dem durch Sparen, nicht durch friedliche Fülle, sondern durch mili-tairische Stärke charakterisirt. Der Widerspruch zwischen beidenStandpunkten ist klar. Nun würde man wohl nie zu befürchtenbrauchen, daß irgend eine konstitutionelle Kammer etwa die Hecres-ausgaben als unproductivc Last beseitigen und zur Unterstützungdes Gewerbes oerwcndcn würde; dergleichen Gedanken, so bequemsie sich von Bürgern oder Bürgermeistern herauspolitisiren lassen,würden in der scharfen Luft einer reichsständischen Versammlungauf der Stelle verwehn. Die französische Bourgeoisie ist friedfertigund industriell wie irgend eine, hat jedoch in den Mitteln zum Schlitzeder nationalen Sicherheit noch nie geknausert. Desto stärker pflegtman aber den fernern. Vorwurf zu betonen, daß sie im klebrigenden Staat mit der Industrie vermenge, die Kräfte desselben denZwecken des Gewerbes dienstbar mache, und so das Gemeinwesenvollkommen materialistisch gestalte. Mau bemerkt, daß sie die ver-zehrenden und arbeitenden Classen gehässig drücke, die geistigen undidealen Interessen verkümmern lasse, und damit endlich selbst demallgemeinen Gesetze versalle, nach welchem ein jeder auch sich selbstzu Grunde richtet, der sich auf Kosten des Ganzen ungebührlich be-reichern will.
Geht man nach diesen Beziehungen die Landtagsdcbattcn durch,so wird man sich leicht überzeugen, daß von dem Bewußtsein desEgoismus, zu welchem unsere westlichen Nachbarn die traurigenBelege geliefert haben, hier kein Schatten anzutreffen ist. Wie aber,wenn man erst das Heft in der Hand hätte? Vor allen Dingen,es würde doch auch hier darauf ankommen, wie das Heft beschaffenwäre. Die Selbstsucht würde auch hier weniger leichten Eingangin die Kammer finden, wenn schon außer derselben ein jeder in derfreien Bewegung der Gemeinden und Associationen deir Gemcinsinngeübt hättet — eine Grundbedingung des constitutionellen Lebens,
Doch will ich damit entfernt nicht Hälschncrs Urtheil, daß nurBeamten der Gemeinden, Bezirke und Kreise gewählt werden müßten,das Wort reden. Das enthielte meiner Ansicht nach eine überflüssige undschädliche Beschränkung. Nicht daß jemand Stadt- oder Kreisrath sei,qualificirt ihn zum Deputaten, sondern sein Sinn für das Gemeinwohl,den er als Bürger ebenso wie als Stadtrath an den Tag legen kann.Die negative Bestimmung also, daß Nichterfüllung der Gemeindepflichten