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Über die Hamburgische Armenanstalt von 1788 - 1794
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schlimmen Folgen bei einer Anstalt von so großem Um-fange unabsehlich seyn würden, wobei Alles, was sich denstrengsten Regeln nach bewirken ließ, darin bestand, hundertund achtzig Männer in verschiedenen Gegenden der Stadtgenau nach einerlei Grundsätzen verfahren zu lassen. Manglaubte ferner, daß diese Armen, wenn sie sich ehedem ins einer wohlhabenden Lage befunden hätten, würdige Ge-genstände der Privatwohlthatigkcit seyn würden, derenErweisungen billig durch keine öffentliche Anstalt über-flüssig gemacht werden sollten.

2. Man fand die Armen von allen Bedürfnissen ent-blößt. Es waren also nicht bloß Kleidungsstücke undBetten nöthig, sondern, da ihre Sachen versetzt, oder sieselbst in Schulden waren, so war es eben so nothwcndig,jene wieder einzulösen, und ihre Schulden zu berichtigen.Die einzige mögliche Art ihre neue Verpfandung zu ver-hüten, war die, daß man ihre Habseligkeiten unauslöschlichals ein Eigcnthum der Anstalt bezeichnete, welches dem Ar-men nur so lange bliebe, als er sich gut betragen würde.

Z. Ich habe schon gesagt, daß ein Krankenzettel einenArmen so lange von der gemeinen Regel entledigte, alsseine Krankheit dauerte, und daß ein Schulzcttcl für einKind als eine wöchentliche Gabe von 12 Schill, für denMater angesehen würde.

Die Vorschlage der Armenpflcger in Ansehung desden Armen zu reichenden Wochengeldes wurden an Einsvon den Mitgliedern des Armcncollcgii gebracht, deren Je-der sechs von diesen Quartieren unter seiner Aufsicht hatte.Er war Fürsprecher der Anstalt, so, wie die ArmcnpflegcrFürsprecher der Armen waren; und da man alle Falle sehrs vereinfacht hatte, so kamen beide leicht mit einander übcrcin.

Der Vorsteher machte seinen Bericht an das Collc-gium in Ansehung jedes Bezirks insbesondere; und wenndie Resolution des Armcncollcgii auf den nämlichen Abhv-rungsbogcn niedergeschrieben war, der alle dem Armenvorgelegten Fragen sammt seinen Antworten enthielt, so

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