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„das Haus und Alles, sowohl Möbel als auch Hofgeräthe weg-gebrannt" war, 1776 verkauft hatte. Auch Grottky verkaufte erim März 1791 au den Minister Grafen Danckelmanu für26,000 Thlr.
Wir finden in den „Schlesischen Provinzialblättern" des Jahres1796 eine bemerkeuswerthe Aufforderung unseres Landraths Frhrn.Ferdinand au das Publikum erwähnt, worin er sich in denSchreiben an ihn hinführo alle Curialien, das Prädicat Hochwohl-geboren u. f. w. verbat. Um jene Zeit hatte sich nämlich einegewisse Agitation für die Weglassung solcher Curialien und fürden Rückweg zur Einfachheit und zur Reinheit des Geschmackesin den Umgangsformen gebildet, der er sich angeschlossen hatte;diese Agitation hatte indeß durchaus keinen allgemeinen Erfolgund kam bald in Vergessenheit. Es zeigte sich, daß, wie bisheutigen Tages noch, die Herrschsucht der Höflichkeit stärker ge-blieben ist, als der gute Geschmack, stärker selbst als das sonstso unantastbare Gebiet der Grammatik, in welches sie sich diegewaltsamsten Eingriffe erlaubt, die uns nur deshalb, weil sieeinmal recipirt sind, nicht mehr als solche auffallen.
Am 27. Juni 1809 verstarb an? Nervenfieber Ferdinandsziveite Gemahlin nach mit ihm kinderloser Ehe zu Striegau, wo-selbst ihr Gemahl 1806 ein Hans erkauft hatte und meist zuwohnen pflegte.
Sie hatte mit ihrem ersten, ihr am 15. Mai 1764 ange-trauten Gemahl, dem Reichsgrafen Friedrich Carl von Nostizauf Couradswaldau, Tarnau, Sorge, Lauterbach und Freuden-thal (geb. 5./5. 1728, gest. 8./6. 1775), drei Kinder gehabt,welche sie überlebten und nun das von ihr hinterlassene GutOber-Stauowitz erbten, nämlich den Rittmeister von der ArmeeFriedrich Wilhelm Heinrich Grafen von Nostiz, Henriette JulianeChristine von Dresky und die Majorin Charlotte Amalie Wilhel-mine Freifrau von Buttlar. Von diesen seineu drei Stief-kindern erkaufte nun der Frhr. Ferdinand mittelst unterm 20.März 1812 confirmirteu Vertrages von? 3. Mai 1810*)Ober-Stauowitz für 54,400 Thlr., womit dieses Gut in seineinBesitz verblieb und förmlich in sein Eigenthun? trat. I?? früheren
") Anlage 61.
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