bominibus) freie» Herren abstamme, daß dieselbe» vielmehr ausge-storben seien, und daß Otto v. 7l. und seine Nachkommen Bam-bergsche Ministerialen gewesen seiein Diese Behauptung Gesterreichersstützt sich daraus, daß Otto v. A, kein Dynast war, während diefrüheren Ausseße als (liberi) Freiherren im alten Sinne Dynasten ge-wesen sein sollen und nicht dem niederen Adel angehört haben. DieBeweise dafür, daß die Behauptung richtig ist, bleibt Oesterreicherschuldig und Hans v. A. hat ihn auch in seiner Geschichte des HausesAusseß aus S. ^9 u. fs. gründlich widerlegt.
Die beste Ustiderlegung möchte aber darin liegen, daß die BurgAu sseß nachweislich im Besitze Herolts und sicher auch Meingoz' (P,der das im Burgsrieden von (392 genannte „Meingoz-Steinhaus" aufden Felsen des großen IBartthurms der Burg Ausseß erbaute, warund daß bis zu Otto noch Ernst (5), Eonstantin (6), Friedrich (7),Emmerich (8), Heinrich ((Q), Ustaltcr (so), Gonrad ((^), Friedrich ((7),Heinrich (20), Albrecht (2s), Ludwig (22) als Bitter vorkommen, aberauch Besitzer von Ausseß waren, da Otto (23) in einer Urkunde vom27. Dezember (3L>9, in der er eine Stiftung für das Seelenheil seinerverstorbenen Ehefrau Kunigunde zum Besten der Ausseß-Kapelle zuKloster Langheim machte, ausdrücklich bestimmt, daß, wenn der vonihm gestiftete Gottesdienst nicht mehr dort abgehalten werden könne,die Stiftung an die Kapelle des St. Blasius und jstankratius zuAusseß, dem Erbbegräbnisse seiner Bäter, fallen sollest)
Otto würde diese Kapelle im Zahre sovs) sicher nicht das Erb-begräbnis' seiner Väter nennen, wenn er nicht von den vorgenanntenHerren v. Ausseß abstammen würde, die als Besitzer der Burg Ausseßauch ihre Grabstätte in der alten Burgkapelle des St. Blasius undpankratius hatten.
Da übrigens Friedrich v. A. ( s7) bereits in einer Urkunde vom23. September (23^) mit Männern des niederen Adels als Zeugezusammengestellt ist und Otto (23) in einer Urkunde vom (O. April(328,9 ebenso wie früher schon Friedrich ((7) in einer Urkunde von,(8. Januar ((53,4) ^ir nobilis genannt wurde, so ist nicht abzusehen,warum ein Unterschied zwischen dem Adel Friedrichs ((7) und Ottos(23) und seiner Nachkommen gemacht werden soll und muß.
h liex. der E. r>. A. Nr. Z6 und Abschn. IV. Nr. 6.
Idex. der E. v. A. Nr. ^6.
9 R.e^. der E. v. A. Nr. 77.
9 liex. der E. v. A. Nr. I?.