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Ritterschaft gegen den sog. gemeinen Pfennig, den man ihnen auf-erlegen wollte, auf einem im Dezember (^6 zu Schweinfurt abge-haltenen Tage. Gin zweiter Tag wurde im fZahre (50( von derfränkischen Ritterschaft zu Tulmbach abgehalten, bei dem Hans v. A.((53) als Hauptmann des Bündnisses thätig war. Hier wurden Or-ganisationen für einen Kriegszug verabredet, falls die Ritterschaft mitGewalt gepfändet werden sollte.
Der Ritterschaft kann es aber auch nicht verdacht werden, wennsie über den schwäbischen Bund nicht erfreut war, der zugleichAnkläger, Richter und Vollstrecker seiner Urtheile sein wollte und war,und ebenso über das Reichskammergericht, das besonders nur dieSchwachen zu finden wußte. Hatten doch auch Ivols Heinrich ((77)und Hans Georg ((7c>a) Zu Truppach darunter zu leiden, als (525ihr Schloß Truppach vom schwäbischen Bunde zerstört wurde.
Die Kirchenreformation, die ihr Licht und ihren Schattenrückwärts und vorwärts warf, scheint auch nicht ohne Einfluß auf dieThätigkeit des schwäbischen Bundes gewesen zu sein, denn sonst wärees nicht erklärlich, warum das brandenburgsche Lehen Truppach zumOpfer fiel, während das bambergsche Lehen Freienfels, als Besitz despankraz v. A. ((93), auf Fürsprache des Bischofs von Bamberg vomBunde geschont wurde. H
Leider war es Tuchar v. A. (((W im März (525 nicht gelungen,mit den Städten Nürnberg, Ulm und Augsburg ein Schutz- und Trutz-bündniß der fränkischen Ritterschaft zu Stande zu bringen, kvie näm-lich aus dein Briefbuche der Stadt Nürnberg (Bd. 3H, Fol. 200 imArchiv zu Nürnberg) hervorgeht, schrieb der Nürnberger Rath am(0. März (523 an seinen Vertreter Christoph Kreß, daß ihnen dasBündniß des Tuchar v. Aufseß ((U) und etlicher vom fränkischenAdel mit den Reichsstädten Nürnberg, Übn und Augsburg wegen derübrigen Städte des schwäbischen Bundes nicht genehm erscheine, daßsie aber wegen der vielen Plackereien und Fehden es doch mit demAdel nicht verderben wollen, weshalb Kreß beauftragt wird, ein Ver-ständniß zwischen den 5 Städten und den: Adel dahin zu erzielen, daßman denen von Adel 5 — 6000 Thlr. jährlich, so lange das gegen-seitige Verständniß dauert, reichen wollet)
Dieser versuch der fränkischen Reichsritterschaft ist von großerWichtigkeit, zeigt aber, daß die Städte vor dem schwäbischen Bunde
9 S. Ranke, Deutsche Geschichte Bd. II.
S. a. Lünigs Reichsarchiv III. von der freien Reichsritterschaft Nr. q.?S. tt-ts. und Illiillner III. Fol. t?t8.