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seiner Zurückknnft nach Kopenhagen anfangs als Professor der Kamcralwisscnschaftcn nnd seit1788 auch als Lehrer des Staatsrechts bei der Universität zn Kopenhagen angestellt worden sei,zugleich adcr während dieser Anstellung außer mehreren historischen, politischen nnd im Finanzfacheherausgegebenen Schriften, fortdauernd Wettschriften über den nach und nach in sechs Thcilcnerschienenen Entwurf cineS allgemeinen preußischen Gesetzbuchs verfaßt habe, wovon fnnfcn vonder Gcsctzkommission, wie auch dem von ihm ans öffentlich ergangene Aufforderung ausgearbeitetenLchrbnche des Natur- und preußischen Rechts der ausgesetzte Preis zuerkannt ward: Wenn Wirferner gnädigst angesehen und erwogen haben, daß derselbe neben seinen Bcrnfsgcschäften unab-lässig für sein Vaterland in dem Finanz- und Handclswcscn gearbeitet, nachher aber, nachdemer wegen des UmfangS dieser Geschäfte seine Professur im Jahre 1800 niedergelegt hat, mitdem Range eines königlichen Staatsraths'als Depntirtcr in das Finanzcolleginmnnd von diesem im Dezember 1803 als Depntirtcr und Qberprocnrcnr in die könig-liche deutsche Kanzlei getreten sei, wo ihm insonderheit die Berathnng in dem Gesctzgebnngs-fache seinem ganzen Umfange nach obliegt, in welcher Rücksicht derselbe, nebst dem, daß er nochimmer an der Oberdircktion der Bank und deS Staatsschulden-Tilgungsfonds, sowie mehrererdas öffentliche Kreditwesen betreffenden Institute Theil hat — mehrere in den letzten Jahrenerschienene wichtige Verordnungen, insonderheit über die Aufhebung der Leibeigenschaft, des Hy-pothckenwcsenS und die Strafanstalten anführen kann, sowie auch derselbe die von ihm durch jetztbeinahe 20 Jahre über diese wichtigen Gegenstände gesammelten Erfahrungen durch Schriftennoch gemeinnütziger zu machen gesucht hat;—daß endlich auch derselbe während seiner Dienstzeitin Folge eines besonderen Auftrags als Legationsrath bei der Königlich dünischen Gesandtschaftan dem Friedens - Kongresse zu Nastadt angestellt gewesen sei, wo er bei jeder Gelegenheitpatriotisch sich becifertc, seine trcndcvotcstc Anhänglichkeit an daS RcichSobcrhanpt nnd die deutscheVerfassung an den Tag zn legen nnd daß sofort alle diese rühmlichen und ausgezeichneten Eigen-schaften Uns zugleich bestimmt haben, ihn, nach geschehenem Antrage, sich in Unsere Residenzstadtzn begeben, über einige wichtige Gegenstände der Gesetzgebung für Unsere kaiserliche Erbstaatenzu Nathe zn ziehn und Wir uns daher nun gnädigst bewogen finden, ihn in Rücksicht seiner umUns nnd das gesammtc Publikum sich erworbenen vielfältigen Verdienste und um ihm ein vor-zügliches Merkmal Unseres gnädigsten kaiserlichen Wohlwollens zu geben, in deS heiligen römi-schen Reichs Freiherrnstand samnit seiner ehelichen Nachkommenschaft mildest zu erheben, welcheallerhöchste Gnade er lebenslang mit allcrnntcrthänigstcm Danke zu verehren crbietig sein wird,wie er solches auch wohl thnn kann und soll, so haben wir denn u. s. w. diese Gnade gcthan,ihm samnit seinen ehelichen LcibcScrben und derselben Erbenserbcn :c. :c."
„Ferner und zn mehreren? Gedächtnis; Unserer kaiserlichen Gnade haben Wir ihm,Christian Ulrich Detlev des heiligen römischen Reiches Panncr Freiherrn von Eggcrs,seinen ehelichen LcibcScrben nnd derselben ErbcnSerben, beiderlei Geschlechts absteigenden Stammes,nachfolgendes frcihcrrliche Wappen verliehen und zu allen Zeiten zn führen gnädigst gegönnt underlaubt; als einen von Gold'^), Roth, Schwarz und Silber gcvicrtcn Schild, mit einem schwarzenLöwcn^), einen grünbelanbtcn Zweig in der rechten Pranke im ersten, einer silbernen Lilie imzweiten, fünf goldenen Achren im dritten und einer Egge im vierten Quartiere. Diesen Schildbedeckt die rcichsfrcihcrrliche Pcrlcnkronc, ans welcher drei gekrönte, frciadclige, offene, blauangelaufene und roth gefütterte, mit goldenem Gitter und HalSklcinodc geschmückte TurnicrShelme
«) Gold im ersten, Roth im zweiten, Schwarz im dritten, Silber im vierten Felde.—) Der Löwe ist auswärts gekehrt.