gebracht worden sein. Ich habe die Ehre etc. Ilirsingcr.P. S. Ich war hei Ihnen, mn diese Angelegenheit mit Ihnenzu besprechen, aber Sic waren bereits ausgegangen.“
Der Magistrat machte davon nach Arnsberg sowohl als andie Regierung (nicht die General-Commission) zu DarmstadtAnzeige, und versprach in einer begütigenden Antwort an Ilir-singer vom 31. December, ohne seine Zustimmung weder Weg-schaftüng noch Entsiegcluug vornehmen zu lassen, „La discus-sion suv la propriete du contenu de ces caisses est un obje.t,qui depend de la determination politique et que le Magistratde cette ville aftendra sans y prendre part.“ Minder zaghaftbeantwortete der Magistrat eine Protestation des in Frankfurtresidirenden erzbischüflich-Mainzischen Officialats vom 29. De-zember wegen der in der Citation des Molinari und dem Ein-brüche in seine Wohnung begangenen Verletzung der geistlichenImmunität. Der Magistrat pocht „reprotestando“ auf die soeben von der Reichsdeputation feierlich garantirte absolute Sä-cularisation, und deuuntiirt die Offizialatsbeschwerdc sogar nachRegensburg. In Darmstadt zog man cs vor, sich hinter dieGeneralcommission zu stellen und diese untcr’m 7. Januar soweiter verfügen zu lassen, als oh sie von der Hirsinger’schenNote nichts gewusst hätte. Sie verlangt noch eine Vervollstän-digung der Molinari’sclicn Aussagen, auch, da der grosse Werthdes Inhaltes der Verschlüge dem Publikum bekannt sei, Weg-schaftüng derselben an einen mehr sicheren Ort und bis dahinBewachung im Hause. Man begann darauf am 11. Januar da-mit, eine Polizeiwache iu’s Molinarische Haus zu legen, wassofort eine neue Note Ilirsinger’s vom nämlichen Tage zur Folgehatte, welche also lautete: „Frankfurt, den 11. Januar 1803,
(21. Nivosc J. XI). Herr Bürgermeister! So eben erfahreich,dass Sie eine Schildwache, in dem Innern des Hauses des Sclio-lasters Molinari haben aufstellen lassen, um für die Sicherheitder hei ihm deponirten Verschlüge zu wachen, welche der Ma-gistrat hat versiegeln lassen und gegen deren Uebergabe ichEinspruch erhoben habe, indem ich sie als Zugehörigkeiten derRepublik reclamire („les reclamant comme appartenanc.es dela Republique“) . Das Verlangen, welches ich an den Magistrat