Druckschrift 
Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
Seite
78
Einzelbild herunterladen
 

78 —

rnntur ibi mcmbranae, non aestimanfur. Libra duodecim auttredccim, nisi faller. obolis est.“ Die strenge Vorsicht unddas besondere Misstrauen, womit diese Herren die Riegel derDombibliothek für sich verschlossen fanden, hätten sie dahersich sehr wohl erklären können. Als aber dieser Briefwechsel,welchem sicherlich nicht minder heftige Ausbrüche gelehrterEreiferung in direkter Zuschrift an’s Domcapitel nebenher ge-gangen waren, später in Burmann s Sgl/oge epistolarum a virisil/uslribus scriptarum (tomus IV.) veröffentlicht wurde, warman davon in Göln, wie Professor Wallraf erzählt, sehr empfind-lich berührt.

Oh dieser und ähnliche Vorgänge, oder was sonst die nä-here Veranlassung war, dass Harz heim seinen Katalog anfer-tigte, und denselben im Jahre 1752 mit der emphatischen An-kündigung in der Widmung an das Domcapitel•veröffentlichtedass es die Absicht habe, die „Codices ■bibliotheoae millenariomajoris communicare Europae erudifae“ , ist so wenig bekannt,,als dieser Beschluss'sich in besonderer Anordnung bestätigt findet.Dass Harzheim’s Bemühungen auf diese Beschwerde nachhaltiggerichtet waren, ist auch darin ersichtlich, dass er schon in dereinige Jahre früher (1747) herausgegebenen anderen SchriftJnbliotkeca Colonicnsis “ (Litteraturgeschiclite des Oölner Landes)auf S. 353 gelegentlich der Benutzung der Dombibliothek durchMelchior llittorp die immerhin schüchterne Mahnung eintticht:„unde colligo. e.o aevo hanc bibliothecam viris eruditis aper tarnfuisse.“ Ueber sein Erlaubnissgesuch für die Anfertigung des Kata-logs liest man in dem Kapitelsprotokolle vom 10. Sept. 1751(Düsseid. Archiv): „Auf von P. Harz heim Soc. Jesu geschehenenAntrag ist beschlossen worden, den catalogum der Bibliothekhiesiger hohen Dolnnkirchen mit von Herrn Patre zugesetztennotis etc in Druck ausgehen zu lassen, und ihm zu bedeuten,dass Ein llochw. Dohm-Kapitul seine hierunter hallende Mühedanknehmig erkennen werde.“ Aach Inhalt weiterer Protocolle(fol. 123, L60, 11)2 und 105 de 1752) wurden, „demnach dercatalogus Bibliotheoae Mefropolitanae nunmehro fertig, corri-giret und revidiret, mithin im Stande ist, zum Druck gelangenzu können“, vom Domcapitel sämmtliche Kosten übernommen.