Druckschrift 
1 (1879)
Entstehung
Seite
104
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verständigen Mannes. Doch mußte es eben so fein als offen gesagt werden. Denn hatte cSmir den geringsten Anschein einer Schmeichelei, so nahm er eS nicht gut ans. Insonderheitmochte er nicht gern in Vergleichnng mit Andern oder ans deren Unkosten erhoben werden. Anskörperliche Vorzüge, Rang und äußere Ehre, Geld n. s. f. bildete er sich niemals etwas ein.Den Gcldstolz, den Adclstolz, den Galantcricstolz fand er höchst thöricht und die Acnßcrnngcndesselben beleidigend für den Nebenmcnschen.

Wahrheitsliebe gehörte, wie ich oben bemerkt habe, zu den Grnndzügcn seines Charactcrs.Keine Art der Täuschung war ihm angenehm, und eine Sache, die sonst ihm gefiel, fand dannschon nicht mehr seinen vollen Beifall, wenn er darunter eine Täuschung zu bemerken glaubte.So wie es ihm selbst, so zu reden, unmöglich war, eine Unwahrheit zu sagen, so wollte er sichauch durchaus von Niemand etwas Unwahres als Wahrheit aufdringen lassen. Er konnte nichtleichter beleidigt werden, als wenn man ihm Unwahrheiten vorbrachte. Jede Art von Wind-beutelei, sie mochte übrigens noch so unschuldig sein, war ihm zuwider. Er entschuldigte kaumeine Nothlttgc und erlaubte sie sich selbst niemals. Mental-Nescrvationcn aber, oder wenigstenssehr unbestimmt zu reden, wenn man anders nicht ausweichen konnte, hielt er nicht fürunerlaubt.

Die Gerechtigkeit liebte er in eben dem Maße als die Wahrheit. Nichts auf der Weltkonnte ihn bewegen, jene zu verletzen. Gegen seinen vertrautesten Freund und gegen seine» er-klärtesten Widersacher übte er sie in gleichem Grade ans. Er konnte es eben so wenig leiden,wenn einem Andern Unrecht geschah, als er es selbst erdulden mochte. Sein feines Gefühl desRechts empörte sich auch bei den Beleidigungen, die man ihm zufügte, und so wie der bürger-liche Nichter nach der Strenge der Gerechtigkeit ans Büßung des Unrechts dringt, der moralischeaber auf Erkenntnis; und Berennng sieht, so vergab er nicht leicht eine Beleidigung, bis mansein Unrecht erkannte. Inzwischen war er doch weit entfernt von aller Nachbegierde. Nicht nurbeugte er wegen einer ihm zugefügten Beleidigung nie das Recht, oder übertrat die Billigkeit,sondern er war auch bereit, Denen zu dienen, die ihn beleidigt hatten.

Bon seiner großen GercchtigkcitSlicbe kann man leicht ans seine strenge Unparteilichkeitschließen. Diese erste und nothwendigste Eigenschaft eines Richters besaß er in einem so hohenGrade, daß selbst die Verlüumdnng cS nie wagte, dieselbe in Zweifel zu ziehen. Während derlangen Führung seines Richtcramts gab er täglich die rcdcndsten Beweise davon.

Nach der Thätigkeit seines Geistes und nach dem großen Umfange seiner Kenntnissewar es natürlich, daß er nicht müssig sein konnte, sondern daß Arbeitsamkeit ihm Bedürfnis;geworden. Inzwischen war es ihm auch nicht lieb, so sehr mit Geschäften überhäuft zu sein, daßer diese nicht mit der vorzüglichen Genauigkeit verwalten konnte, welche er sonst immer ans seineArbeiten zu verwenden pflegte. In diesem Falle befand er sich besonders oft während seinerVerwaltung der Landvogtci von Südcrdithmarschen, welche Bedienung nicht nur an sich, wennsie gehörig versehen wird, viele Arbeit und Beschwerde mit sich bringt, sondern auch währendder Zeit, da er derselben vorstand, mit außerordentlicher Mühe verbunden war. Wenn er danndiese oder jene Arbeit aufschieben mußte, bis er mehr Muße bekommen würde, so geschah es wol,daß ihm darüber dieses Geschäft zuwider ward und er cS ganz liegen ließ. Bei herannahendemAlter nahm sein Trieb zur Arbeitsamkeit etwas ab, sowie er immer mehr Neigung zur Specu-lation bekam, und er suchte daher endlich die Entlassung von seinem beschwerlichen Amte. Er beschloßsich nunmehr ganz der Lectttrc zu widmen. Allein selbst nach der Zeit, in einem Alter über75 Jahre, würde ihm gänzliche GeschäftSlosigkcit unerträglich gewesen sein, und es war daher