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Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken
Entstehung
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sich selbst scheuten und die Ungerechtigkeiten gegen die Reichsritterschaftdadurch unterstützten. Die Reichsstadt Nürnberg, die durch ihre Leutedie größten Fehdezüge gegen die Unterthanen und Besitzungen derRcichsritterschast inachen ließ, bezeichnete jede Repressalie derselbenals Raub und verlangte, daß die Ritterschaft sich Alles gefallen lassensollte; der schwäbische Rund aber forderte in ungerechtfertigter Weisedie Ritter vor sein Gericht und griff hierdurch in die Besugniß derReichsgerichte ein.

Uebrigens richtete die fränkische Reichsritterschaft eine für dieGeschichte jener Zeit sehr wichtige Beschwerdeschrift an den imZahre s52o in Nürnberg versammelten Reichstag, die sie auf eiuemRittertage desselben Zahres zu Schweinfurt verfaßt hatte. Zu dieserBeschwerdeschrift, welche neben anderen Beschwerden einen besonderenAbschnitt:Beschwerden wider der Fürsten Gent- oder Lsalsgerichte"enthielt, werden die damaligen Zustände der Strafjustiz in Mittel- undSüddeutschland geschildert. Ueber die Besetzung der Gerichte wirdgesagt, daß alte reisige Unechte oder sonst einfältig schlechte, der recht-lichen Uebung unerfahrene Personen zu Richteru aufgestellt werden,daß willkürlich Bußen und Belohnungen von den Richtern genommenwerden und daß der Reinigungseid mißbräuchlich zugelassen werde,auch vcrurtheile man nach dem Geständnisse auf der Folter und lassekeine Appellation zu. Diese Beschwerde verfehlte nicht, einen tiefenEindruck auf die Reichsversammlung zu machen, aber die sog. pein-liche Gerichtsordnung (Lnrolmn) wurde doch erst auf dem Reichstagzu Regensburg s552 zum Abschluß gebracht und im Februar ge-druckt und publizirt. i)

Schon das s5. Zahrhundert war theils durch die Erfindung desSchießpulvers uud Einführung der Feuerwaffen, theils aber durch diegroße Ausdehnung und Stärkung der fürstlichen Territorien für dieStellung der Ritterschaft verhängnißvoll geworden-

Man bestritt den Rittern alle Rechte und kaiserlichen Privilegien,die ihnen zur Sclbstständigkeit nothwendig waren, ja man stellte sie,wie aus den Fehden Gonrads v. A. (ssU mit Erzherzog Siegmundvon Oesterreich wegen Amtsentsetzung und Gefangennahme und mit demFürstbischof von Bamberg, dann aus der Fehde Euchars v. A. (sV)mit dem Fürstbischof von Bamberg wegen des Erbschenkenamtes zuersehen ist, rechtlos hin, da man wohl wußte, daß ihr eigentlicherkscrr, der Raiser, sie nicht schützen könne und werde. Dazu kamen im

>) S. hierüber Näheres in Dr. Garl Güterbeck, Entstehungsgeschichte derLnrotinz, ^87S.