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[Folge 1] (1878)
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den Postwechsel zu Mittelhausen wohl einrichten; sintemalen sich desshalber schon in Erfurt viele Beklag- und Be-schwerniissen hervorthun. Alleine eines ist hiebei hauptsächlich nothwendig, und ersuche ich aus Pflichtschuldigkeit gegenKönigl. Mjt. hierdurch meinen hochwerthesten Herrn Ober-Post-Commissarium aufs Nachdrücklichste, ja allen Ernstes dahinzu sehen, damit ja nicht etwas verhänget werde, welches in dem Commercio der liriefe, das nach und durch Erfurt undvon dannen weiters gehet, einige Sperr- und Hinderniss causiren könne, als wodurch bei dem kaiserl. Hofe man Aufsehenerwecken und Gegentheilen gute Spiele machen würde. Dahingegen wir mit der Zeit des Triumphs gewiss sind, wann dasCommercium litterarum frei, sicher und beschleuniget verbleibe, wie ich dann auch ausser Zweiß'el bin, es werde diegute Anstalt verfüget worden sein, dass die Briefe durch reitende Posten an das Taxische P os ta m t zu E rfurt geliefertund die von dannen auf unsere Posten geschickten ohne Hinderniss abgenommen und weiters befördert werden, wovon ichmir cito einige umständliche Zuverlässigkeit ausbitte.

Von denen Thätlichkeiten, sonderlich, dass die Wacht das Gewehr auf unsere Post angeschlagen, habe ich inMangelung Königl. Befehls nur etwas im Discurs eiufliessen lassen können. Ich versichere, dass man hier darüber rechterschrocken, sintemalen Kurfürstl. Gnd. nimmermehr etwas mit willen geschehen lassen werden, welches das gute Vernehmenmit Königl. Mjt. einiger Weise unterbrechen oder den ßespect gegen Ihren allerhöchsten Namen und Person antasten könnte.Mir wird eine Freude sein, mich zu erweisen meines etc. herrn Ober-Post-Commissarii dienstbereitester Diener

Mainz 24. April 1724. E. F. Gr. v. Eberstein.

A Monsieur Monsieur Jacobi Commissaire- General des Postes deLa Majeste le Roy de Pologne, Electeur de Saxe ä Lipzic.

Nr. 102. Schreiben des Grafen Ernst Friedrich von Eberstein an den Ober-Postcommissar Jocobi, d. d. Mainz 5. JDec. 1724,die Icursächs. Post zu Erfurt betreffend.

Hochgeehrter Herr Post-Commissair! Dass dero unter d. 12 8br an rnich erlassenes nicht eher beantwortet, dessenUrsache ist, weiln Sie mich darinnen auf dero ferneres Schreiben und Übersendung Copie des Scripti der Niedersächs. Kreis-stände de ao. 1662 vertröstet, welche ich aber noch nicht erhalten. Indessen kann ich nicht umhin, Ihnen hierdurch zumelden, dass man sich allhier beschweret, und mir gleichsam vorgehalten, dass ich an Sie so gar ipsissima verba, deren sichdie Confidentiores gegen mich bedienet, überschrieben hätte; will also hierdurch bitten, dergl. ein wenig mehrerers zu mena-giren, sintemaln genug ist, dass Sie es wissen, um sich zu Dienst Königl. Maj. darnach richten und davon profitiren zukönnen. Das vor der Zeit Biosgeben aber damit nicht allein der Sache nachtheilig ist, sondere auch mich ohnverschuldetaus der Confidenz verdränget und Andere gegen mich zurückzuhalten nöthiget. Demnächst vermelde, dass man sich hier garsehr beschweret, dass vonseiten des Leipziger Postamts neuerlich praetendiret würde, der beizulegenden E rfu rtis c h e nPost-Differennz halben, cum legitimato zu tractiren, und wolle doch seiner Seits ohne Legitimation verbleiben. Und dannwolle solches den Postwagen zu Tran spor ti r ung der Postbriefe brauchen und also keine Briefe an das kaiserl. Postamtabgeben, welches erstere ich mir um deswillen nicht einbilden kann, weiln die Erfurt. Regierung und die von dar depu-tirten Räthe durch den erhaltenen kurfürstl. Befehl und Commision, diese Sache zu richten und beizulegen, meines Davor-haltens gnugsame Legitimation vor sich haben; das 2 te kann mir vollends nicht überreden, gestalten es schnurstracks gegenmein von K. Maj. diessfalls erhaltenes etc. Rvscript ist, wie auch gegen Dero mir übersandte Punkte, endlich auch ich glaubensollte, dass, weun wir dergleichen praetensiones neuerlich formirten, Sie Mir davon Nachricht zu geben nicht unterlassenhaben würden, gestalt leicht abzusehen, dass dergleichen sowohln dem kaiserl. Postreservat, als auch der von Kur-mainz praeten direnden Territorial-Superioritaet also nahe eingreifende Sachen nothdringlich das Werk achro-chiren müsste, habe also dieses als ein mal entendu von der Erfurter Regierung tractiret, will aber hiedurch mir davonnicht alleine zuverlässliche Erläuterung ausbitten, sondern auch zugleich aus treuester Pflichtschuldigkeit wohlmeinend anHand geben, die Sache nicht zu hoch zu treiben, und versichere, dass, wenn wir darauf bestehen sollten, dass wir diePostbriefe und deren Felleisen nicht wie bis daher franco in das Taxische Postamt zu Erfurt einliefern und vonselbigem wiederum annehmen wollten, auch unser Postfactor sich nicht Collegir- und Distribuirung derer Briefe in Erfurtvermengen und dessen sich anmassen sollte, man von hier aus dergl. nimmermehr eingestehen, sondern sofort das Werk adCaesarem bringen wird, welches ich dahin stelle, ob es uns nicht sonderliches praejudiz liierinnenfalls geben dürfte. Womitverbleibe Meines etc. Herrn PostCommissarii dienstbereitester etc. E. F. Gr. von Eberstein.

Pr. S. Vor die gütige Offerte wegen des Pitschafts bin verbunden und will solches gegen dankbare Bezahlunggewärtigen.

Nr. 103. Schreiben des Grafen Ernst Friedrich von Eberstein an den Ober-Postcommissar Jacobi vom 20. Januar 1725 , dasPostioesen zu Erfurt betreffend.

HochEdler etc. Ober-PostCommissarie. Aus Dero an mich erlassenem vom 12. habe ersehen, wie weit es in der Erfurti-s ch en Postsache bei letzterer Oonferenz gedieheu, dahero ich alsofort Gelegenheit genommen, mit hiesigen Ministris aus-führlich von der Sache zu sprechen und melde im Vertrauen, dass man nunmehro von aller Aufkündigung abstrahiren wird;hingegen soll der 5. Punkt also eingerichtet werden, dass, daferne über kurz oder lang sich dieser fahrenden Post unddesshalbigen Vergleichs wegen einige Differenz herfürthun und äussern sollte, sodann allerseits Interessenten sich dessent-halben wieder zusammen bet.agen und die Sache gütlich und zu unveränderlicher Beibehaltung nachbarlicher Freundschaftund guten Verständnisses billigmässig ausmachen sollten. Weilen Sie in ihrem letzten vor Übersendung der mir vorlängstausgebetenen Copie von dem Niedersächs. Kreisständischen Scripto de ao. 1662, ingleichen dem Pitschaft Nichts gedacht, sowerden Sie nicht übel nehmen, dass solches hierdurch nochmalen erinnere. Meiues etc. Herrn Ober-PostCommiss. dienst-willigster etc. E. F. Gr. von Eberstein.

Mainz 20. January 1725.

Nr. 104. Schreiben der Tcurs. Geheimen Räthe an ,,Ihro Königl. M. in Polen" d. d. Dresden 23. Juli 1725, worin sie dieRückberufung des Grafen Ernst Friedr. von Eberstein beantragen (ps. Exc. Dnis de Seebach, Birnau, FonicJcau, Leip-ziger, Zech, Loss).

Ew. Königl. M. haben i. J. 1710 vor gut gefunden, eine eigene Abschiebung an den ChurMainzischen Hof zu thun unddazu den damaligen Hof- und Legations-Ratli von Eberstein zu gebrauchen, zweifelsohne in der allergdsten Absicht, nicht nurSr. Cliurf. Gnd. zu Mainz dadurch ein Kennzeichen von Dero gegen Sie als den ersten von Dero Hrn Mit-Churfürsten tragendenHochachtung und Freundschaft zu geben, sondern auch die damals an verschiedenen Höfen angebrachte Schwed. Indemni-sations-Angelegenheit nebst der Hanauischen Consenssache und andern durch ChurMainz besser praepariren zulassen. Es ist auch Graf von Eberstein von solcher Zeit an beständig an selbigem Hofe geblieben, ausser, wenn ilnne dennund wenn an andern Höfen darneben noch besondere Commissiones aufgetragen worden. Allermassen aber in der Schwed. In-demnisationssache an dem ChurMainz. Hofe wenig Gedeihliches bis dato auszurichten gewesen, mit der Hanauischen Sache esin andern Stand durch die mit Hessen-Cassel gepflogenen Tractaten gekommen, auch in andern Affairen dermaln wenig anmelirgemeldten ChurMainz. Hofe zu negotiiren, gleichwohl des Grafen von Eberstein jährliches Tractamcnt ein Ziemlichesbetraget und bei der ohnediess sehr beschwerten Gesandtschaftskasse gar füglich zu ersparen: als wollten wir der ohnmass-geblichen etc. Meinung sein, es würde Ew. K. M. Dienst darunter nicht leiden, wenn der Graf von Eberstein hinwiederrappelliret würde, zumal es ohnediess Ew. K.M. hohem Respect fast nachtheilig zu sein scheint, dass, da Sie nun schon andie 15 Jahr mit nicht geringen Unkosten einen eigenen Ministre an dem ChurMainz. Hofe gehabten, von diesem hingegen dieganze Zeit her, soviel uns wissend, an Ew. K. M. kein Ministre abgescliicket worden, ausser was zur Zeit des Interregni nachAbsterben weiland Kaiser Josephi etc. geschehen, wozu aber Ihro Chf. Gnd. zu Mainz nach Massgebung der Güldenen Bulleverbunden gewesen, der Abgeschickte auch nur wenige Tage sich allhier aufgehalten hat. Jedoch beruhet Alles bei Ew. K. M.höchsten Entschliessung, und wir verharren in etc. Devotion Ew. K. M. etc. Geheime Räthe.