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wirklich hülfsbedürftigcr Armer unbemerkt bleiben könnenoch solle. Man ließ gedruckte Verzeichnisse vcrtheilen,und im Staatskalcnder abdrucken, worin die Namen derStraßen, die jedem Armenpflcgcr zugefallen, bemerkt waren;so daß sich kein Armer auf Unwissenheit in Ansehung desOrts, wohin er sich zu wenden hatte, berufen, und daßNiemand in Hamburg einem Armen bess're Hülfe leistenkonnte, als wenn er ihn dorthin verwies.
Anweisungen wurden zu Taufenden unter die Armenvertheilt, über die Art, wie sie die Almosen zu empfangenund anzuwenden hätten.
Man ersuchte das Publikum, es bei der Direction zumelden, wenn etwa ein Armer nicht gehörig war berathenworden; und ich muß, zu meinem größten Vergnügen,hinzusetzen, daß mir in einem Zeiträume von sechs Jahrenäußerst wenig Fälle bekannt sind, worin diese Vernachlässi-gung wäre erwiesen worden.
Natürlicherweise hörte nun alles Almosengeben auf;das einzige sichere Mittel die Bettelei auszurotten. Diesehr weise Verordnung, daß derjenige, der auf der Straße,oder vor der Hausthür Almosen gäbe, zehn Thaler Strafeentrichten sollte, wurde kaum nothwendig befunden.
Es ,war freilich schwer, die gehörige Ausführung eines,so verwickelten Plans zu sichern; man war indeß doch soglücklich, daß, einige kleine Abweichungen ungerechnet,die Maschine sich nun schon sieben Jahre hindurch mitweit weniger Friktion, als man hätte denken sollen, imGange erhalten hat.
Es verlohnt sich daher wohl der Mühe hier noch mehreinzelne Umstände zu erörtern.
Die drei für jeden Bezirk angesetzten Armenpfle-gen besuchten also die Armen, befragten sie, erforschtendie Zahl ihrer Kinder, erkundigten sich, der Aussage desArztes zufolge, nach ihrer Arbeitsfähigkeit, und bestimmtensodann, nach den oben erwähnten Vorschriften:
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