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halb enthielt die absolute Monarchie Friedrich II. — dein feudalenRedner ein Dorn im Auge — einen Fortschritt gegen den Fcn-dalstaat; denn ihr Mangel, die Unfreiheit der Einzelnen, war beiweitem nicht so gesteigert, wie der entgegengesetzte Fehler, dieSchwäche der Ccutralgewalt, im Feudalstaatc. Und wieder ausdemselben Grunde ist ein weiterer Fortschritt über die absolute Mon-archie hinaus uimmermchr auf den Wegen der Fendalpartei, wohlaber in der Idee des constitutioncllen Staates gegeben. Denn die-ser hat eine Steigerung der individuellen Freiheit und Thatkraft imAuge, ohne dadurch die Kraft der Ceutralgcwalt brechen zu wollen.
Davon wollen nun bekanntlich alle e.rtrcmetischcn Parteien nichtshören — sie sind auch nicht im Stande dazu cS aufzufassen. Siehaben eine gute Anzahl von Beweisen für die Hoffnungslosigkeitoder Unredlichkeit jenes Strcbcns; einige Andeutungen, daß dieentscheidenden darunter das konstitutionelle System nicht treffen,weder im Allgemeinen, noch in der bei den Rheinländern herrschen-den Auffassung, dürfen hier nicht fehlen.
Zunächst eine sehr einfache Bemerkung. Wenn man dem chrcn-werthcn Redner und der mit ihm gleich singenden LuxemburgerZeitung die ganze Verwerflichkeit des Gleichheitsprincips, der Re-präsentation nach Köpfen und der VolkSsouvcrainität einräumt, wiein aller Welt hängen diese Dinge mit dem Gesetze vom 22. Mai 1815zusammen? Dessen Wortlaut ist so unbestimmt, daß alle Arten vonReichsständcu, feudale oder repräsentative, Kammern oder Parla-mente, aristokratische oder demokratische Versammlungen darunterpassen würden. Also müßte der Redner die französische Theorieentweder in den Aeußerungen seiner liberalen College» gefundenhaben — aber dort ist keine Spur davon: oder sie müßte ausder Vollziehung dcS Gesetzes mit factischer Nothwendigkeit folgen —aber er macht gar nicht einmal den Versuch, dies zu beweisen. ImGegentheil, indem er die Verdcrblichkeit des konstitutionellen Systemsschildert, bemerkt er selbst, man solle sich nicht auf England bcrn-fen, als welches gar nicht dahin gehöre und seinen ganzen Zustandauf das Princip „der Ungleichheit" begründete. Man hätte ihmnur antworten dürfen, man verzichte unter solchen Umständen gernauf eine Constitntivn, und wolle genügsam mit den Befugnissendes englischen Parlaments vorlieb nehmen. Die Ausflucht, dazugehörten auch die gcsammtcn englischen Zustände, hätte er selbst sich