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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
Entstehung
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abgeschnitten. Denn er führt ausdrücklich die Momente derselbenan, welche dort das constitutiouelle Leben bedingen, nnd darunterist keines, das wir nicht in gleicher Weise haben könnten oder garschon hatten: außer allgemeinem Ncchtsgefühl, Selbstständigkcit derGemeindeverwaltung und Freiheit für Associationen und Meetings.Also was daran noch bei uns fehlen mag, lasse die Regierung demVolke zu, und was könnte der Redner dann noch gegen ein preu-ßisches Parlament einzuwenden haben?

Er kommt auf die Bestimmung der Stände nnd, was damiteng zusammenhängt, den Wahlmodns, und hier zeigt sich allerdingsder greifliche Kern all jener glänzenden oder furchtbaren Gemeinplätze,

Das einzelne Individuum, erörtert er, sei es noch so stark undausgezeichnet, könne der Gewalt nicht widerstehn. Dies sei nurmöglich, wenn es sich mit seines Gleichen zu festen Corpvrationenvereine. Die Landstände vertreten diese Eorporationcn bei derStaatsgewalt, sie müssen also auch von ihnen gewählt werden.Statt dessen aber schicke im modernen Systeme die Masse der so-genannten Gebildeten, durch einen Wahlccnsns von der Ungebildetengeschieden und nach Köpfen bunt zusammcngeschaart, ihre Abgeordne-ten, um die Meinung des Volkes zu verkünden. Diese Repräsentationder Gesammtheit sehe nur schwache Einzelne sich gegenüber, undergreife somit eine ganz schrankenlose, keines Rechtes achtende Gewalt,

Hierauf ist zu antworten, daß das sactische Motiv dieser Kla-gen ein Hirngespinst und die Tendenz derselben unpolitisch undunsittlich ist.

Denn zunächst versteht es sich von selbst, eine Corporation, dienicht eristirt, kann auch nicht wählen. Wir haben aber schon gesehn,Grundbesitzer, Innungen nnd Bauern im alten Sinne eines ge-schlossenen, seine Mitglieder mit sachlicher Nothwendigkeit umschließen-den Standes sind nicht und können nicht bei unS vorhanden sein,Wohl gibt es noch Ackerbauer und Fabrikanten, aber sie bildenkeine absolut getrennten LcbenSsphären mehr, Sie Alle sind nichtsAnderes als Kapitalisten, deren Einige ihr Vermögen in Grund-

'1 Er nennt noch dazu „Erblichkeit und Unteilbarkeit des Grund-besitzes in den Familien." Nach dem Wortsinn ist das ein arger Schnitzer:was ihm vorgeschwebt haben mag, besitzt in des Redners nächster Näheleider auch unser Staat in dem Erbrecht ritterbürtiger Autonomen.