Druckschrift 
1 (1879)
Entstehung
Seite
125
Einzelbild herunterladen
 

Strafanstalten, über welche Gegenstände er ans seiner Badereise häufig mit einsichtsvollenOesterreichern, besonders mit dein Staatsrath von Stahl, gesprochen hatte, für die ncnc Gesetz-gebung über diese Gegenstände in Oesterreich zu verwcrthen. Dieser schmeichelhafte Antrag warihm sehr willkommen, da es seinem edlen Gefühl vollkommen entsprach, durch seine Arbeitenauch im wcltbürgerlichcn Sinn, entfernt von allen kleinlichen lokalen und persönlichen Beziehungen,zu nützen. Mit dem Grafen Grünnc ward er leicht einig. Der Graf wandte sich an den Ministerdes auswärtigen Departements und von Eggers erhielt ohne Schwierigkeit die königliche Erlaubnis;zu einer Reise von fünf bis sechs Monaten. Der Kaiser hatte eine hinlängliche Summe bestimmtzu den Kosten einer gemächlichen Reise und er traf sogleich Anstalten, sich sobald wie möglichauf den Weg zu begeben. Nachdem er die bcsondcrn Canzlci-Geschäfte soweit beendigt hatte,daß er sie aus der Hand geben konnte, trat er iin November 1895 die Reise an. Wegen derKricgsnnruhen wurde sie jedoch sehr aufgehalten, indem er den Weg von Berlin über Breslauund Brünn nehmen mußte, um den Truppenmärschen zu entgehen, wie er auch während desganzen WegeS ohne direkte Nachrichten vom österreichischen Hofe war. Endlich erhielt er inBrünn am 19. Januar 1896 die Einladung des Ministers Grafen Stadion, gerade nach Wienzu gehen, da der Kaiserliche Hof zurückgekehrt sei und alle Geschäfte ihren gewöhnlichen Ganggenommen hätten.

Sobald er in Wien seine ersten Besuche gemacht hatte, bemühte er sich, das ihm auf-getragene Geschäft in den Gang zu bringen. Er ward vornehmlich an den obersten Jnstiz-präsidcntcn Grafen von Rottcnhan verwiesen und ward gleich bei den ersten Unterredungen mitdiesem einsichtsvollen, vorurthcilsfrcicn und eifrigen GeschäftSmannc über Gegenstand und Artseiner Arbeit einig. Der Gras versah ihn mit allen Gesetzen dcS Fachs, mit alle» Schriftenzur Ausklärnng und mit einer Auswahl von Akten, die ihn befähigten, die gesetzlichen Borschriftenauch in der Ausführung zu würdigen. Zugleich wurden mehrere von den kaiserlichen Hofrätheuangewiesen, ihm mündlich alle näheren Aufklärungen zu geben, die er sich etwa erbitten möchte,unter Andern die Herren von Aichcn, von Pitrcich, von Zcillcr, von Zimmcrl und von Sonncnfelö.

Die ihm aufgetragenen Geschäfte betrieb er mit seinem gewöhnlichen Eifer und führtesie so zur Zufriedenheit des Hofes ans, daß der Kaiser zum Beweis seiner Erkenntlichkeit für diegeleisteten Dienste ihn in den Frcihcrrnstand dcs deutschen Reichs erhob.

In dem ihm, dem letzten Frciherrn des heiligen römischen Reichs, am21. April 1896 ausgestellten Diplom (jetzt im Besitz der Baronin A. M. von EggcrS zn Tondcru)lauten die bezüglichen Worte:

„Wenn Wir nun gnädigst angesehen und zu Gemüthe gezogen haben, daß schon dieVorfahren Unscrs und dcS Reichs lieben Getreuen, dcS Königlich dänischen StaatSraths »ndObcrprocnrenrs bei der Königlich deutschen Kanzlei Christian Ulrich Detlev von Eggcrsin angesehenen Stellen, besonders in Civilbcdicnnngcu getreu und mehrmals mit Auszeichnunggedient haben und besonders sein Vater Heinrich Friedrich von Eggcrs Vicekanzlcr derholsteinischen Landesregierung, Landkanzlcr dcs holsteinischen adclichcn Landgerichts, Ritter dcsDancbrog-Ordens und zuletzt Administrator der Grasschaft Rantzau sich vorzügliche Verdiensteum das gemeinsame Wohl erworben, er Christian Ulrich Detlev vonEggers aber sich vonseiner frühen Jugend an den Wissenschaften gewidmet habe und zum Staatsbeamten erzogenworden sei; demnach zu diesem Ende nach vollendetem Schulunterrichte sieben Jahre lang ansden Universitäten zu Kiel, Leipzig, Güttingen und Halle unter der Anleitung der berühmtestenPnblicisten und Rechtslchrer sich mit dem Studium der Jurisprudenz befaßt, neben derselben abernoch insonderheit sich auch ans die Finanz- und Staatswissenschaften gelegt habe, sodann bei