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Nr. 146. „Heber des Freyherrn von Eherstein Ansuchen um eine Beysitzer-Stelle auf dem adeligen Latere der Landes-Regierung wird Anzeige mit Gutachten erfordert." Den Geheimen Käthen (S.-R. B. XXXIX. Nr. 3825).
Auf das bei Uns unmittelbar in der Original-Anfüge d. d. 22. mens, praet. von Wilhelm Freiherrn von Eberstein umeine Assessor-Stelle auf dem adeligen Latere der Landes-Regierung unterthänigst beschehene Suchen begehren Wir hierdurchan euch gnädigst, Uns wollet ihr diesfalls insbesondere auch wegen der dein Supplicanten ermangelnden Requisitorum, wovoner jedoch allenfalls das nach dem Rescripto d. d. 22. Januarii 1771 erforderliche Examen nachholen könnte, nähere Anzeigemit ohnmassgebliehem Gutachten erstatten etc. Datum Dresden 14. Decembris 1776. Friedrich August. Frhr. v. Ende.
Nr. 147. Wilhelm von Eher stein wird unter Dispensation von dem Requisito, vorher o dem Ober- oder Hofgerichte als Au-ditor heigewohnt zu haben, in soferne er bei dem zuförderst abzulegenden Specimine seine Geschicklichkeit hinlänglichbewähret, zum Assessore bei der Landes-Regierung gnädst. ernannt. An Geh.-Räthe (S.-R. B. XL. Nr. 3938).
V. G. Gn. Friedrich August etc. Da Inhalts eures etc. Vortrags d. d. 13. liujus Wilhelm von Eberstein zum Behufder von ihm gebetenen Assessor - Stelle bei der Landes - Regierung sich annoch dem diesfalls erforderlichen Examini bei derJuristen-Facultaet zu Leipzig unterworfen und hierauf ein beifälliges Zeugniss erlanget, mithin ihm das Requisitum, als Au-ditor dem Ober- oder Hof-Gerichte beigewohnt zu haben, ermangelt: So haben Wir demselben in Genehmigung eures etc.Gutachtens von letztgedachtem Requisito uunmehro in Gnaden dispensiret und begehren hierdurch an euch gnädigst, ihrwollet voritzo wegen des von Eberstein Admission zur Fertigung einer Probe-Relation bei der Landes-Regierung die Noth-durft anordnen, sodann aber, wenn er hiebei seine Fähigkeit hinlänglich bewähret, damit derselbe auf dem adeligen Laterebesagter Landes-Regierung zum Assessor bestellet und verpflichtet, nicht minder also tractiret und geschrieben, auch selbigemder diessfalls ihm zukommende Rang eingeräumet werden möge, respective an mehrgedachte Regierung, ingleichen an dasMarschall-Amt und gesammte Collegia weitere Verfügung ergehen lassen. Datum 22. Februarii 1777. Friedrich August.
Nr. 148. Friedrich August an Geh.-Räthe. Datum Dresden 33. Aug. 1777. Die Landes-Reg.-Assessores von Nostitz-Drzewickyund von Eberstein mögen zugleich als Assessores bei der Commerden-Deputation bestellet werden.
Wir sind auf euern etc. Vortrag v. 12. hujus in Gnaden zufrieden, dass die Assessores bei der Landes-Regierung Jo-hann August Ernst Nostiz-Drzewicky und Wilhelm von Eberstein beide zugleich als Assessores bei der Landes-Oeconomie-, Manufactur- und Commercien-Deputation gebetenermassen bestellet werden mögen (S.-R. Bd. XL1II. Nr. 4213).
Nr. 149. Schreiben des Obersten Joh. Carl Friedr. Frhrn. v. Eberstein an seinen Sohn Wilhelm zu Dresden.
Mein lieber Sohn! Ich habe Dein Schreiben vom 30. Octob. wohl erhalten, eben da ich durch Gottes Gnade mich wiedervon einer tödtlichen Krankheit in der Erholung befände, dann ich 4 Wochen sehr elend an einem hitzigen Fieber, worauf ver-schiedene andere sehr schmerzhafte Zufälle folgten, darnieder gelegen, so dass mich noch nicht völlig erholet habe, indem diese4 Wochen weder schlafen noch essen können, und mein Ende in diesem Jammerthale würde auch gewiss erfolget sein, wannGott nicht seinen Segen zu dem Gebrauch des Ailhaudschen Pulvers gegeben hätte etc. •— Vom Rath Rudolph habe seitAugust auch nicht die geringste Naclnicht. Damals schrieb er mir, dass die Frau Jägermeisterin (geb. v. Trebra, vgl. v. E.,Gesch. 1204) auf ihrem bösen Sinn beharrte und uns also Nichts als der Weg Rechtens übrig bleibe. Was das Inventariumin Hörle (welches J. Carl Fr. wieder eingelöst hatte) betrifft, so ist daran Nichts gelegen, behalte sie solches. Es würde ihraber auch gewiss zur Last fallen; denn wann sie Hörle abtreten muss, was will sie mit Kühe und Schaafe und dem Geräthe?Der Hauptpunkt ist die Rechnung wegen Melioration. Diese ist übertrieben, und laut WiederkaufContract. hätte man mirAlles melden sollen, und ich weiss von Nichts. Den Schaafstall, welcher neu gebaut worden, will nach Billigkeit vergüten,aber sonst Nichts. Das Häuschen, welches Hr Fried zu seinem Plaisir und Aufenthalt hat bauen lassen, nehme er hin, ob-
f leicli das Holz aus unserem gemeinschaftlichen Forst ist. Worin mein Vater aber so sehr lädirt worden bei diesem Wieder-auf, sehe ich nicht ein, als dass Er etwa mehr Geld auf Hörle nehmen können, welches mir doch jetzo zur Last fiele. DasInventarium hat er gewiss gehabt, allein bei seinem Tod ist ja Alles in die Rapuse gegangen, dass ich Gott danken muss,dass ich den WiederkaufContract noch zufälligerweise bekommen. Wo alle seine übrige Documente über die SächsischeAngelegenheiten und der draussigen Rittergüter Eichen und Löhnberg geblieben, weiss Gott. Ueber Letztere habeNichts als das Testament meines Onkels, des sei. Oberstallmeister v. Biihring, und dieses ist bei demWetzlarschen Kammergericht, wo der Löhnberger Prozess hängt. Diese beiden Documente und der Lehnstamm, vonwelchem Letzteren ich aber auch nur erst! 1740 etwas erfahren, bis dahin ich auch keinen Groschen gehabt, ist Alles, was ichvon meinem sei. Vater (j- 3. Nov. 1725 zu Dillenburg, s. oben S. 35, Nr. 108, u. v. E., Gesch. 1181) ererbet habe etc. Wasdie Hohenth. Forderung betrifft, so kann ich selbige nicht eher bezahlen, bis ich mit der Frau Jägermeisterin völlig auseinander bin und ich die dortigen Revenües darzu assigniren kann, wann Gott bis dahin das Leben fristet, sonsten muss ichEuch die Bezahlung dieses Capitals überlassen. Ich habe genug für Euch Kinder gethan, dass ich das Geld zu Einlösung dererbeiden Güter Roda und Hörle zusammengeschafft und Leinungen (gekauft 1773 von den Allodialerben des Grafen Friedrichvon Eberstein) so weit bis auf gedachtes Capital freigemacht habe. Lässet mich Gott noch einige Jahre leben, oder derWerth er sehe Process kommt zu Ende, so kann es wohl noch abgestossen werden, änderst kann es nicht zwingen. Daherdem Rath R. aufgegeben, dass ein Löschungscapital von Hörle bis zu ausgemachter Sache sicher unterzubringen, dass man esimmer wieder bekommen kann auf den Fall eines gütlichen Abtretens oder der Endschaft des Prozesses. Dann da Lau-rentzius mit Koch verwandt ist, würde dieser gar bald erfahren, dass die Gelder von Hörle zu Tilgung dieses Capitalsgegeben worden, alsdann würden sie in Mobrungen die Abtretung offeriren, und wann kein Geld da wäre, gäbe solches neueSchwierigkeiten. Könnte Hr. v. Hohenth. auf andere Weise durch Cession der Obligation und ohne viele Kosten durch einentertium bezahlet werden, so wäre es gut; Du hättest die Gelegenheit mit dem v. Hopfgarten nicht aus Händen gehen lassensollen. — Sollte Hr. Oberlieut. v. Pannewitz noch gegenwärtig sein, bitte, ihme mein verbindlichstes Compl. zu machen.Sein Sohn ist nur 4 Jahr Assessor gewesen und wird schon versorget werden; die Umstände sind mir genau bekannt, da ermir selbst über seinen Sohn geschrieben. Der Hr. Oblieut. v. Kracht grüsset euch vielmal und wünschet Dir viel Glück inallen Verrichtungen etc. Der Hr. Generalmaj. v. Stutterheim und Hauptmann v. Uechtritz machen Dir nebst demAuditeur viele Complimente und nehmen viel Theil an Deinem Wohlgehen. Der Taufschein kommt hierbei, ich hoffe, erwird so giltig sein. Deine Mutter und Geschwister, welche Dich herzlich grüssen, sind gesund etc. Mit Carl ist es so, dasseine Wunde noch wie ein kleiner Stecknadelknopf offen ist etc. Zu der Gelehrsamkeit hat er wenig Lust und Trieb etc.,Soldat ist seine Sache und hierzu ist er wegen seines Fusses incapable. Gott weiss also, was aus ihm werden wird (brachtees bis zum k. pr. Kriegs-, Forst- und Domainenrath, s. v. E., Gesch. 1186)*) etc.
*) König Friedrich's II. Schreiben d. d. Berlin 17. Jenner 1784 h la Veuve du Colonel d'Eberstein ä Tilsit: ,,Besondersliebe. Die in Eurem Schreiben vom 10. von Eurem Sohn angezeigten Umstände, dass er auf einem Fuss hinket, machen ihnzum Soldaten-Stand unbrauchbar. Es bleibt also nichts anders übrig, als ihn bey einem Collegio unterzubringen und ihmeine Stelle anzuweisen, wozu er sich am besten schicket. Ihr miisst Euch demnach darum mit ihm gehörigen Orts Selbstmelden; weil seine Talente und Fähigkeiten nicht kennt Euer gnädiger König Fritz."
Nun will mich in etwas über eine andere Materie, deren Du erwähnest, mit Dir etwas besprechen, soweit es geschehenkann: Du willst gerne in Absicht Deines Herzens und Deiner Grundsätze schuldlos in meinen Augen sein und denfendirestDich über und wegen der vergangenen Dinge, auch sogar über solche, welche in Deiner Jugend vorgegangen. Alles dieses istdie Zeit unnütz verschwendet und Feder und Dinte unnütz verbraucht und zeuget von einem inneren Stolze, wann man sichimmer so sehr verantworten und Nichts auf sich kommen lassen will. Ich will hierdurch, dass ich dieses schreibe, keine Ge-legenheit zu weiteren Streitschriften zwischen uns geben und Dir offenherzig bekennen, dass, ob mich gleich die BarmherzigkeitGottes von^ Jugend an ergriffen und ihr Feuer und Herd in mir errichtet und unterhalten dergestalt, dass ich so lange gesuchthabe, bis ich Gott in mir gefunden und Er seine Liebe, welche Jesus selbst ist, in mir offenbart hat, so dass mich besondersseit 24 und mehr Jahren herzlich darnach gelüstert hat und ich darum in den Streit gegen alle meine böse Affecten und gegen