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Ein erneutes Jimnediat-Gcsuch des Gottlob Frhrn. v Richt-hofen im Namen sämmtlicher Brüder ck. <Z, Kohlhöhe den 14. Mai1890 erging „an das Justiz-Departement zur Berichterstattung."Es heißt dort- „Seit 5 Jahren arbeiten wir unter Prozessenwegen der verwickelten Lage an der Ausarbeitung des Entwurfs,seit 3 Jahren sind Familien-Prozesse von unsern Schwesternwegen verkürzter 1,aAitima bei der Ober-Amts-Regicrung an-hängig gemacht." — Hierauf berichtete das Justiz-Departementunterin 9. Juni 1899 und erging sodann folgende Allerh. Cab.-Ordre-
„Sr. Königliche Majestät von Preußen können Sich aus demBericht des Justiz-Departements vom 9. d. Mts. noch nicht über-zeugen, daß die bloß erklärte und genehmigte Absicht des verstor-benen Landschafts-Director Freyherrn von Richthoff ein Majoratfür seine 4 Söhne zu stiften, zur Gültigkeit dieser Stiftunghinreichend sey, ungeachtet der Stifter vor Vollendung des Ent-wurfs der dazu erforderlichen Urkunde und vor Bestätigung der-selben mit Tode abgegangen ist, es wäre denn, daß die Be-stätigung und Einsendung eines solchen Entwurfs nach den Ge-setzen eine bloß unnöthige Förmlichkeit wäre. Das Justiz-De-partement hat dies daher nochmahls in Erwägung zu ziehn undgutachtlich darüber zu berichten, ob, besonders wenn alle 4 Brüderüber die Aufhebung der Stiftung einig seyn sollten, solche nichtohne einen weitläuftigen und kostspieligen Proceß statt findenkönne.
Charlottenburg 14 Juny 1899.
(gez.) Friedrich Wilhelm."
Das Justiz-Departement berichtete hieraus, „es erachte dieStiftung für rcchtsbeständig und es könne nach dem Allg Land-recht dieselbe nur von sämmtlichen Interessenten, zu welchen auchdie schon vorhandenen Enkel des Stifters gehören, aufgehobenwerden," worauf Allerhöchsten Orts wie folgt verfügt wurde -
„Sr. Königliche Majestät von Preußen :c. haben das Gesuchder Gebrüder von Richthoffen um Aufhebung des von ihremverstorbenen Vater errichteten Majorates, bey den aus demBerichte des Justiz-Departements vom 25 v. Mts. ersehenenUmständen, dato zurückgewiesen, auch die Supplicanten überall