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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
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tags, die Oeffenllichkeit seiner Verhandlungen, das Alles,wie es im Gesetze festgestellt oder übergangen ist, gehörtweder rein dem alten noch bestimmt dem modernen Systemean. Selbst nach feudalen Grundsätzen hätte gar mancheAnwendung derselben auf unsere Zustände zu andern Er-gebnissen führen müssen. Unter solchen Umständen ist jederVersuch berechtigt, der zur Oricntirnng auf diesen Gebietenirgend etwas beitragen kann, und wenn die vorliegendenBlätter überhaupt einen Werth für die Kritik der feudalenStaatstheorie besitzen, so sind sie auch nach dem Gesetze des3. Februar nicht überflüssig geworden.

Vor mir liegen in diesem Augenblicke dieGesprächeaus der Gegenwart über Staat und Kirche." Wer daszehnte derselben mit den Gesetzen des 3. Februar vergleicht,wird nicht umhin können, entweder den Verfasser des Ge-setzes für einen der Jnterloeutoren des Buches, oder Herrnvon Radowitz für den geistigen Urheber des Gesetzes zuhalten. Bei der mehr als litterarischen Bedeutung, welchedie Schrift durch dies Verhältniß gewinnt, verlohnt es sichder Mühe, auf den Gcdankengang derselben einen raschenBlick zu werfen. Es zeigt sich sogleich, in welchem Lichtehier der Repräsentativstaat aufgefaßt wird. Er erscheintwie gewöhnlich als ineonsequente Durchführung der Lehrenvon 1789, er wird dabei als despotisches Organ des Ge-sammtwillens mit dem Polizeistaate des vorigen Jahrhun-derts auf eine Linie gestellt; in der einen Beziehung soll erder Existenz des Königthums, in der andern der Sicherheitder Privatrechte absolut verderblich sein. Indem der Ver-fasser die Centralisation der Verwaltung und die Suchtder Allesregiererei bekämpft, gelangt er zu einer Schilde-rung der idealen ständischen Monarchie, in welcher alleindem Könige der Schutz des Friedens nach Außen und Innen