Friedrich Georg. 1722—1729. Testament. 197
In dem von Grotefend auszüglich mitgeteilten letzten Willen,der von redlichster Sorge für die Hinterlassenen und von treuemRechtssinne zeugt, werden zuerst die oben gelegentlich erwähntenZuwendungen an Verwandte (die für die Basen in Allstedtbestimmten 25> Dukaten, die er nach dem Weidenhof vor vier-undzwanzig Jahren mitgebracht und in die eiserne Kiste be-sonders gelegt hatte) und die Gaben an den Almosenkasten,sowie an das Frankfurter Armen- und Waisenhaus erwähnt.Als Haupterben setzte er seine drei Söhne ein und, wenn eineroder der andere von ihnen vor ihm mit Tod abgehen undeheliche leibliche Erben hinterlassen sollte (was zur Zeit nur'von Hermann Jakob möglich war), deren Kinder, seine Enke-lein, „dergestalt, daß sie zuvörderst ihr mütterlich Zugebrachtesund Errungenes erster resp. zweiter Ehe, worüber sie voll-kommene Nachrichten unter meinen Briefschaften finden werden,nach Maßgabe hiesiger löblicher Reformation absondern, meinehierauf überbleibende, sämtliche liegende und fahrende Hab-seligkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten und Forderungen, aber nachBezahlung obstchendcr Legaten und meinen Leichenkosten erb-und eigentümlich haben und, nachdem mein Sohn HermannJakob das bei seiner Verheiratung und sonsten von mir Em-pfangene gebührend in die Erbschaft wieder eingeworfen habenwird, in drei Teile unter sich friedlich verteilen sollen". AlsKuratoren seines blödsinnigen Sohnes setzte er dessen BruderHermann Jakob und den uns schon bekannten LeinwandhändlerLortz ein, der damals siebemmdsechzig Jahre alt war; siesollensein Vermögen sicher anlegen und verwalten, insonderheit dafürsorgen, daß er an einem bequemen Ort ans seinen Einkünftenwohl verpflegt werde und keinen Mangel leide. Sein ernst-licher Wille und Befehl sei, heißt es weiter, daß sein SohnHermann Jakob seinen väterlichen Anteil nicht vergeringere,sondern, wie einem rechtschaffenen Hausvater zustehe, beisammen