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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
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nisses verliert und gewinnt gleichmäßig mit der andern an Kraftnnd Betonnng. Der Einzelne fall auch nm seiner selbst willen,wenn cS nöthig ist, Freiheit und Recht dem Ganzen opfern, derStaat aber im entgegengesetzten Falle, auch nm seiner selbst willen,ciir solches Opfer nicht fordern. Eine repräsentative Versammlungalso, die den Einzelnen mit despotischer Willkür behandelt, die sichaufführt, wie die Fcndalpartei das Wesen des ConstitutionaliSmnsschildert, eine solche ist auf das Weiteste von der Lösung ihrer con-stitntionellcn Aufgabe, von der Vertretung deS Ganzen, entfernt.Jeder Streich, den sie in das Fleisch der Individuen führt, ist einSelbstmord auch an der Gesundheit des Staates, ist nicht, wie derFeudalismus behauptet, eine natürliche Folge, sondern eine tiefeVcrkcnnung ihrer Stellung. Thun ihre Mitglieder als Vertreterdes Staates ihre Pflicht, so wird sie stets in möglichster Hegnngund Stärkung der Einzclnrechte das Heil des Ganzen suchen. Sie stehtdabei aus einer so viel sittlich höhern Stufe über den ähnlichenBestrebungen der Feudalstände, als sie das Einzelne nicht nm seinesisolirtcn Selbst willen, sondern in seiner weitern Verbindung (derhöchsten, die die Erde kennt) betrachtet nnd beschirmt. Sie setztdas Gemeingefühl an die Stelle des Egoismus, das Bewußtseindes Znsammengchörens an die Stelle der Eifersucht und des Miß-trauens. Das Feudalsystem übertreibt den Werth des Einzelnen,nnd indem es dadurch das Gemeinwesen auflöst, richtet cS sofortauch jenen zu Grunde. Die moderne Ansicht trachtet nach demschweren Ziele, den Einzelnen zu sichern, indem sie den Staat, unddiesen, indem sie den Einzelnen kräftigt. Sie strebt, die Aufgabeder Feudalstände zu erfüllen, wo es heilsam, aber auch keinen Schrittweiter, als es dem Ganzen zuträglich ist.

Von feudalem Standpunkte aus könnte man hier noch einenEinwand erheben. Man könnte nämlich sagen, wenn man freilichdie Stände auf die Vertretung der Einzclnrechte beschränke, sowolle man deshalb ja t ineswcgs die Berechtigung der universellenTendenz im Staate längncn. Im Gegentheil, man stelle eben da-durch ein wahrhaft organisches Ganze her, indem man diese Auf-gabe ausschließlich dem Fürsten überweise, nnd so durch reine Aus-einandersetzung der beiden Sphären das schönste Gleichgewicht erziele.Wie im mittelalterlichen Territorium mache der Fürst das Gemein-wohl, die Stände aber die Separatinteressen geltend, da wisse Jeder