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Nr. 155. Die auf dem adel. Latere der L.-R. erledigten ordentl. Rathstellen betreffend. (S.-R. CXXII. 13143.)
Wir haben etc. den Hof- und Justitienräthen von Nostiz und von Eberstein die für die zweite und dritte Rathsstelledurch Unsere Reser. v. 29. Dec. 1787 ausgesetzte Besoldungszulage von 300 Thlr. jiihrl. für jede, und zwar dem vonNostiz vom 1. Sept. und dem von Eberstein vom 1. Oct. d. J. an etc. zugetlieilt. Dresden 16. Nov. 1799. Friedrich August.
Unterm 6. Febr. 1808 wird genehmigt, dass der Hof- und Justitienrath von Eberstein als nunmehriger Vorsitzender Rathauf dem adeligen Latere der Landes-Regierung in den Genuss der erledigten für die Mitaufsicht des Lehnsarchivs bestimmten200 Thlr. vom 1. Oct. v. J. an einrücken möge." (S.-R. B. CLXVL Nr. 16568.
Nr. 156. Schreiben des Justitienraths Wilhelm Frhrn. Eberstein an Kurfürst Friedrich August III. d d. Dresden 10. Juli 1805,die Ritte um Mittheilung mehrerer die Aemter Leinungen und Mohrungcn betreffenden Urkunden enthaltend.
Durchlauchtigster Churfürst, gnädigster Herr! Da ich jetzt hei denen den Lein- und Molirung 'schen Forst betreffendenDiiferentzien hei Durchgehung der die Äcquisition der Aemter Leinungen und Mehrungen in meinen Händen befindlichenFamilien-Nachrichten und Documenten unter andern finde, dass im 16. Seculo, wenn eine Mutation des wiederkäuflichenBesitzes mit besagten Aemtern vorgegangen und Höchster landes- und lehnsherrlicher Consens darin bei Ew. Cliurf. Lehns-Curie und Landes-Regierung gesucht und erhalten worden, dem damaligen Canzleibraucli nach der ältere Consens zurückgegebenwerden müssen, wann der neue ausgefertiget worden, und ich dermalen über diese Mutationes und die successiven Cessionesder wiederkäufl. Besitzere bis endlich auf meine Vorfahren den Statum dieser Mutationum ratione possessorum chronologischdarzulegen genötliiget bin: So dringt mich diese Lage der Dinge, Ew. Churf. Durchl. dahin unterthänigst anzugehen, unsAmtsbesitzern von Leinungen und Mohrungen die Copias vidimatas von nachfolgenden bei HöchstDero Lehnsarchive befind-lichen Documentis uns huldreichst mitzutheilen als 1) Höchster Churfürstl., landes- und lelinsherrl. Consens Churf. Augusti d. d.Dresden 13. Juni 1563 in die Alienation der Aemter Leinungen und Mohrungen von denen Grafen von Mansfeld Hans George,Reter Ernst, Hans Albrecht, Hans Hoger und Hans Ernst an Asclia von Holl und Rudolph von Bortfeld sub dato in denOsterfeiertagen 1562 beschehen; 2) besagtes Alienations-Document obgedaehter Grafen von Mansfeld an -4se7ta von Holl undLudolph von Bortfeld d. d. in den Osterfeiertagen 1562 selbst; 3) Cop. vidim. Supplicum der Grafen von Mansfeld HansGeorg und Peter Ernst's d. d. Eisleben 1. Juli 1563, darin sie wegen des sub dato la. Junius 1563 ertlieilten Höchsten Con-senses einige Verwahrungen des Kohlenhandels halber vorstellig machten; 4) Cop. vidim. des darauf in Absentia ElectorisAugusti besagten Grafen gegebenen Canzleibescheids sub dato Dresden 7. Juli 1563; 5) Cop. vidim. Höchsten Consenses d. d.Dresden 29. Nov. 1577 an George Hütter, Bürgern zu Leipzig, auf die Uebermasse der Aemter Leinungen und Mohrungen;6) Cop. vidim. Höchsten Consenses d. d. 4. Januar 1578 auf die Uebermasse der Aemter L. u. M. für Dr. Heinrich von Bylanach Abzug des Pfandschillings; 7) Cop. vidim. Höchsten Consenses d. d. 12. Sept. 1579 in den Vergleich Heinrich's von Byla,Georg Hütter's und Claus von Bortfeld, darin der Vergleich selbst inseriret; 8) Abschied von des damaligen Chur-PrinzenDurchl. im Auftrag seines Herrn Vaters Churfürst Augusti zwischen den Grafen von Mansfeld, der Aebtissin zu Quedlinburg,Dr. Heinrich Bila, Georg Huttern und Christoph von Hoym, die Aemter Leinungen und Mohrungen betreffend d. d. Dresden26. April 1585 (wenn auch nur in simpler Abschrift); 9) Consens Churfürst Christian II. in Cession des wiederkäufl. Rechts anbesagten Aemtern Leinungen und Mohrungen von Claus von Bortfeld an Christoph von Hoym und Cons. d. d. Dresden11. Äug. 1605; 10) Höchster Consens in die Cession Sigfried von Hoym an Joh. Statzius de Rascha der wiederkäufl. Gerechtig-keiten an den Aemtern Leinungen und Mohrungen d. d. 19. Dec. 1621; 11) Consens de 21. April 1662 in die Cession Bocksvon Wülffingen an den Feldmarschall Ernst Albrecht von Eberstein besagter Aemter Leinungen und Mohrungen. Zu dessenAllen Erläuterung lege ich aus meinem Familien-Archiv ein altes Convolut von Abschriften der hierher gehörigen Documentesub Rub. No 1. Loc. E unterthänigst bei, welches das Nachschlagen vielleicht zu erleichtern vermag, und erbitte mir solchesnach davon gemachtem Gebrauch unterthänigst zurück etc. Wilhelm Frhr. Flberstein genannt von Büring und Cons.
Am 19. Dec. 1812 befiehlt König Friedrich August seinen Geheimen-Räthen: „ihr wollet der Landes-Regierung die An-schaffung einer vidimirten Abschrift von dem in den Händen der von dem Hof- und Justitienrathe von Eberstein hinterlassenenErben befindlichen Original - Vertrage über den mit der von Ebersteinischen Familie wegen der Aemter Leinungen und Moh-rungen abgeschlossenen Wiederkauf aufgeben und dieselbe an Uns etc. einreichen" (S.-R. B. CXCI. Nr. 19050).
Nr. 157. „Johanne Eleonore Freyfr. von Eberstein geb. von Teutscher" bittet den Kurfürsten Friedrich August III. mitEinwilligung ihres Mannes, des Kurfürsten Hof- und Justitienraths „ Wilhelm Frhrn. Eberstein genannt v. Büring", inErmangelung eines Curatoris Sexus generalis um Bestätigung nachbenannter Personen zum Curatore Sexus in specie: 1) desFriedrich Gottlob Ffretschner, der Rechte Doctorn zu Dresden, zu Abschliessung des Kaufs über ihr besitzendes 1 /40 an demgewerkscliaftl. Salziverke zu Teuditz und Kötzschau, welches sie Sr. kurf. Durchl. abgetreten — im Sehr. d. d. Dresden 2. Jan.1785; 2) des Cand. jur. Christian Ludwig Martini zu Dresden a) zu Annahme einer ihr besehehenen Cession eines auf dem AmteLeinungen hypothecarie haftenden Capitals, welches sie durch zu leistende Zahlung desselben zu aquiriren im Begriff steht —im Sehr. d. d. Gross-Leinungen 26. Mai 1787, b) zu Annahme der ihr von ihrem Manne zu leistenden Cession eines Letzteremzustehenden in der Ebersteinischen Fideicommissarischen Erbschaftskasse radicirten Capitals— im Sehr. d.d. Gross-Leinungen30. Juni 1787; 3) des Regierungs-Canzelisten Ludewig Lorenz Friedrich Hildebrandt zu Veräusserung eines mit ihren väterl.Miterben resp. in communione besitzenden Begräbnisses -Scheins- Bogens, sowie einer gleichergestalt in Leipzig befindlichenKirchen - Capelle nebst darunter befindlichem Begräbnissgewölbe in der Neuen Kirche zu Leipzig — im Sehr. d. d. Dresden16. Aug. 1794; 4) des Regierungs-Secretarii Carl Gottlob Rhäsa, nachdem sie das zu Leipzig mit ihrem Bruder, dem Haupt-mann von Teutscher, in Gemeinschaft besessene Haus zum Goldenen Hahn, da ihnen beiden in der Entfernung diese Com-munion Inconvenienzen erregt, zu verkaufen gesonnen ist, — im Sehr. d. d. 23. Sept. 1797.
Nr. 158. Schreiben Wilhelms von Eberstein an König Friedrich Wilhelm III. von Preussen, die Bitte um Wiederanstellungseiner Söhne Wilhelm, Moritz und Gustav enthaltend.
Wenn ich es wage, Ew. Königl. Majestät in Betreff dreier Söhne, welche in HöchstDero Dienste zu stehen die Ehreh aben, unterthänigst anzugehen, So geruhen Ew. K. M. huldreichst zu erlauben, bemerken zu dürfen, dass etc. mein Vaterim Dienste der preuss. Monarchie in der Campagne 1778 als Obrister starb und dass ich selbst als Junker bei dem da-maligen Plettenherg'schen Dragoner-Regimente der Bataille bei Freiberg beiwohnte und nachher durch einen Sturz beimExerciren, wo ich eine Rippe zerbrach, der militärischen Carriere entrückt ward. In der Schule des altern preuss- Diensteserzogen, hat die heisse Anhänglichkeit an die preuss. Monarchie, die in dem Blute meiner Familie lag, sich auf meine Kinderfortgepflanzt, und nicht eher haben meine Sühne*) bei mir eine Zuflucht gefunden, bis ich: dass sie im strengsten Sinne desWorts der Pflicht der Ehre und des Dienstes Genüge geleistet, von ihren Vorgesetzten, an die ich mich deshalb wendete,vergewissert ward. Der älteste (Wilhelm), welcher als Lieut. beim Reg. v. Thiele stand, ward durch die Capitul. von Breslaugefangen und nahm schon im Monat März d. J. (1807) seinen Weg über Wien, um zu Ew. IC. M. Armöe in Preussen zu gelangen.Von ihm habe ich bis jetzt noch keine Nachficht. Die beiden andern Gebrüder (Moritz und Gustav), welche als Lieutenantsbei dem v. Wartenslebischen Regimente**) standen, haben an dem unglücklichen Tage des 14. 8t> r bei Auerstedt das auffallende
*) Als diese, nach der Schlacht bei Auerstedt durch die am 15. Oct. 1806 geschlossene Capitulation von Erfurt gefangenund auf Ehrenwort entlassen, zu ihm nach Dresden kamen, empfieng er dieselben mit den Worten: „Können wir uns auchals ehrliche Leute unter die Augen treten?" — und liess sie so lange im Hotel logiren, bis er über ihr Verhalten in derSchlacht und nachher die gewünschte Auskunft erhalten.
**') Durch Vermittlung des preussischen Gesandten am sächsischen Hofe nahm der Schwager desselben, Graf Wartens-leben, die Gebrüder Moritz und Gustav v. E. als Junker in sein damals zu Liegnitz garnisonirendes Regiment an. Moritzwurde als 10. Junker bei der Comp, des Major von Stoscli und Gustav als 11. Junker bei der Comp, des Capt. v. Knorreinrangiret (s. v. E., Gesch. 1195).