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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
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so

Mobiliars wie andre auch, ein Recht, von dem zwar in den Grenzendeö Landes kein ganzer Mensch, wohl aber weite Lcbcnsstrccken derMenschen ganz unabhängig sein können. Diese Unabhängigkeit desEinzelnen zu bewahren, dafür sind die Stände des scndalcn Sy-stems vorhanden. Sie thun das, unverbrüchlich, aus egoistischemRechte, um des Einzelnen willen. Sie thaten es, als sie demgroßen Kurfürsten in Gefahr und Drangsal des Vaterlandes nachihren alten Rechten und Privilegien die Hülfe verweigerten. Eraber zerbrach sie zu Trümmern, ein gewaltiger Revolutionär undein fürstlicher Patriot, erfüllt von historischem und in die Zukunftblickendem Geiste.

Das fcudalständischc Princip ist das einer unbedingten Jsoli-rnng. Es ist egoistisch in sich, mißtrauisch gegen die Gesammtheit.Was man oft, mit Unkcnntniß oder Verkcnnung, von der Rcprä-scntativverfassnng behauptet hat, gerade bei den Fcudalständen fin-det es seine Stätte: gerade sie entspringen ans dem Gefühle einesKriegszustandes zwischen den einzelnen Theilen des Gemeinwesens.Sie zeigen den Staat auseinander gerissen in feindliche Bruchstücke,und eben deshalb die völlige Abwesenheit der Staatsidee, die jaan sich selbst nichts anderes bedeutet als die natürliche Harmonieund Einheit des nationalen Lebens. Kein Wunder, daß sie demNltramontancn und überhaupt dem theologischen Politiker zusagen,dieser empfindet den Mangel der politischen Einheit wenig, da erals Surrogat dafür stets den mystischen Segen der Kirche zurHand hat.

Im schärfsten Gegensatze zu dem Allen besteht das Wesenrepräsentativer Stände eben darin, an der Leitung der nationalenAngelegenheiten einen gesetzlichen Antheil — um des Ganzen willen— zu haben. Auch sie sollen für Recht und Freiheit der Einzelnensorgen, aber nicht, indem sie gegen unbefugte Angriffe des Ganzenankämpfen, sondern indem sie, selbst im Mittelpunkte stehend, derenkeine unternehmen oder zulassen.

Hierin liegt zunächst die Möglichkeit, in diesem Systeme allenützlichen Wirkungen der Fendalständc zu erzielen. Denn jene natür-liche Feindschaft zwischen Staat und Individuen ist ein eitlesVorgeben. Wie die Individuen sich stets als Theile des Ganze»fühlen sollen, so eristirt auch die Staatsgewalt nur um der Indi-viduen willen und durch dieselben, und jede Seite dieses Verhält-