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[Folge 1] (1878)
Entstehung
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S. 1177.

Nr. 141. An Geheime Rätlie. Die innen benannten 5 Gebrüdere von Eberstein wären zu der bei dem Verkauf an ihren6. Bruder sich vorbehaltenen gesammten Iiand am Dorfe Jauclia im Stift Merseburg bei ihrer weiten Entfernung infremden Kriegsdiensten durch Gevollmächtigte zuzulassen.

V. G. Gn. Friedrich August, König in Polen, Herzog zu Sachsen etc. Churfiirst, Unsern Gruss etc. Nach eurem etc.Berichte d. d. 3. hujus ist die von Christian Ludewig, Joachim Friedrich, Wolf Heinrichen, Wolf Georgen, Leopold Wil-helmen und Albrecht Rudolphen, allerseits Gebrüderen von Eberstein vorgehabte Verkaufung ihres von dem Stift Merseburglehnriihrigen Dorfs Jauche an die Gebriidere Heinssen, weshalb Wir selbige durch Unser Rescript vom 31. Maji 1751 vonder persönlichen Lehns- und Mitbelehnschafts-Emphahung dispensiret gehabt, nicht zu Stande gekommen, sondern sothanesDorf von dem einen Bruder, Wolf Heinrich, jedoch mit Vorbehalt derer übrigen fünf Ebersteinischen Gebrüdere Gesammt-liandrechts käuflich angenommen worden, welche dann um ihre Zulassung zu dieser Mitinvestitur per mandatarium bei ihrementfernten Aufenthalt in auswärtigen Kriegsdiensten desto inständiger gebeten, da das ohnehin nur 2000 fl. betragende Kauf-quantum auf die Ablegung einer von ihnen vormals contrahirten Lehnsschuld lediglich anzuwenden. Wann wir dann beialso gestalten Dingen diesem Suchen stattzugeben kein Bedenken finden: Als werdet ihr Unsere Stift-Merseburgische Regierungdessen also zu ihrer Nachachtung gebührend bescheiden. Datum Dresden am 19. Februarii 1752. Augustus Rex.

Spec.-Rescr. Fr. Aug. H. Bd. LXX. Nr. 6995.

142.

S. 1182.

1752 Aug. 15. König August verfügt, dass die Gebrüder Carl Friedrich und Christian Carl von Eberstein, ob sieIhm gleich bisher mit Lehnspflichten nicht verwandt gewesen, dennoch, gleichwie verschiedenen anderen ihren Vettern nurerst in abgewichenem Jahr widerfahren , bei ihrer gegenwärtig von hiesigen Landen weit entfernten Abwesenheit in Jcönigl.preuss. Kriegsdiensten zu Nehmung der respective Haupt- und Gesammt-Investitur an denen zu Gehören in der GrafschaftMansfeld gelegenen Gütern bei dem Ober-Aufseheramte zu Eisleben ohne einige Consequenz auf Andere per mandatarium zu-zulassen sind (S.-R. B. LXXII. Nr. 7128).

S. 1182, zuKarl Theodor Joseph".

Nr. 143.Grossherzogthum Frankfurt. Die Minister des Innern und des Kultus an den Herrn Pfarrer und ProfessorFriedr. Erdmann Petri zu Fuld, Grossherzogl. Frankfurt. Ernennung zum Inspector und Consistorial - Commissariusd. d. Frankfurt 7. Mai 1811."

Der Herr Pfarrer und Professor Petri wird durch das einschl ... de Consistorium von jener Verfügung Kenntnisserhalten, welche Namens Sr. Königlichen Hoheit, unsers gnädigsten Herrn, unter dem 5. d. von den unterzeichnetenMinistern (Frhrn. v. Albini und Frhrn. von Eberstein) an die beiden protestantischen Consistorien zu Hanau, sowie an denHerrn Präsidenten des Departements Fuld wegen provisorischer Unterordnung der evangel.-lutherisch. und reformirten Ge-meinden im dortigen Departement unter die Ev. Lutherischen und Ev. reformirten Consistorien zu Hanau erlassen wordenist. Unter Beziehung hierauf wird nun noch insbesondere dem Herrn Pfarrer und Professor zur Nachricht und Bemessungeröffnet, dass Se. Königliche Hoheit nach dem desfalligen Antrag der unterzeichneten Ministerien denselben provisorischals Mittelsperson zwischen den Consitorien und den Ev. Lutherischen und resp. reformirten Gemeinden unter dem Titel einesInspectors für das Departement Fuld gnädigst ernannt haben, in welcher Eigenschaft Herr Pfarrer und Professor Petri mitden gedachten grossh. Consistorien zu Hanau in fortlaufender Correspondenz zu stehen, die betreffenden Aufträge von den-selben zu erhalten und an solche zu berichten hat. Zugleich wird Herr Pfarrer und Professor Petri Namens Sr. KöniglichenHoheit als Consistorial-Commissarius bei der in Gemässheit Höchster Verordnung zu errichtenden Commissio mixta provi-sorisch ernannt, in welcher Eigenschaft derselbe gemeinschaftlich mit dem noch zu ernennenden weltlichen landesherrlichenCommissario die Aufsicht über die Verwaltung des Vermögens der protestantischen Pfarreien, Kirchen, Schulen undmilden Stiftungen zu führen und jährlich nach geschehener Revision und Abhörung der desfallsigen Rechnungen hierüber anden Minister des Kultus, sowie der weltliche landesherrliche Commissarius an den Minister des Innern zu berichten hat.

Der Minister des Innern Frhr. v. Albini. Der Minister des Knltus Frhr. v. Eberstein.

Nach dem von einem Nachkommen des Herrn Pfarrer etc. Petri meinem ältesten Sohne Alfred übergebenen Originale.

144.

Zwischen den Kindern des 1778 f Obersten Joh. Carl Friedr. Frhrn. von Eberstein auf Gross-Leinungen entstandenüber den väterl. Nachlass Irrungen (s. Acta im k. Hauptstaatsarchive zu Dresden, diese Irrungen und die desfalls von demk. pr. Gesandten beschehene Verwendung betr. 1788):

Pro Memoria des k. preuss. ausserordentlichen Gesandten Gr. v. Gessler d. d. Dresden 10. Aug. 1788.

Bei dem Oberaufseheramte zu Eisleben schwebt bereits seit dem im Jahre 1778 erfolgtem Ableben des Obersten JohannCarl Friedrich Freiherrn von Eberstein ein Rechtsstreit, welcher die zwischen den Kindern gedachten Obersten v. E., derkursächs. Hof- und Justizrath v. E. eines und Charlotte Sophie Christiane Freiin v. E.*) und Carl Friedrich August Frhr.v. E., liönigl. preuss. Referendarius, andern Theils, entstandenen Irrungen betrifft. Der ehemalige Obriste v. E. besass dasin der Grafschaft Mansfeld belegene Amt G ro s s-L e inung eu und Zubehör, welches er schon ganz mit Schulden belastetacquirirt hatte (s. v. E., Gesch. 1174 und 1186) etc.

*) Die ihren Erbschaftsantheil an ihren Bruder Carl Friedr. Aug. cedirte.

Nr. 145. Schreiben Wilhelm's Frhrn. Eberstein genannt von Büring an Kurfürst Friedrich August III. d. d. Dresden22. Nov. 1776, die Bitte um Conferirung einer Assessorstelle auf der adel. Seite der Landesregierung enthaltend.

Durchlauchtigster Churfiirst etc. Ew. Churfürstl. Durchl. habe ich seit ao. 1772, in welchem Jahre mein Vater, derunter des Königs von Preussen Majt. Armee bei dem Appenburg. Dragoner-Regiment als Obrister dienet, die Gräfl. Eber-steinischen Güter in der Grafschaft Mansfeld erkauft hat (vgl. v. E., Gesch. 1186 und 1193), als meinen gnädigsten Landes-herrn zu verehren das Glück, und ebenso lange nähre ich den eifrigsten Wunsch, HöclistDenenselben meine unterthänigst treueDienste widmen zu dürfen. Ich habe mich in dieser Absicht während eines dreijährigen Aufenthalts auf der Universität zuLeipzig durch fleissigen Besuch derer dasigen Lehrer äusserst bemühet, diejenigen Kenntnisse zu erlangen, durch die ichEw. Chi. D. zu HöchstDero gnädigsten Zufriedenheit dienen zu können hoffen kann. Ew. Chf. D. unterwinde mich daherohiedurcli unterthänigst zu bitten: HöchstDieselben wollen mich durch gnädigste Conferirung einer Assessorstelle auf deradeligen Seite bei der Landesregierung in HöchstDero Dienste aufzunehmen huldreichst geruhen. Das eifrigste Bestreben,solcher Höchsten Gnade durch möglichsten Pleiss und Application mich würdig zu machen, wird eine mir allzeit gegenwärtigePflicht sein. In der Erwartung, dass HöchstDieselben meinem unterthänigsten Suchen ein gnädigstes Gehör zu geben mildestgefällig sein wird, verharre ich in tiefster Unterthänigkeit Ew. Chf. D. unterthänigst gehorsamster Wilhelm Frhr. Eberstein.

Am 6. Febr. 17 77 meldet Willulm dem Kurfürsten Pr. August:Nachdem etc. einige Familien-Angelegenheiten michnach Leipzig zurückgerufen, so habe ich mich etc. bei dasiger Juristen-Facultaet besage des angebogenen Zeugnisses sub Adem Examini unterworfen etc. Der ich übrigens meine etc. Bitte wegen Höchster Dispensation in Ansehung des nicht gesuchtenAuditoriats bei HöchstDero Uber-Hofgerichte, da mir solches nachzuholen olmmöglich fällt, andurch zu wiederholen, mich ge-müssiget sehe."

Aus des k. Hauptstaatsarchivs zu DresdenErbländischen Verfassungssachen" der 7. Hauptabth., die Bestellung dererAssessoren bei der Landesregierung betr. Vol. H. ab ao. 1776 ff. Loc. 128. Nr. 8. Bl. 93108 (Loc. 4669).

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