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dorff, als auch Bemeldes Unsers Kgl. Lroouratoris alda Untennäato den 10. Juni negsthin in Unterthänigkeit gutachtlich be-richtet Und cingerathen:
Allerinaaßen wir nun Ewr. Lbdn und Eure gehorsambsteMeynung gnädigst placidiren.
Also werden in Unserm Nahmen dieselbe und Ihr (wieHiermit Unser gnädigster Befehl ist:) Bey gedachtem UnsermLandeshauptmann Unserer Erbfürstenthümber Schwcidnitz undJauer die Verfügung thun, daß er Unsern Kgl. Uroeurutorsmaus dem Guett Hcrtwigs-Waldau wiederum smittirsu, dagegenaber den Praetoriusschen Erben deren Uossssmon einräumben,wie auch dencuselben alle Iruotos psreeplos salvo jure a-Zenäletiam äs psroipisuäis rsstituirsu und erstatten lassen solle.Jedoch Unserm Kgl. Uroeuratori, wenn Er in xetitorio einigenzu Recht beständigen Spruch wegen mehrberührter Lehngütterzu haben Vermeinet, daß Er denselben gehörigen Orth anbringen,und darüber Rechtlicher Entscheidung gewärtig sein möchte, Un-benomben. An dem geschiehet Unser Gnädigster Wille und Mei-nung. Geben auf Unßerem Königl. Prager Schloß den 24. Ja-nuar 1680.
Leopoldt.
Joh. Howt. Eoiriss äs Nosti?.. aä nrauä. Lasr. dass. lVlaj.
R. U. 8. OauesIIarius. xropriuur
Carl Maxim. Graf Laschausky.
Gottfr. Waltdorfs.
An
das Königl. Ober-Ambt in Schlesien."
Der Königliche Kammer-Procurator empfing diesen Kaiser-lichen Erlaß, welchen er, wie er sich bei der Empfaugs-Anzeigcdesselben ausdrückte, „einen ex siuistra. iutorirmtious hervor-gegangeneu Entscheid" nannte, „nicht ohne seine sonderbare Bc-stürtzung." Er beschränkte sich indeß darauf, sein Vorgehen nach-träglich zu rechtfertigen, ohne weitere Anträge daran zu knüpfenoder den ihm anheimgestellten Weg des Petitorienprozesses zubeschreiten.
Von jetzt an war die Familie im ungestörten Besitz auchvon Hertwigswalde.