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Zuschusses uns dem belgischen Schulfonds die Uberantwortung derLuisenschule an die hiesige evangelische Gemeinde herbeigeführt habe.Nachdem der Redner schließlich noch herzliche Worte des Dankes an dieVorsteherin, die Lehrer und Lehrerinnen gerichtet hatte, übergab er mitdem Ausdruck des Vertrauens und aufrichtigen Segenswünschen dieLuisenschule den Vertretern der evangelischen Gemeinde. Der genanntePfarrer Natorp knüpfte an diesen Vortrag die Annahme der Lnisen-schule unter Erhaltung ihres Namens seitens der gedachten Gemeinde,sprach seine Anerkennung und seinen Dank für die bisherige Leitung undLeistung der Schule aus, erinnerte das Lehrerkollegium an die Wichtigkeitihres Amtes nnd Berufs, ermunterte die versammelte Schuljugend zur Fröm-migkeit, zum Gehorsam und Fleiß nnd schloß mit Gebet und Segenswunsch.
Die Auszahlung der von Sr. Majestät dem Könige bewilligtenjährlichen Unterstützung von 250 Thlr. erfuhr aber dadurch eine uner-wartete Verzögerung, daß der Herr Minister Raumer die von demPresbyterium unter dem 1. Jnli 1853 bezüglich der Luisenschnle ab-gegebene Erklärung nicht für ausreichend erachtete, indem das Pres-byterium durch seine Erklärung die Gemeinde als solche nicht verpflichtenkönne. Er verlangte vielmehr für die Übernahme der Schuleeine bindende Erklärung seitens der Repräsentation derevangelischen Gemeinde, die dann auch unter dem 14. De-zember 1854 einstimmig seitens der letzteren im Sinne derRegiernngsverfügung vom 3. März 1853 abgegeben wurde.Nach dieser Erklärung verpflichtete sich also die Gemeinde ausdrücklich,für alle etwaigen Ausfälle im Schuletat mit ihrem Vermögen aufznkommen. Die Gemeinde ist indessen nie in die Lage gekommen, Zu-schüsse für die Schule zu leisten. Diese erzielte vielmehr bei der großenSparsamkeit, die die Verwaltung namentlich bei der Festsetzung derLehrergehälter und Lehrmittel walten ließ, alljährlich nicht unbedeutendeÜberschüsse, die schließlich der Gemeinde bei der Übergabe der Schulean die Stadt Düsseldorf ein Barvermögen von 19 600 Thlr. ein-trugen, das sie „als Fonds zu einer etwaigen Nenbegründung einerevangelischen höheren Mädchenschule zu asservieren" beschloß, dessen jähr-liche Zinsen aber nach einem späteren Beschluß für den Knltnsetatverwendet werden.*)
*) Da es nicht ohne Interesse sein dürfte, den Etat der Luisenschule beideren Übernahme durch die evangelische Gemeinde aus dem Jahre 1854 kennenzu lernen, so erlaube ich mir denselben aus den Akten hier aufzuführen: