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[Folge 1] (1878)
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Nr. 91. Schreiben Ernst Friedrich's v. Eberstein an den Grafen von Flemming d. d. Bamberg IS. Oct. 1716, worin er mit-theilt, dass der Kurfürst von Mainz eine Vorschrift zu seinen Gunsten an den König von Bolen gesandt habe.

Iloehgeborner Graf. Die sonderbare Gnade und Protection, deren Eur Excellenz mich allezeit bewürdiget, lasset michkeinen Anstand nehmen, Deroselheu hiedurch etc. zu berichten, was gestalt kurfürstl. Gdn von Mainz gestern Deromainzischen Canzler zu mir geschicket und eröffnen lassen, wie Sie die Nachricht erhalten, dass der Hr Staattlialter Fürstvon Fürstenberg verstorben; Sie zweifelten nicht, es würde solches viele Veränderungen nach sich ziehen und wünschete,dass dabei auch etwas Glückliches sich vor mich ergehen möchte. Nun würde icli aus Demjenigen, was Sie vorm Jahre alspermission erhalten, auf kurze Zeit nach Sachsen zu gehen, durch Uehersendung Dero Geheimden-Raths-praedicats (s. v. E.,Gesell. 1109, Nr. 914) zu meiner Recommendation hei Königl. M. und Legitimation wegen meines Aufführens gethan, bereitserkannt haben, wie begierig Sie wären, zu meinem Glück beförderlich zu sein, möchte ich Ihnen also Nachricht gehen lassen,ob solches einigen Effect gehabt und oh profitable glaubte, dass kurf. Gd. bei diesem tempo, wie Sie zu thun intentionirtwären, an Königl. M. und Dero Ministros etwan in favor meiner schreiben. Ich habe darauf mich vor diese zugedachte aber-malige Gnadenprobe mich geziemend bedanket und erwähnet, dass Ifiro kurf. Gd. mir vor dem Jahr nachgeschicktes gdstsPraedicat an Eur Excellenz und den Hrn Graf Werthern Excell. ühersandt und Demselben von Allem umständliche Nach-richt gegeben, glaubte aber, dass die zeitherige polnische Troublen kein erwünschtes Tempo gestattet, Ihro Königl. M.davon einigen Vortrag zu thun, getröstete mich doch nichts desto minder, dass eine so gnädig gemeinte Intention dereinst mireinen consolahlen effect bringen würde. Was des Hrn Statthalters Tod vor Mutationes veranlassen würde, könnte ich zwarnicht wissen, die Recommendation aber eines so grossen Kurfürsten könnte einem zu keiner Zeit Sehaden bringen; ich sei ausserLandes, Königl. M. sähen Nichts von meinem Thun und Wesen, die zeitherigen Geschäfte wären auch nicht so beschaffen ge-wesen, dass dadurch mich zulänglich recommendiren können, würde ich also mit unterthänigstem Dank allerdings anzunehmenhaben, wann kurf. Gdn so gnädig sein und in einige Erinnerung mich zu bringen geruhen wollten, worauf er nach ein undanderen mehrern Reden Abschied von mir genommen. Als nun heut gewöhnlich nach Hofe gefahren und kurf. Gdn vordiess Dero gdsts Wohlmeinen danken wollen, haben Selbige mir gesaget, wie Sie mit gestriger Post bereits an Königl. M. undEur Excellenz vor mich geschrieben und Ihrem Canzler befohlen hätten, mir die Copien zuzuschicken, Sie hätten es solcherweiseeinrichten lassen, dass Sie gewiss glaubten, dass was Ihr voriges Decret noch nicht gethan, doch diese Vorschrift erwirkenwürde, welche mir auch jetzo von dem Hrn Hofrath Grachen überbracht worden und mich recht enjouö setzen. Ich erkennezwar Ihr kurf. Gdn gnädigstes Contento und Begier, mir zu einem stabilen employ zu verhelfen, hillig aufs Dankharste,werfe mich aber aufs Gehorsamste in Eur Excellenz hohe Hände und bitte mit vollkömmlicher Resignation dehmüthig, Derohohe Protection mich dergestalt dabei finden zu lassen, als sie es seihst ä propos ermässigen. Weil mein hiesiges employ wohlnicht länger als bis zu einem Nordischen Friedensschluss und Ausmachung des Indemnisations-Werks dauernwird, so werden Eur Excellenz mich einer gnädigen Sorgfalt seihst nicht unwürdig erachten können, welche bis ins Grab zuverehren geflissen sein werde, demnächstigst beharrend Eur hochgräfl. Excellenz ganz gehorsamst ergebenster etc.

Bamberg in Eil 18. 8 br 1716. E. F. von Eberstein.

Angef. Correspondenz v. 1716, S. 84. Nr. 36.

Nr. 93. Sehr. Fr. Aug. I. an die Geheimen-Räthe d. d. Warschau 6. Nov. 1716,die Abschiebung des Kammerherrnvon Eberstein an den kurtrier.- und andere Höfe wird deren Gutbefinden überlassen."

Uns ist geziemend vorgetragen worden, was Ihr sowohl wegen Abschiebung des Kammerherrn von Eberstein an denChur-Trierischen und andere Chur- und Fürstl. Höfe, als wegen des von des Fürsten zu Löwen stein-Wertheim Lbd. be-schelienen Suchens, Dero Introduction in den Fürsten-Rath betr., gehorsamst einberichtet etc. Wie wir nun, ob und wie langemit Abschiebung des Kammerherrn von Eberstein angestanden werden möge, Eurem Gutbeflndeu anheim stellen, also approbirenWir etc., was in Uuserm Namen Ihr an Unsern Geheimbden-Rath und Plenipotentiarium Grafen von Bose in Sachen dieFürstl. Löwenstein-Wertheimische Indroduction betr. verfüget (S.-R. Fr. Aug. I. B. XLVI. Nr. 4566).

Nr. 93. Schreiben Ernst Friedrich's von Eberstein an Graf von Flemming d. d. Bamberg 17. Nov. 1716, die Bitte um Er-theilung des Characters als Envoye bei den burmainz. Höfen enthaltend.

Iloehgeborner Graf! Eur Excellenz werden ohnzweiffentlich annoch in geneigter Erinnerung führen, was vor einiger ZeitDeroselben vorzustellen mich entblödet, dass Ihro Maj. allergnädigst gefälligst sein möchte, hei den burrheinischen Höfen mirden Character Envoye beizulegen. Nachdem nun in Conformitet dessen gleichmässig an meinen Herrn Oheim des Grafenvon Werthern Excell. geschrieben und von selbigem die Antwort gestern dahin erhalten, dass er solches nicht anders dannganz hillig fände; nur sorge er. dass es damit bei Hofe einzig das Bedenken haben würde, dass man hei jetzigem Zustandeder Gesandtschaftskasse mir nicht sogleich auch das Tractament werde zu gehen practicable achten, stelletc mir also anheim,was etwan zu dessen Erledigung an Eur Excellenz per avance zu melden rathsam finden möchte. Nun dann Eur Excellenzgnädig bekannt, dass meine ganze Begierde alleinig dahin gehet, Ihro Königl. M. zu Ehren und unterthänigsten Diensten zusein, und dass zu dem Ende auch meinen letzten Heller nicht ansehen werde: So werfe mich auch hierunter lediglich in IhroKönigl. M. allergnädigste Hand und Eur Excellenz geneigteste Disposition, der völligen etc. Zuversicht, dass wann sie auchgleich stracks Anfangs das ganze Tractament mir reichen zu lassen nicht wohl thunlich erfinden sollten, Sie dennoch dadurchsich nicht hemmen zu lassen, sondern nur also mit mir zu schaffen gnädigst und höchstgeneigt geruhen werden, dass (wie mirmein Gewissen zeüget und aller Welt bekannt, bisher allenthalben gethan zu haben) auch fernerhin eines so grossen HerrenDiensten mich würdig aufzuführen continuiren könne, sintemalen keinesweges darunter meinen Vortheil, sondern einzig IhroKönigl M. Gloire envisagire und die commoditö, Ihnen desto hesser und füglicher dienen zu können. Obschon (wie Königl. M.selbsten, wie auch Eur Excellenz gewiss leichtlich erfinden werden) bei meinen Reisen und Veränderung des Aufenthaltes einigerZulage auch ausserdem so bedürftig, als würdig hin. Womit etc. in ewiger Devotion verbleibe Eur Hochgräfl. Excellenz ganzgeh. ergebenster etc.

Bamberg 17. Nov. 1716. E. F. v. Eberstein.

Angef. Correspondenz v. 1716, S. 76. Nr. 37.

Nr. 94. Schreiben Ernst Friedrich' s von Eberstein an Graf von Flemming d. d. Bamberg 7. I)ec. 1716, die Bitte um Urlaubzu einer Reise nach Sachsen enthaltend.

Hochgeborner Graf! Weil meine Privatbedürfnisse mich genöthiget, hei Königl. M. um allergnädigste Permission zubitten, auf das letztverstrichene General-Capitel nach Merseburg zu gehen, so habe darum allerdehmüthigst angesuchet, weilnaber wegen der damaligen Confusion der polnischen Posten meine diessfallsige Briefe hei Königl. M. hohem Ministerio ersteingelaufen, als das General - Capitel allschon verstrichen gewesen, so haben des Herrn Graf von VVackerbart's Excellenzmir unterm 16. 8 br geschrieben, im Fall die Reise nach Sachsen noch von Nothwendigkeit und Nutzen erachtete und derDienst Ihro Königl. M. und vorfallende pressante affairen nicht entgegenstünden, ich solche nur vornehmen könnte. Nachdemnun dermalen einige Vorfallenlieiten sich ergeben, so meine Gegenwart gar sehr erheischen, als verhoffc, Ihro It. M. und EurExcellenz werden nicht ungnädig nehmen, dass dahin eine kleine Reise zu thun mich nicht cnthrechen kann, welche ohne dasallermindeste Pracjudiz des königl. allerhöchsten Interesses ist, denn nicht das mindeste Geschäft da hausen auf dem Tapir, überdas die instehenden Ferien und daliero gewöhnliche Andachten, so zu reden, Alles schliessen, und endlich kurfürstl. Gnad. retournach Mainz hinzutritt, welche Sie den 7. Januarii antreten, sieh aber uuterwegens aller Orten dergestalt arretiren würden,dass Sie vor Anfang des Fcbruarii schwerlich in Dero Residenz zurückkommen dürften etc. In ewiger Devotion verharre Eur etc'Bamberg 7. Dec. 1716. E. E. von Eberstein.

Angef. Correspondenz v. 1716, S. 96. Nr. 40.