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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
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Auflösung des Unterhauses, rechtlichen Einfluß ans die Wahlen,Intervention des Oberhauses ic, Reichen alle diese Mittel abernicht ans, bleibt die Majorität und die öffentliche Meinung uner-schütterlich, so weiß ich nicht, welche Lage eines Fürsten weniger zubeneiden wäre, diejenige, in der ein absoluter Herrscher ohne gesetz-liche und umfassende Kunde der Differenz mit beiden Füßen in denUnwillen und die Entfremdung des Volkes hincinschreitct, oder dieentgegengesetzte, wo er die Uebereinstimmung mit Nation und Zeitdem augenblicklichen Rcchtbehaltcn vorzieht. Zuletzt ist doch dasRecht der politischen Herrschaft von anderer Natur, als die Befug-nis', über eine Sache oder eine Obligation zu verfügen. Diese isterschöpfend motivirt, sobald ihr juristischer Titel beigebracht ist, jenesfordert, sobald es über eine gebildete und geistig belebte Station inAnwendung gebracht werden soll, noch die sittliche Grundlage, daßseine Anwendung jener Cultur und Belebung zu Statten komme,und mithin nicht den Richtungen widerspreche, die sich ans derselbenergeben. Werden solche Kämpfe veranlaßt und verlängert, so kannimmer nicht von einem Rechte der Revolution die Rede sein, aberdie deutlichste Lehre der Geschichte ist die, daß solche Umstände ge-eignet sind, die politische Entwicklung von dem Rcchtsboden über-haupt hinwegzudrängcn. Es sind umgekehrt Fälle vorgekommen,in denen das höchste Genie der Zeit zugleich den Thron besaß, imWiderspruch mit der Masse seines Volks die Wege der Zukunfterkannte, und ihr mit Gewalt, Staatsstreichen und Usurpationensiegreich die Bahn brach. Wer in diesem Sinne seiner Kraft undder Zukunft vertraut, mag sich über die Stimmung der Gegenwarthinwegsetzen; ist der Erfolg für ihn, so wird ihn die Nachwelt ge-wiß nicht mit juristischer Elle messen. Indeß ist dergleichen schwer-lich in die regelmäßigen Zustände und Fortschritte der Völker einzu-rechnen, mit dem wir es allein zu thun haben, und zudem wirddie Kraft persönlicher Ueberzeugung und Jsvlirung, deren ein solcherBezwinger und Erzieher des Volkes bedarf, sich selten genug vor-finden in unsern Tagen, wo überall die geistige Schöpfungskraftsich lieber in Massen vertheilt als in Individuen concentrirt.

Endlich aber, einmal den Fall so plan wie möglich eingeräumt,daß ein Monarch sein Leben lang dem Willen der Stände seinesubjektiven Ansichten unterordne, ist es denn wahr, daß er nichtsals eine Maschine zum Unterschreiben und Besiegeln sei? immer