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fache Prozesse, zu denen auch noch die Ungunst der damaligenKriegszeit kam. Ueberdies hatte der Vorbesitzer von Bangschindas Gut aus längere Zeit verpachtet, so daß Philipp mit seinerFamilie 1807 nach Graudenz zog und erst Ende 1810 die Be-wirthschaftung von Bangschin übernehmen konnte. Der Kaufvon Lunau ist angefochten und niemals ganz perfect geworden,weil eine größere Anzahl von Personen sich als Eigenthümer zugleichen Theilen dieses Guts legitimiri und nur einige von diesenden Verkauf vollzogen hatten. Das Erträgniß dieses Gutes,dessen Grund und Boden den Bauern im Lehnsverhältniß zurHerrschaft gehörte, bestand nur in einem von den letzteren andie Herrschast zu entrichtenden Canon von 500 Ducaten. DenBezug dieser Rente mußte Philipp in Folge der schon vorge-dachten Prozesse 1814 an eine sächsische gräfliche Familie vonFink abtreten. Um diese Zeit kaufte er indeß unter sehr gün-stigen Bedingungen das Wiesengut Hundertmark in der GemeindeMüggenhal bei Danzig.
Philipp war kein Landwirth. Während der Kriegszeit hattendie Giiter überdies stark gelitten. Seine Gemahlin war eineromantisch angelegte Natur von starker Jmaginationsgabe, welcheeinen besonderen Beruf zur Romanschriftstellerei in sich fühlteund dem Landleben keinen Geschmack abzugewinnen vermochte.So wurde angenommen, daß dieses ihr Talent sich durch denLandaufenthalt nicht hinreichend cultiviren und verwerthen ließe.Die Güter wurden also im Jahre 1817 verpachtet. BesonderenAnlaß hierzu hatte auch gegeben, daß ihre ersten Romane „DieCatalonierin" (Berlin 1813, 2 Bände) und „der Geisterrath"nicht ungünstig aufgenommen und von dem Verleger gut honorirtworden waren. Je mehr indeß die Zahl ihrer Romane anwuchs,von denen wir nur „Helos und die Helionen", „Die Orientalin"(Breslau 1825), „Oporinen" (gesammelte Erzählungen und No-vellen, Danzig 1824—26), „Romantische Erzählungen aus demKlosterleben der Vorzeit" (Danzig 1826, 4 Bände), „Zeninaoder Amerikas goldenes Leben" (Leipzig 1825), „Die Verstoßene"(Königsberg 1828) erwähnen, desto schwerer wurde die Auffindungeines Verlegers und desto geringer der finanzielle Erlös. Zuletztwurde hierbei wohl auch noch Geld zugesetzt, und selbst die in