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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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du dome. que notre cathedrale et gut ne vous a point donnede marques d’aucun interet persomiel ou deplace dann la pariqu’il a prise aux richesses de votre cglise pour la cathedrale,quoiqu’il n’cut■ pas ä se lauer de vos proccdes et de ceux devotre parli lors du pcirtage “

Der Vorgang versetzte die Collier Gemeindeverwaltung undnamentlich den Pfarrer Marx zu seiner Aachener geistlichen Be-hörde in ein dauerndes Missverhältnis». Dieser stilisirte aufRückempfang der paar Sachen die Anzeige an den Bischof nurwie folgt:

„Cologne le 8. Br umair e XIII. Monsieur l’Eveque.. Hierla caisse avec les ornemens de Ceglise paroissiale de Domercnvoycepar votre ordre cstarrivee et transportee a, cette eglise\v’est man devoir de vous en aviser et d’etre votre obeissantserviteur Marx cure.X

Was für solches Auftreten gegen seinen Bischof dem frü-heren Diöcesaiivenveser Marx (vormaligen Dechanten des Andreas-stiftes) noch sonst vielleicht zur Entschuldigung gereichen mochte,mag dahin gestellt bleiben, aber diese arge Verstimmung warnicht geeignet, in Aachen die dorthin zugetheilte Aneignungjener werthvolleren Stücke ebenfalls wiederzuerlangen. Noch imJahre 1810, wo der Ober-Präsident Graf von Solms-Laubachbei der, wie wir sehen werden, von ihm sofort begonnenen Nach-forschung über den Verbleib der Domschätze auch an den Diü-cesanverweser Eonk Nachfrage richtete, antwortete dieser mitnachfolgendem auffallenden Schreiben:

„Ewer Excellenz beehre ich mich in Betreff' der aus derehemaligen Domkirche von Cöln nach Aachen gebrachten Effektenzu antworten, dass Alles, was von daher zur hiesigen Domkirchegekommen ist, sich noch wirklich hier vorfindet.

„Als durch das Dekret vom 20. Prairial X alle Effektender supprimirten Kirchen mussten verzeichnet und abgegebenwerden, war die erste Sorge, jene des Cölnischen Domes in Folgeder ministeriellen Entscheidung vom 25. Frimaire XII zusichern; welches auch im Jahre 1804 die glückliche Folgehatte, dass ein Theil davon der Aachener Kathedralkirchegeeignet wurde.

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ZU-