Friedrich Georg. 1686. 1687.
sollte die freie Wahl- und Handelsstadt Frankfurt ihm eineneue goldene Aue werden.
Für die Kenntnis der Frankfurter Familienverhältnisse sindnußer den Kirchenbüchern besonders die sogenannten Beede-bücher des Schatzungsamtes die vorzüglichste Quelle; geradediese sind für den Frankfurter Goethestamm durch den früherndortigen Archivar Dr. H. Grotefend in zuverlässigster und aus-giebigster Weise in den „Mitteilungen" VI, 225—287 ver-wertet worden. Jeder Bürger mußte sich jährlich einschätzen. Diehöchste Einschätzung war 15 000 Gulden; was darüber hinaus-ging, war steuerfrei. Der Arterner Hufschmiedssohn hatte dieErlaubnis zur Niederlassung in Frankfurt und zur Verheira-tung sich von Hause verschafft, als er, wie bemerkt, sein Bürger-rechtsgesuch an den Rat richtete. Die Eingabe war mit latei-nischen Buchstaben unterzeichnet Fridericus Georg Goethe,wobei die lateinische Endung in Fridericus weniger auffällt(so heißt auch die weibliche Form Friderika) als der neomituig-u, der auf seineu Aufenthalt in Frankreich etwas vornehmdeutete. Am 1-1. Dezember 1686 wurde er als Schneider-meister zum Bürgerrecht zugelassen. Bei seinem wirkliche»Eintritt in das Bürgerrecht schätzte er sich zu 800 Guldenein, was wohl seine ganze von der Wanderschaft ihm gebliebeneBarschaft war. Sein Schwiegervater war eben nicht sehrvermögend. Dieser hatte sich anfänglich zu 1200 Guldeneingeschätzt, von denen 700 eigenes Vermögen, die übrigenvon seiner Gattin kamen*). Stieg die Schätzung auch imJahre 1681 auf 1500, so sank sie doch sieben Jahre späterauf 1100, was wohl auf die am 18. April 1687 geschlosseneVerheiratung der Tochter zurückzuführen sein dürfte. Schon
*) Nach Grotefends Angabe stammten sie aus einer Erbschaft derSchwiegermutter, einer Witwe Wenzel. Lutz hatte sich 1676 für 910 Guldendas Haus „Zur kleinen Kornblume" in der Weißadlergasse (Nr. 11) gekaust.