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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
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buntesten Widersprüche in völliger Unschuld neben einander. Manfand sehnsüchtige Rückblicke auf die chnrtriersche oder churpfäl-zischc Herrlichkeit bei Leuten, die mit Verachtung von demAberglauben des Mittelaltcrs redeten, Vcwnndernng der napolconi-schcn Verwaltung bei Menschen, welche Selbstgefühl und Haßgegen den Hochmuth der preußischen Beamten zur Schau trugen.Von kirchlicher Gesinnung in einer oder der andern Richtung warwenig anzutreffen; munkelte cS etwa hier oder dort von Prosclytcn-machcrei Seitens der Regierung, so ließ sich viel weniger katholischerGlaube, als rheinisches Selbstgefühl dagegen verspüren. Mittenin religiöser Indifferenz fühlte sich die Bevölkerung der Kirche gün-stig und bei einer starken politischen Unklarheit dem Adel feindselig,hauptsächlich weil die einmal übermächtige Regierung den einenhätschelte und als Gegnerin der andern betrachtet wurde.

Diese Lage der Dinge erlitt 1837 einen wesentlichen Umschlag.Die Kirche rief sogleich alle Sympathien für sich ans, und derautonome Adel selbst, indem er kräftig für sie Partei ergriff, erhieltdadurch eine starke Popularität. Noch immer spielte der provin-zielle Patriotismus der Rheinländer seine Rolle in der Aufregung,noch immer stand der verkehrte Stolz im Vordergrund, daß ebenihre Kirche nicht durch die „Preußen" angegriffen werden dürfe.Dies wäre eben so deutlich geblieben, auch wenn der König undseine Minister der katholischen Confession selbst angehört hätten.Eine solche Verbindung aber kirchlicher und provinzieller Oppositiongegen die nivcllirend durchgreifende Staatseinhcit bildete, wie keinesBeweises bedarf, den günstigsten Boden für die Aussaat der feu-dalen Gesinnungen.

Unglücklicher Weise war nun eigentlich niemand, der geradebei diesem Ereigniß sich für die Politik der Minister hätte anSspre-chen mögen. Evangelische und Katholiken bedauerten, daß manstatt dcS gerichtlichen den Verwaltungsweg eingeschlagen, statt derregelmäßigen auf die Ausnahmegesetze von 1810 Bezug genommen.Den Radicalcn war es im Grunde Recht, daß der Staat sich dasganze Land in Kricgszustand versetzt hatte; sie ließen sich, demgemeinsamen Kampfe zu Liebe, den gefährlichen feudalen Bundes-genossen für's Erste gerne gefallen. So war es gekommen, daßdieselben Lehre», deren politischer Theil einst in den zwanziger Jah-ren allen Liberalen das ärgste Schrcckbild der angeblichen preußischen