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Nach § 3 gehört das Familienarchiv, die Amtsbibliothek und dasganze Inventar an Bildern und sonstigen Gegenständen im Schlosseund der Burg Unteraufseß, und zwar im Ahnensaale und der Schloß-kapelle, zum Familieneigenthum.
s)n § 9 ^ bestimmt, daß die Renten aus dem gemeinschaftlich zugenießenden Vermögen nach Abzug der gemeinschaftlichen Ausgabenals Steuern und Abgaben, Besoldung für den gemeinschaftlichen Försterund Verwalter, für Erhaltung und Verbesserung des gemeinschaftlichenBesitzes und für die Patronatslasten zu Aufseß und Mengersdorf undBesoldung für den Pfarrer und Lehrer zu Aufseß gleichheitlich getheiltwerden sollen.
Für den Fall, daß die nothwendigen gemeinschaftlichen Ausgabenaus Renten der gemeinschaftlichen Besitzer nicht bestritten werdenkönnen, soll jede Linie das Fehlende aus ihren Mitteln zur ksälfte indie gemeinschaftliche Rasse zuschießen.
24. Außerdem wurden am 2s. Januar s3M in einein Neben -vertrage zu dein Familienstatute noch folgende Punkte festgesetzt,welche schon theilweise im Vertrage von s85O enthalten waren.9
Die Linie Unteraufseß solle verpflichtet sein, das StammschloßUnteraufseß auf ihre Rosten stets in gutem Zustande zu erhalten,sie solle dem gemeinschaftlichen Förster eine angemessene bvohnungzu Aufseß anweisen und dieselbe unterhalten, sie solle das Familien-archiv in einem feuerfesten Raum des Schlosses Unteraufseß auf-bewahren, sie solle auf Antrag des Seniors den Ahnensaal imSchlosse Unteraufseß zu Familienberathungen überlassen und dessenZnventar in guten Stand erhalten, sie solle die Schloßka pelle zuFamilienfeierlichkeiten »ach evangelisch - lutherischem Ritus jederzeitöffnen, wobei der Benutzende für Schaden zu haften hat, und endlichsolle sie in Zeiten der Gefahr den Geschlechtsthurm zum Aufbe-wahren von Geld und Pretiosen den Familienmitgliedern öffnen, soweites ohne Aufsehen und Vermehrung der Gefahr geschehen kann (§ s).
Da die Güter des Alexander v. A. (Linie Vberaufseß) mehr mitGrundlasten beschwert sind, als diejenigen von Unteraufseß, soll erstereLinie jährlich 92 Fl. sop? 5U'- aus der gemeinschaftlichen Rasse alsBodenzins Enschädigung erhalten (§ 2).
§ 3 enthält Bestimmungen über die zu Arrondirungszweckengemachten Verkäufe von Grundstücken und Verwendung der Erlösezu Ankäufen, dann über die Ronsense zur Aufnahme von bsxpo-thekenkapitalien und deren Refundirung.
9 Urkunde im Aufseher Archiv.