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[Folge 1] (1878)
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die listige Allläufe meiner innern Feinde (David klagte: Herr! Wie sind meiner Feinde so viel!) willig eingetreten bin unddarin noch durch göttl. Gnaden Beistand feststehe, ich dennoch gegen Gott und meinen Nächsten gar ofte strauchele etc.Darum habe Gott ofte gebeten, dass Er Dir ein reines Herz gebe und Dich in seine heil. Leit- und Führung nehmen wolle.Menschenzucht kann wohl einen gesitteten Heiden machen, aber kein Kind Gottes und wahren Nachfolger Christi etc. etc. etc.Gedenkest Du auch noch der Worte, welche die sei. Jgfr. Bressin (s. v. E., Gesch. 1187) kurz vor ihrem Heimgang in die sei.Ewigkeit zu Dir sagte? etc. 1) seine Imagination aus allen finstern Bildern und Phantasien immer herausziehen und in.Jesum zu halten, 2) nicht das geringste Böse darin einzulassen und selbige stets in Gottes Liebe und Licht zu reinigen,auch allein in Gottes Liebe zu setzen, hierzu müssen wir unseren Geist gewöhnen. Dieses ist das Bild eines Streiters undNachfolger Jesu, der die ewige und unveränderliche Liebe ist und bleibet. Er ist weder Schwärmer noch Kopfhänger, imAeussern ist er ein Mensch wie andere, hütet sich, eine besonders geformte Gestalt anzunehmen, ist gegen Jedermann freundlich,dann er liehet alle Menschen und bittet vor sie, dass Gott in Jedem sein heiligwunderbares Licht doch offenbaren und Allesretten wolle, was sich nur retten lassen will. Er ist gesittet, ehrbar, ernsthaft und liebreich, verrichtet sein Amt unter göttl.Beistand und ehret seine Vorgesetzten, übrigens ist er aufmerksam auf alle sein Thun, Dichten und Trachten und liegt gleichsamstets zu Felde und im Streit mit seinen Feinden und bösen Affecten in Fleisch und Blut, worin der arge Geist seinen Zutritthat und immerdar von Gott abzuführen suchet. Daher hat er auch Acht auf seinen innern Lehrer und Prediger, dessen Stimmeliehet er und folget ihr gerne etc., die Liebe ist sein Panier und ist Jesus in ihm, daran hält er sich im Tod und Leben, bissein Heiland alle seine Feinde zum Schemel seiner Füsse gemacht und das erst geschaffene Bild in ihme wieder erborenhat etc. Wirst Du also in diese Praxis erstl. kommen, so werden alle Bilder wegfallen und Du wirst balde sehen, dass allesUebrige nur Mensclientand ist etc. und dann wirst Du den Kern und die edle Perle Math. 13 finden, worzu Gottes Barm-herzigkeit Dir viele Gnade und Segenskräfte des Geistes schenken wolle. Uebrigens lasse Dich keiner Arbeit, auch in Deinenäusseren Verrichtungen verdriessen, sondern tliue Alles mit Fleiss. Gott wird Dir beistehen, wie bisher, und es ist gut, dassDu beschäftiget wirst. Lasse Dir unsere Angelegenheiten dabei auch angelegen sein, so viel es sich thun lässt. Uebrigenserlasse Dich der Gnadenobhut Gottes und verbleibe unter nochmaliger herzlicher Begrüssung von uns allen Dein treuer VaterTilse, d. 7. Dec. 1777. Eberstein.

Nr. 150. An Geh.-Bäthe. Die Assessores bei der L.-B. Graf von Schönburg und Wilhelm von Eberstein sind bei ihremGesuch um Supemumerar-Raths-Stellen zu Fertigung der vorgeschr. Speciminum zu admittiren. (S.-R. B. LI. Nr. 5006.)

Wir sind auf euern etc. Vortrag v. 2. huj. etc. zufrieden, dass die bisherigen Assessores auf dem adeligen Latere derLandes - Regierung, der Kammerherr Karl Heinrich Graf und Herr von Schönburg und Wilhelm von Eberstein, in Rück-sicht des von ihnen nach dem Zeugnisse der L.-R. zeithero erwiesenen Fleisses und Fähigkeiten bei ihrem dermaligen Gesuchum Supernumerar-Rathsstellen zu Fertigung derer diessfallsigen vorgeschriebenen beiden Speciminum admittirt werden mögen,haben auch dieselben sofort, in soferne sie hiebei annoch ihre Geschicklichkeit gänzlich bewähret, zu Superumrar-, Hof- undJustitien-Rüthen auf vorgedachtem adel. Latere der L.-R. cum spe succedendi in locum et salarium ordinariorum dergestalternennet, dass dieselben in vorberührtem Falle, wenn deren eidlich bestärkte Specimina hinreichend befunden worden, alsSupernumerar-, Hof- und Justitien - Räthe nach obbemerkter ihrer zeitherigen Ancienuetaet zu verpflichten, zu introducirenund ihnen Sitz und Stimme anzuweisen. Datum Dresden 12. Junii 1779. Friedrich August. Graf von Loss.

Nr. 151. Aus einem am 14. Mai 1795 dem Kurfürsten Friedrich August III. überreichten Schreiben des Hof-und Justitien-raths Wilhelm Frhrn Eberstein genannt von Büring ist ersichtlich, dass a) sein Vater, Oberst der Cavallerie, in der Campagnevon 1778 und seine Mutter im Nov. 1793 verstorben ist; b) dass Kinder aus zwei Ehen existirten und er nebst zwei Ge-schwistern in den väterl. Nachlass succedirte, zu dem mütterl. aber noch Enkel aus der ersten Ehe seiner Mutterda waren, die quartam ratam mit participirten; e) dass sich u. A. gefunden, dass in einem Keyser-Tesmarschen Concurse nom.der Ebersteinischen Erben vor dem k. Hofgericht zu Königsberg liquidirt worden, in solchem Gelder zur Auszahlunggekommen, dass er d) auf eine fiscalische Ausfertigung der ostpreüss. Regierung zu Königsberg Ende d. J. 1783, Inhaltsderen man gegen ihn dortigen Orts den Emigrations- und Confiscatiönsprocess zu verfügen angedroht, weil er siehin Sr. kurfürstl. Durclil. Diensten befunden (und man glaubte, er sei preuss. Vasall) HöchstDessen Intercession erbeten,worauf denn auch das Behufige durch Sr. kurf. D. Etranger-Departement des Geheimen - Cabinets, sowie auch durch Höchst-Dessen Geheimes-Consilium an das lc. preuss. Ministerium gebracht worden, welches dann den Effect gehabt, dass mittelst C.-O.d. d. Berlin 19. Jan. 1784 die Regierung zu Königsberg angewiesen worden, ihm die zur Distribution gekommenen Gelder,sowie sein übriges dortiges Vermögen abschossfrei verabfolgen zu lassen; dass e) ein Haus existirte, das seinem Vater gehörte,davon das Eigenthum zu '/ 3 ihm war und sich ein Käufer fand, der 6166 Thlr. dafür bot etc.

Nr. 152. An Geheime Räthe (s. Sp.-R. Bd. LXVI. Nr. 6566).

Bei der zur Besorgung der allgem. Armen- und Waisen-, auch Zucht- und Arbeitshäuser und deren Brandbeschädigtenverordneten Commission sollen wegen des Geheimen Finanz -Collegii die Geh.-Finanzräthe Wagner und Frhr. von Hohen-tbal beibehalten, sowohl derselben von Seiten des Ober-Steuer-Collegii der Kammerherr, Kreishauptmann und Ober-Steuerein-nehmer von Carlowitz und von Seiten der Landes-Regierung die Hof- und Justiten-Räthe Frhr. von Gutschmidt und von Eber-stein zugeordnet werden. Dresden 25. Januar 1783. Friedrich August. Gr. v. Loss.

Am 29. Mai 1784 wirddem Hof- und Justitienrathe und Assessor bei der Commereien - Deputation von Eberstein alsInterims-Gehalt bis er zu einer besoldeten Rathsstelle bei der L.-R. gelanget, 200 Thlr. zugetheilt (S.-R. B. LXXI. Nr. 7097).

Nr. 153. Schreiben Wilhelm's Frhrn Eberstein von Büring an Kurfürst Friedrich August III., die Bitte um Ertheilung derauf dem adel. Latere der L.-R. erledigten Rathsstelle enthaltend.

Durclil. Chürfürst etc. Ew. Chf. D. haben in Höchsten Gnaden geruhet, mir ete. im Jahre 1777 eine Assessorstelle inHöchstDero Landesregierung zu ertheilen, mich auch darauf i. J. 1779 zum Hof- und Justitien-Rathe auf dem Adeligen Laterecum spe succedendi in locum et salarium ordinariorum zu ernennen etc. Nachdem nun durch die Entlassung des Kammer-herrn, auch Hof- und Justitien-Raths Karl Heinrieh's Grafen Herrn von Schönburg von seiner Hof-und Justitien-Raths-Function die siebente Stelle eines ordentlichen Raths auf dem Adeligen Latere HöchstDero Landesregierung erlediget worden:So wage ich, als der in der Ordnung nächstfolgende, Ew. Chf. D. in Untertliänigkeit dahin anzugehen, dass es HöchstDenen-selhen in Gnaden gefallen möge, die nunmehro erledigte Stelle eines ordentlichen Rothes nebst denen damit verknüpften Emolu-menten mir huldreichst zu ertheilen Und beharre in ehrerbietigster Unterthänigkeit E. Chf. D. unterthänigst treugehorsamsterDresden 31. Martij 1785. Wilhelm Frhr. Eberstein genannt von Büring.

Acta, die Bestellung derer Hof- und Justitien - Räthe betr., Vol. XXI. Lit G. No. 81 Bl. 39. Loc. 4697.

Nr. 154. An Geh.-Räthe. Die erledigte Raths-Besoldung auf dem adel. Latere der L.-R. wird vom 1. April 1785 dem Hof-und Justitienrath von Eberstein beivilligt.

Die durch des etc. von Schönburg Resignation der von ihm bekleideten ordentl. Rathstelle auf dem Adel. Latere derL,andes-R.eqierung ä l mo Aprilis cur. ai. zur Erledigung gekommene Besoldung von 1200 Thlr. jäbrl. wird dem dermaligenersten Supernumerar, Hof- und Justitien-Rathe auf besagtem Latere Wilhelm von Eberstein, welcher solchergestalt in die 7.ordentliche Rathsstelle aufrückt, in Gnaden bewilligt, wogegen von bemeldter Zeit an, da er zum Genuss dieser Besoldunggelangt, der vermöge Unsers Rescripts vom 29. Mai v. J. bis dabin aus dem fonds der Landes-Oeconomie-, Manufactur- undCommerden-Deputation ihm ertheilte Interimsgelialt von 200 Thlr. zurückfällt (S.-R. LXXV. 7465). Friedrich August.

Am 10. Juni 1790 wirddem Hof- und Justitienrathe von Eberstein die gebetene Entlassung von der Assessur bei derLandes-Oekonomie-, Manufcctur- und Commercien-Deputation" bewilligt (S.-R. B. XCV. Nr. 9497).