_ 4 —
Königtums. Geschickte Verhandlungen mit den Grossen undSiege über Erbfeinde verschafften ihm allgemeinen Gehorsam.Die grossen Erfolge Ottos an den Grenzmarken befestigten danndie eben gewonnene Einheit. Seit seinen Siegen in Italien undseit der Abwehr der Magyaren war Deutschland drei Jahrhun-derte hindurch nicht nur ein zusammenhängendes Ganzes,sondern es erfreute sich auch, verglichen mit den Nachbar-staaten, wohlgeordneter gesellschaftlicher Zustände. Das König-tum war hier eben der lebendige Mittelpunkt der Einheit desReichs, das Reich der Mittelpunkt der Einheit des Abend-landes. Mochten auch die Fehden der lokalen Gewaltenmit dem Staatsoberhaupts nicht erlöschen: die Kaiserkronewar nur eine, das Kaisertum war unteilbar. Und seitdem esdurch Otto mit dem Königtum verbunden war, hatte die Ein-heit der Nation ein Bindemittel gefunden, das sich mächtigererwies als das Prinzip der Teilungen, das noch im HauseHeinrichs I. zu blutigen Familienkriegen führte. 2 ) Es ist einemit vielem Geiste von den* namhaftesten deutschen Geschichts-forschern vertretene und noch immer nicht überwundene An-sicht, dass Ottos I. italienische Politik und die von ihm er-neuerte Verbindung mit der Kirche die gesunde Entwickelungdes deutschen Staates aus ihrer Bahn abgelenkt habe. 3 )Aber wie es sicher ist, dass unter dem Einflüsse dieser Ver-bindung die Roheit des Nordens überwunden, der kirch-lichen Kultur zum völligen Siege verholfen und die Blüte desMinnesanges' und der höfischen Epik vorbereitet wurde, soist es eine unbestreitbare Thatsache, dass die Kirche alsHauptträgerin der deutschen Verwaltung dem Königtum dieMittel zur Verfügung stellte, den Frieden zu erhalten unddie untern Klassen gegen die Übergriffe des Laien-Adelszu schützen. Nur gestützt auf den Episkopat, haben dieKönige erfolgreich ihr Erbrecht behauptet. Es machten sichauf unser Volk Einwirkungen geltend, die viel nachhaltigerund durchgreifender waren, als sie jemals von dem delphi-schen Orakel auf die Griechen ausgegangen waren.
Die realen Grundlagen der königlichen Macht bildetenächst den zahlreichen und ausgedehnten Domänen diefreie Verfügung über die Güter der Kirche, die ein enges