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Endzweck des Verfassers wird vollkommen erreichet, wenn den Verdiensten dcS Herrn von EggciSdadurch Gerechtigkeit wicdcrfähret. Der Verfasser ward des Umganges und der Freundschaftdes sceligcn Herrn BaeonS gcwnrdiget, und ungeachtet er gestehen muß, daß er Ihn erst in denletzten nenn Jahren seines Redens genauer kennen gclcrnet halte, so ist er doch überzeugt, daßdie Züge des vortrcflichcn CharacterS womit er Ihn nach der Wahrheit und nicht als ei» schmei-chelnder Panegyrist geschildert hat, diesem, grossen Manne in seinen jugendlichen so wohl als-männlichen Jahren gleich eigen gewesen sehn müssen, indem eine wahrhaftig grosse Seele einesgar merklichen Wechsels ihrer Eigenschaften nicht fähig ist. Ans die Wahrheit der kurzen Lebens-umstände und StandcScrhöhungen des sceligcn Herrn Barons kau man sich verlassen: sie sinddem Verfasser von einer Vornehmen Hand mitgcthcilet worden, die dieselben mit eigener Sorg-falt großentheilS ans den eigenhändigen Aufsätzen dcS sceligcn Herrn von EggerS berichtiget unddavon einen anständigen Gebranch zu machen nicht untersaget hat.
Danzig den 5. März 1773.
Herr Jacob von EggerS, den nicht die Erbrechte der Geburt, sondern die persönlichenVerdienste seines männlichen Alters in den Adelsstand erhoben haben, ward im Jahre 1794 den14. Deccmbcr zu Dörpt in Licfland, einer damals unter schwedischer^) Herrschaft stehenden Pro-vinz, von bürgerlichen Eltern ans Licht gebracht. Sein Vater Jacob EggerS ans Holstein ge-bürtig, so wohl als sein mütterlicher Großvater Casus Krüger'^), waren angesehene Bürgerzu Dörpt. Die Widerwärtigkeiten der Kindheit, der Verlust seines VaterS und die Entfernungvom Batcrlande, sind unfehlbar die gcheimnißvollen Wege der Vorsehung gewesen, wodurch unserHerr von EggerS von der ersten Jugend auf, dem Hanöwesen seiner Eltern entzogen und zuder Würde einer hohen Stellung ist vorbereitet worden. Schon in dein Jahre seiner Geburtward ihm sein leiblicher Vater durch den Tod entrissen, und in dem vierten Jahre seines Altersmußte er nebst andern Mitbürgern seine Vaterstadt verlassen. Denn als in dem damaligen schwe-dischen Kriege mit Rußland Kayscr Peter der Grosse die Stadt Dörpt erobert hatte, ließ erihre Festungswerke schleifen und den größten Theil ihrer Einwohner gefänglich nach Rußlandführen. Herr von EggerS ward als ein Kind nebst seiner Mutter nach Archangcl gebracht, woer die erstcrn Jahre seiner Kindheit als ein Gefangener durchlebte und mindestens den Vortheilhatte, in der daselbst vom I). August Herrmann Franckc eingerichteten Schule den ersten Unter-richt zu empfangen. Im Jahre 1713 sthickte man ihn weiter nach Uftjog Welikistst,c Mutterbegleitete ihn dahin und ihre dortige Vermählung mit dem Frehhcrrn Knut Gabriclson Sparrehat dem Herrn von EggerS mnthmaßlich die nächste Gelegenheit verschaffet, nicht nur den nütz-lichen Umgang und die Freundschaft der gefangenen schwedischen Offiziere zu erlangen, sondernauch nachher durch das Ansehen seines Stiefvaters in schwedischen Militair-Dicnsten angcstellctzu werden. Doch mnste er im nächstfolgenden Jahre gedachten Ort wieder verlassen und wardnach Totma einer im Oestlichcn Rußland am Flusse Snchona gelegenen, und zur WologdischenProvinz gehörigen Handelsstadt gebracht: hier fand er verschiedene LandSlente und schwedische
«) „Die Stadt Dörpt wurde am 14ten Hcumonates 1704 van den Russen mit Akkord erobert. Nunstand zwar noch der größte Theil deS Landes unter schwedischer Herrschaft, aber nicht wehr diese Stadt, alsEggers geboren wurde, welches wider den Verfasser des Ehrengedächtnisses des Freiherrn von Eggers zu merkenist." Gadebusch, livläud. Bibliothek. I, S. 242. e.
«») „Casus Krüger wurde 1KS8 Nettester und ISSN Aeltermann der kleinen Gilde zu Dorpat. Er wirdals reicher Mann bezeichnet. Dagegen hat Jacob Eggers ein öffentliches Amt der Stadt offenbar nicht bekleidet,ich finde ihn nicht in der Veamtenliste." Mittheilung des Professors Hausmann.
«««) Provinzialstadt im Gouvernement Archangel. Gadebusch, I. S. 243.