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1,2 (1869) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1570 - 1798 : aus archivalischen Quellen
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3. Er legirt und vermacht den kenntlichen und heimlichennothleidenden Hausarmen:

a) des Kirchspiels Amelsbüren . . . fünf Thaler.

b) „ Ludgeri in Münster „ „

c) ,, ,, Lamberti ,, ,, „ ,,

d) „ „ Martini „ „ „

e) „ „ Servatii „ „ drei „

Die betreffenden Pastore sollen dieses Geld von den Exe-cutoren erhalten und dasselbe nach Gutdünken vertheilen,um für seine Seele fleissig zu bitten.

4. Den Herren P. P. Capucinis und den Jungfern St« Clarasin Münster soll, einem jeden Kloster, ein guter HaufenHolz auf seine Kosten geliefert werden, um für seine armeSeele nach Dero Belieben etliche Messen zu lesen und zubitten, dass Gott ihr durch Fürbitte der h. Mutter Gottes,des h. Joseph und des h. Antonius von Padua gnädig er-scheinen und eine fröhliche Auferstehung verleihen wolle.

5. Für die Exequien so wie für Beten auf der Canzel desKirchspiels werden die Executoren die Gebühren gebührlichzu entrichten wissen.

6. Zu dem hohen Altar in der Kirche zu Ameisbühren ver-macht er zehn Thaler oder, falls es allbereits gemacht seinsollte, zu der dasigen Procession.

7. Seiner dabei zu gedenken giebt er, falls sich dieselben ehr-lich verhalten und beim Vertheilen der elterlichen Güterkeine Schwierigkeiten machen:

a) der Judith Richmod v. d. Tinnen, Töchterlein seinesseligen Sohnes Egbert von der Tinnen, wenn es in derrömisch-katholischen Religion erzogen wird, zweihun-dert Thaler.

b) seinem Solme Jacob Johann von der Tinnen, Canonicound Thesaurario ad Stum Mauritium, 200 Thlr.

c) seinem Sohne Godfried v. d. Tinnen, Ihro ChurfürstlichDurchlaucht zu Cöln Rittmeister, 200 Thlr.

d) seiner Tochter Maria Lucretia, 200 Thlr.

e) seinem Sohne Lubert v. d. Tinnen, 200 Thlr.

f) seinem Sohne Nicolaus Balduin v. d. Tinnen, Canonicozu Scheda, gibt er usu fruetuarie zeit Lebens jährlichzehn Thlr.; ebenso

g) seiner Tochter Catharina Richmod, Canonissin zu Ren-gering, jährlich zehn Thlr.

Wer beim gütlichen Vergleich über die Quote der elter-