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Über die Hamburgische Armenanstalt von 1788 - 1794
Entstehung
Seite
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fand sich manche gute Mutter, die eine treffliche Wärterinfremder Kinder wurde.

In andern Fallen wurden der Mutter vier bis achtSchillinge wöchentlich für jedes Kind gegeben; und manist gegenwartig daraus bedacht, in jedem Kirchspiele einwarmes Zimmer, und hinreichenden Vorrath von Brod,Milch und Kartoffeln zu besorgen, damit diejenigen El-tern, die auf Tagelohn ausgehen, ihre Kinder den Tagüber dort hingeben können, und damit hicdurch alles Hin-dcrniß ihres eigenen Fleißes, oder des Fleißes ihrer er-wachsenen Kinder, gehoben werde.

Man machte es ihnen zur Pflicht, alle ihre Kinderzwischen sechs und sechSzchn Jahren zur Schule zu schicken,um dort zwei Dritthcile der Schulzeit zu arbeiten, undwahrend der übrigen Zeit im Lesen, Schreiben, Rechnen,in der Religion und dem Kirchengcsange Unterricht zuerhalten.

Man beschloß ferner und dies ist das zweite Grund-gesetz der ganzen Anstalt daß keiner Familie ir-gend eine Unterstützung für ein mehr alssechsjähriges Kind gereicht werde; daß diesKind in die Schule geschickt, und nicht nurdort ihm seine Arbeit bezahlt, sondern auch,nach dem mehrseitigen Verhältnis) seines flei-ßigen Schulbesuchs, seiner Aufführung und sei-nes ArbeitSfleißcs, eine Prämie gegeben wer-den sollte, welches im Durchschnitt wöchentlich achtbis zwölf Schillinge betrug (andere Belohnungen unge-rechnet).

Vermittelst dieser Maaßregel wurde die Menge vonKindern den Armen nun nicht mehr eine Last, sonderneine große Hülfe, denn je großer die Anzahl der Mitglie-der einer Familie war, die alle ihren Antheil am Ein-kommen hatten, desto besser und wohlfeiler war ihr Le-bensunterhalt.

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