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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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Während seiner Dienstzeit erwarb derselbe folgende vater-ländische Orden und Ehrenzeichens successive den RothenAdlerorden 4. und 3. Klasse mit der Schleife, für die Schlachtbei Königgrätz die Schwerter zn diesem nunmehr am schwarzund weißen Bande zu tragenden Orden und bei dem Ausscheidenaus dem Dienste den Rothen Adlerorden 2. Klasse mit Eichen-laub und Schwertern am Ringe; an fremdländischen Orden:von dem Chef seines Regiments, dem Herzoge von Nassan,1861 das Comthur-Kreuz 2. Klasse seines Verdienst-Ordens,ferner das Commandeur-Kreuz 2. Klasse des Sachsen-Ernesti-nischen Haus-Ordens und nach dem Feldzuge 1866 des Olden-burgischen Haus- und Verdienst-Ordens mit Schwertern. DerPrinz Albert des Altenburgischen und der Herzog Elimar desOldenburgischen Fürstenhauses gehörten dem Regimente unseresEugen als Officiere an.

Während des Feldzuges 1870/71 bethätigte Frhr. Eugenseinen Patriotismus und seine Liebe und Anhänglichkeit au dieArmee durch rege Betheiligung an der Krankenpflege derselbenin der Eigenschaft eines Ritters des Johanniter-Ordens, inwelchen derselbe aufgenommen worden war, besonders in denKriegslazarethen in Saarbrücken und Mannheim. Seine ersprieß-lichen Dienstleistungen in denselben wurden, abgesehen von dembadischen Erinnerungskreuz, noch besonders durch Verleihungdes Königlichen Kronen-Ordens 3. Klasse mit dem rothen Kreuzauf weißem Felde anerkannt. Schwer leidend an Brust undLunge kehrte er von dort zurück lind mußte iu den folgendenWintern seine Wiederherstellung in dem milderen Klima Italienssuchen, wohin er sich zunächst mit seiner Familie begab. ImHerbst 1872 kaufte Eugeu die Villa Monrepos in Kleinburgbei Breslau, verlegte indeß 1874 seinen Wohnsitz nach Liegnitz,woselbst er seitdem mit seiner Familie wohnt, von wo aus erjedoch vorübergehenden Aufenthalt in Italien oder Wiesbadenzu nehmen pflegt.

Als am 15. Mai 1882 in Bernau das Andenken an dievor 450 Jahren vor den Mauern dieser Stadt erfolgte siegreicheZurückweisung der in die Mark eingedrungenen Hussiten in An-wesenheit der kronprinzlichen Herrschaften durch kirchlichen Gottes-