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tcn versetzt worden, sie haben für einzelne aber um so wich-tigere Fälle das absolute Recht erhalten, durch ein finanziellesVotum über Sein oder Nichtsein des Staates zu entschei-den. Durch diese Thatsachen hat, wie nicht zu bezweifelnscheint, die Regierung den Willen erklärt und unwiderruflichfestgestellt, der feudalen Zerstückelungspolitik mit volksthüm-lichcn Mitteln entgegenzutreten, die kirchlichen Einflüsse aufdas Gebiet der Kirche zu beschränken, die Stände nicht bloßzum Schutz der individuellen Rechte, im Gegensatze zurStaatsgewalt, sondern zur Pflege des Staatsganzen selbstzu bestellen.
Wird der hiemit gepflanzten Saat ein freies Aufgehngestattet, wird die natürliche Entwickelung dieser Keime durchkeine neuen Hindernisse gestört, so hat Deutschland seit denBefreiungskriegen kein wichtigeres und wohlthätigeres Ereig-niß gesehen. Der politische Sinn, dessen Entfaltung alleinüber die Zukunft unsrer Nation entscheiden kann, dessen unna-türliche Hemmung und Trübung bisher alle Wirren der Ge-genwart fast ausschließlich herbeiführt, hat dann durch einekönigliche That seine breite und gesicherte Bahn gefunden.
Indeß ist hiemit erst eine Möglichkeit sichtbar geworden,keineswegs aber das Ziel bereits erreicht. Das Gesetz ist weitentfernt davon, in seinen übrigen Bestimmungen sich zu deinrepräsentativen Systeme zu bekennen, vielmehr scheint diefeudalständische Ansicht bei sehr bedeutenden Punkten durch,das Ganze hält sich in unentschiedener Stellung und zu einerreinen Durchbildung des einen oder des andern Standpunk-tes ist man nicht gekommen. So bleiben die wichtigstenFragen der zukünftigen Praxis aufgespart, das Wahlgesetz,die Bedeutung des Ausschusses, das Verhältniß zwischenPetitions - und Steuerbewillignngsrecht, der Gegensatz altermW netter Steuern, die Wiederkehr eines vereinigten Land-