1. Ob eine wöchentliche Unterstützung zu reichen, odernur bloß Arbeit zu verschaffen scy.
2. Ob Betten oder Kleidungsstücke gekauft, verpfändeteSachen cingclöset, oder alte Schulden getilgt werden müßten.
3. Ob Krankcnzettel oder Schulzettel erforderlich waren.
Zu gleicher Zeit ertheiltcn sie dem Armencoltegium
von dem Bericht, was sie über das sittliche Verhalten derArmen in Erfahrung hatten bringen können, und sagtenihre Meinung von seinen Umstanden.
2. In Ansehung des ersten Punkts muß ich nochFolgendes bemerken. Die Lage unserer Armen im Som-mer und Winter ist völlig verschieden. Jede Art von Ma-nufactur- und Gartenarbeit geht im Sommer ihren Gangfort; und außerdem sind zu dieser Jahrszeit Lebensmittelin Menge vorhanden und äußerst wohlfeil. Im Winterhingegen hören die meisten Arbeiten auf, und die Lebens-mittel werden thcurcr und seltner; Feuerung und warmeKleidung sind neue Bedürfnisse.
Es war daher durchaus nothwcndig, die Gaben ver-schiedentlich zu bestimmen; die Abhörungsbogen wurdenbeim Eintritt der Frühjahre wie der Winter jahrlich re-vidirt, und bei den Fragestücken auf jede Veränderung vonUmständen Rücksicht genommen, die irgend einen wesent-lichen Einfluß auf das Verhältnis; der Armen zu der Ar-mcnanstalt haben konnte. Die neue Unterstützung wurdenach Maaßgebung der eingezogenen Erkundigungen be-stimmt, und betrug im Ganzen vier bis acht Schillingemehr im Winter als im Sommer. Während der Winter-wochen wurden noch vier Schillinge zugelegt, wenn eineaußerordentlich strenge Kälte einfiel. Das wöchentliche Al-mosen wurde nie hoher als einen halben Thaler gereicht,ans was für Art es auch ausgctheilt wurde. Nie gab manmehr, die vorige Lage des Armen mochte beschaffen ge-wesen: scyn, wie sie immer wollte. Dies kann in manchenFällen hart scheinen. Man war aber überzeugt, daß beider geringsten Möglichkeit einer ungleichen Vertheilung die