er achte rheinische Landtag zeigte in der größten Zahl seinerVerhandlungen und Beschlüsse eine anscheinend überraschende Einheitund Einstimmigkeit. Neben zehn Fällen solcher Art erschien viel-leicht einer, wo eine Verschiedenheit der Meinung sich geltendmachte.
Allerdings, diese wenigen waren bezeichnend genug. Sieließen sofort erkennen, daß man aus der äußerlichen Harmoniekeineswegs auf gleiche innere Gesinnung schließen durste. JenesEinverständniß war nur die augenblickliche Frucht einer gemeinsamenOpposition gegen einen Dritten.
Dieser Dritte, kein Geringerer als die Regierung, hatte aufdem Landtage keine Partei. Vergleicht man die Motive der Red-ner und die Zählen der Abstimmungen, so ergeben sich auf 80 Ab-geordnete etwa 6 Kopfe, die irgend welche Maaßregel eben deshalbbestreitcn oder unterstützen, weil sie mit dem bestehenden Rcgiernngs-systeme im Gegensatz oder Einklang stehe. Dazu ist unter diesemHalbdntzend nicht einer, der durch Kraft, Talent oder Einfluß denMangel der Stimmcnzahl ersetzte. Der Contrast einer ministeriellenund einer vpponircndcn Partei eristirte auf dem Landtage nichtWo ein Streit sichtbar wurde, war cS allein der Gegensatz zweierOppositionen unter einander. Wir können deshalb unsere Betrach-tung ausschließlich auf diese beschränken.
Wer einiger Maaßen mit der Geschichte neuerer Ständevcr-sammlungcn auf dem Contincnte vertraut ist, wird sich cincS ähn-lichen Verhältnisses in zahlreichen Beispielen erinnern. Währendder französischen Restauration hatte die burcaukratische Gewalt
Rhein. Landt. ,