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Nach seiner Zurückkunft ging er im Sommer 1800 von der Universität zn Kopenhagenab nnd wurde als Dcpntirtcr im Finanzcolleginm angestellt. Kurz nach dieser Anstellung nahmvon Eggcrs besonderen Anthcil an den das schleswig-holsteinische Leih-Institut betreffendenVeranstaltungen und den von demselben auszustellenden Zetteln, die sich zu der Zeit als einesehr nützliche Ressource bewährten.
Zu dieser Zeit ereignete sich der erste blutige nnd für Dänemark so ruhmvolle Kampfmit den Engländern bei Kopenhagen, den von Eggers in der Hauptstadt selbst miterlebte.
Als Seine Majestät der König eine Hauptvcrbesscrnng in der holsteinischen Gesetzgebung,vor allem aber in der Rechtspflege bezweckte, wurde er zum Obcrprocurcur der Herzogtümerernannt und nahm im Decembcr 1801 ans wiederholtes Ansuchen dcS Canzleiprttsidcntcn GrafenCai Ncvcntlow einen Platz als Dcpntirtcr in der damaligen deutschen Canzlei an. Im nächst-folgenden März erhielt er nach Abgang seines Borgängers die Bestallung als Obcrprocnrcnr.Als solcher hatte er die Freude, vorzüglich zn der Ausführung einer Einrichtung beizutragen,woran er, soweit seine Kräfte nnd Umstände es erlaubten, seit dem Jahre 1795 nncrmüdctgearbeitet hatte, nämlich der Aufhebung der Leibeigenschaft in den Herzogtümern. Schonlange war sein Augenmerk auf diesen Gegenstand gerichtet gewesen, der ihm wie allen wahrenMenschenfreunden stets eine Quelle des Mitgefühls und der Seclcnlciden gewesen war. Er warso glücklich, seine Bestrebungen in dieser Rücksicht mit Erfolg gekrönt zn sehen, nnd bis zn seinemletzten Augenblick war eS ihm eine süße Beruhigung, zu dem Glück nnd Wohlstand so vielerTanscndc beigetragen zu haben. In den ersten Jahren seiner Canzlei-Wirksamkeit arbeitete ereinen Plan zn einer bessere» Einrichtung der Strafanstalten ans, als den Grund zn einerverbesserten Criminell-Gesetzgebung. Ferner den Entwurf zn einer Verordnung, die Errichtungvon den im Königreiche mit so vielem Erfolge eingeführten Vergleichs-Commissionen zurgütlichen Beilegung von NechtSzwistcn betreffend, und leitete auch mehrere Untersuchungen, welchedie baldmöglichstc Verbesserung der Rechtspflege bezweckten.
Die außerordentlichen Anstrengungen dieser AmtSgeschäftc in Verbindung mit seinerbeständigen fruchtbaren schriftstellerischen Thätigkcit, die einen ausgebreiteten Briefwechsel mitsich brachte, vermehrten indessen seine Brustschmerzen dermaßen, daß er ans Anrathcn mehrererAerztc im Sommer 1804 eine Badereise nach dem südlichen Deutschland, namentlich nach Badenin Oesterreich, machen mußte, wodurch seine Gesundheit auch wirklich einigermaßen wieder her-gestellt ward. Auf dieser Reise wurden ihm, wahrscheinlich wegen seiner Schriften im Finnnz-fachc nnd über Gesetzgebung, die ihm einen ehrenvollen Platz unter den Schriftstellern erworbenhatten, Dienste von mehreren fremden Höfen angeboten und zwar unter sehr glänzenden Bedin-gungen. Allein er zog es vor, seinem Vaterlande zn dienen nnd kehrte nach einer Abwesenheitvon vier Monaten nach Kopenhagen zurück.
Die erste Frucht seiner Bestrebungen bei leidlicher Gesundheit nach seiner Rückkunftwar der Entwurf zu einem neuen Criminal-Gcsetz für die Herzogthümcr, der nachher imDruck herauskam nnd öffentlichem Unheil untcrwo^en wurde, indem Prämien für die bestenAbhandlungen über diesen Gegenstand ausgesetzt waren.
Die Bekanntschaften mit den ausgezeichneten Männern Deutschlands, die von Eggersauf seiner Reise gemacht hatte, wurden indessen die nächste Veranlassung, daß er um diese Zeitvon der österreichischen Regierung nach Wien eingeladen wurde, um über verschiedene Gegenständeder Gesetzgebung, mit denen man sich damals beschäftigte, zn Nathc gezogen zu werden. Der An-trag geschah im September 1805 durch den kaiserlichen Gesandten am Hofe zu Kopenhagen, GrafenGrünne, und bezweckte besonders seine Einsichten in dem Hypothckcnwescn und der Ordnung der