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Ganz das Gegentheil ist von den Constitntioncllcn zu sagen.Sie wünschen Antheil an der Herrschast im Staate, weil sie darinfür diesen selbst den ergiebigsten Nahrungsstoff zu finden glauben.Dabei zeigten uns schon die Verhandlungen über Reichsstände eineallgemeine politische Ansicht, welche der Ehrfurcht für die Rechte derMonarchie nicht das geringste Hinderniß in den Weg legt. Stichtweil die Regierten eigentlich die Herrscher, und die Herrscher eigent-lich deren Mandatare seien, oder weil mau das Volk von demJoch der Gewalthaber erretten müsse, mahnen sie an das Gesetz vom22. Mai, sondern weil ohne politisches Leben das Volk eines wich-tigen Bildungsmittels, der Regent einer belohnenden Unterstützungentbehre. Im Allgemeinen erscheint ans ihrer Seite in den meistenVerhandlungen eine Mäßigung und Ruhe, die, überall in politi-schen Dingen eine schätzcnSwerthe, im konstitutionellen System eineunentbehrliche, aber bei den heutigen Oppositionen eine eben soseltene Tugend ist. Freilich muß man sich nicht irren lassen durchdie zahlreichen AnSbrüchc von Empfindlichkeit und Unmnth, wenn dieStände irgendwo mit dein Ministerium in Widerspruch gerathen, wennes zwischen ihnen und den Beamten zu Eompctcnzconflictcn kommt.Man sehe aber die Bearbeitung der eigentlich politischen Gegenstände,und wer sich dann der Aufregung erinnert, mit welcher das gesammteLand damals die Debatten verfolgte, wie die Koblenzer Nachrichtenin allen Kreisen circnlirten längst vor dem Eintreffen der amtlichenPublication, wie man die Ergebnisse mit Stolz gegen die Ausar-beitungen der übrigen Provinzen hielt, wie man gespannt, begeistertoder betroffen war, als wenn etwa eine ganze Regierung den Kampfum Leben und Tod in den Wogen der Volksversammlung zu beste-hen hätte, der muß sich jetzt ein Jahr nachher dem Inhalte derVerhandlungen gegenüber wundern über die ruhige und behutsameNatur dieser Rednerbühnc. An 20 Stimmen unter 50 waren fürZieichsstäude, verwarfen aber jede Petition darüber an den Monar-chen, weil der König nicht gedrängt sein wolle. Die Preßsteihcitbegehrte der Ausschuß vornehmlich deshalb, weil es jetzt keine Ver-schwörungen und Empörungen gebe, deren angebliche Gefahr derAnlaß zu dem karlsbader Beschlusse gewesen sei. In der betref-fenden Bittschrift hatte der Referent gesagt, die Censur sei in ihreminnersten Kerne unmoralisch, kaum erwähnt, beeilte sich der Landtages zu streichen. Bei der Berathung der Gesindeordnung beschränkte