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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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politische Wendung ein, welche Schlesien dem Zepter der Hohen-zollern unterstellte, unter deren Gunst wir unsere Familie habenihren Ursprung nehmen sehen.

Auch die Mitglieder desjenigen Zweiges der Familie, welchervon Johann Pr. v. R. abstammt, hatte», wenn auch im Ritter-stande Schlesiens bald zu besonderer Beachtung gelangt, dochwährend der österreichischen Herrschaft in Schlesien zu wesent-lichen und einflußreichen Stellungen im Lande und zu öffentlichenAemtern nicht gelangen können, sondern sahen ihre Thätigkeitauf die Bewirthschaftung des allerdings sehr gewachsenen Güter-bcsitzes beschränkt. Wie die der HertwigSwaldauer Linie, sosehen nur auch diese Richthofcn'schen Familienglieder sich an dieneue Regierung aufs Innigste anschließen und Seitens derselbenalsbald zu größerer Würdigung gelangen.

Gewiß waren es die notorischen Sympathicen, welche SamuelPraetorius v. Richthofen sofort bei der preußischen BesitznahmeSchlesiens für die neue Herrschaft, wohl in Erinnerung an denAnfang der Practorius'schen Familie und als Protestant, dar-legte, welche, als es sich um die Wahl eines Dcputirtcn desKreises Striegau zur Erbhuldiguug an den König Friedrich II.in Breslau handelte, die Wahl seiner Mitstände auf ihn fallenließen.

Unter den aus diesem Anlaß zu Breslau unterm 6. No-vember 1741 von dem Könige vollzogenen verschiedenen Standes-crhöhungcn befand sich auch die der Erhebung unseres SamuelPraetorius v. Richthofen mittelst Allerhöchsten Diplomes^) inden preußischen Freihcrrnstand. Der Familienname wird dortimmerRichthoffcn" geschrieben. Das in diesem Diplomertheilte Wappen wurde auf Antrag Samuels mittelst Patentsvom 8. Juli 1742'^) noch durch zwei Löwen als Schild-Halter vermehrt und diese Vermehrung desFreiherrlich v. Richt-hoff'schen Wappens" so heißt es darin den Behördenzur Kunde gebracht.

Es wäre daher für die nunmehr Samuel Frhr. v. Richt-hoffen'sche Descendenz die Namensschreibung in dieser Weise dieeigentlich correclere, obwohl nichts darauf hinweist, daß es dieAnlage so. 6*) Anlage S1.