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Über die Hamburgische Armenanstalt von 1788 - 1794
Entstehung
Seite
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Was zuerst die Organisation betrifft, so wird diesekeinem Tadel unterliegen können, der nicht zugleich diefrühere treffen müßte; denn sie ist unverändert beibehaltenworden, wie denn auch jetzt noch die Armen-Ordnung von.1788 das Grundgesetz derselben bildet.^) Uebcr ihre Vor-trefflichkeit herrscht überall, in Deutschland wie im Aus-lande, nur Eine Stimme, und mag als Beweis hier bloßangeführt werden, daß in Wien, auf ausdrücklichen Befehldes Kaisers, eine Darstellung der Haniburgischen Armen-Anstalt, nach durch den hochverdienten Herrn Baron vonVoght mitgctheiltcn Daten, von dem Kaiserlichen Hof-Secretair Herrn von Bianchi angefertigt und publicirtwerden mußte. Aber wie fo vieles Vortreffliche amwenigsten da erkannt wird, wo es Wurzel geschlagen hatund freiwillig seine Früchte darbietet, so auch hier. Rech-net man diejenigen ab, welche, auf kürzere oder längereZeit, thätigcn Antheil an die Verwaltung der Armen-An-stalt genommen haben, so ist ihre innere Einrichtung dergroßen Masse der Einwohner unbekannt.^) ES ist unbe-kannt, daß, jetzt wie früher, es kein Gaßchen, keinen Winkelin der Stadt gicbt, der nicht der Aufsicht und Fürsorgebestimmter, auf diesen Flecken angewiesener Pfleger undAerzte untergeben ist; daß, jetzt wie früher, ein jeder Ein-wohner, dem Unglücksfälle, dem Krankheiten, dem, ver-schuldeter oder unverschuldeter, Mangel keinen andern Aus-weg übrig lassen, sich nur an den behusigcn Pfleger umAbhülfe zu wenden braucht, und daß diese gewiß erfolgt,

*) Einzelne Abweichungen ausgenommen, so sind z. B. jetzt- bei jedem Quartier zwei, statt früherer drei Pfleger, weildie Erfahrung gelehrt hat daß zwei genügen, und derdritte mehr hindernd als förverlich im Geschäftsgänge ist.

") Es ist in Hamburg I8»Z, bei Friedr. Perthes, zum Be-sten der Armen-Anstalt erschienen.

***) Dieses bestätigt die jüngst in öffentlichen Blättern er-schienene Anzeige des Wohlthätigksits - Bereines aus-drücklich.