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[Folge 1] (1878)
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sonen an auswärtigen Orten vor baar Geld, und in meistentlieils doppeltermenage allliier und zu Bamberg zu leben olin-möglieb mit den von König! M. habenden in /s Thlr. auszureichen vermocht, lieber das haben des se! Herrn Ober-MarschallsGrafen von Pflug und Hrn Grafen von Hoyms Excel. Excel, bei meiner Verpflichtung mich vertröstet, nicht wenigerHerrn Graf Werthern Excellenz Hoffnung gehen, dass König! M. dasjenige, was in Dero Diensten und dem Hofe zu folgen,vor Reisekosten, Postgelder etc. aufwenden müsste, mir besonders erstatten lassen würden, alleine es ist solches bis dato,ausser was die Düsseldorp und Münsterischen Reisekosten gewesen, doch noch nicht zum Effect kommen, ob es schonein gar Erkleckliches vor mein Armuth ausmachet, Wodurch ich mich dann dermassen consumiret, dass fast Nichts mehr übrighabe, sondern ganz völlig entkräftet bin, das Mindeste mehr beischiessen zu können. Nächstdem befahre billig, dass Jemandin Sachsen sich finden dürfte, der ohne considerablen Verlust einem dagegen baar Geld giebt, wann er sich ja noch resolviret,selbiges auf 9 Jahr zu creditiren. Auswärtiger Orten aber ist gar keine Hoffnung, wann man auch schon die Hälfte verlierenwollte, baar comptanten darauf zu erlangen. Ob nun solches bei meinem Wenigen auszustehen? das werden Eur Excellenz selbstgnädigst zu consideriren geruhen. Ferners ist Eur Excellenz gnädig bekannt, dass ich nicht wie die anderen beständig aneinem Ort sein kann, sondern dem ChurMainzischen Hofe bald hier, bald dorthin, gewiss mit grossen Unstatten und Kosten,auch Ruin von Eqvipage und allen andern, folgen muss. Zu geschweigen wann König! allerhöchste Geschäfte mich nach demChurTrierischen und Pfälzischen Hofe erfordern, das bei Ausmachung des Indemnisations-Gesuchs künftig noch frequenter seinwird. Bei welcher Bewandtniss dann man öfters auf einmal eine Partie Geld haben, aber nie auf Credit sein, sondern Allesmit dem baaren Pfennig contentiren muss. So ist auch leicht zu urtheilen, dass, wann dieses bekannt werden sollte, man garnicht den geringsten Credit, auch nur auf wenige Tage und Wochen an fremden Orten finden würde, vielmehr ist sicher, dassJedermann das Seine um so höher und theurer anschlagen und rechnen wird, dass also noch dazu doppelte Einbusse dahererwüchse. Endlich unterstehe mich zwar nicht von etwas mir allzu Hohen und mich nicht Angehendes zu gedenken; jedennochwerden Eur Excellenz nicht ungnädig nehmen, dass aus treuester Devotion gegen Dieselbe nicht zu verbergen getraue, wiemir nicht wenig anlieget, dass, da ohnedem die Bosheit so weit reichet, dass bekanntlich ein Jude hiesiger Gegend sichnicht gescheuet, durch die leichtfertige Devise: Beim König in Polen, ist Nichts mehr zu holen, Ihro König! M. geheiligtenRespect anzutasten. Wann ohngefähr von dergleichen weitern Steuer-Assignationen etwas fremder Orten erfahren werden sollte,bei der Welt jetzigen Lauften solches vielleicht nicht genugsam respectueuse Raisonnements veranlassen dürfte. Aus welchenallen dann Eur Excellenz zu erfinden geruhen werden, dass einiglich aus Noth und Ohnmöglichkeit getrieben aufs Aller-inständigste und Möglichste dehmüthigst bitten muss, die grosse Gnade vor mich zu haben und bei König! M. dahin zucooperiren, dass mir fernershin mein ja ohnedem nicht zureichendes appointement monatlich baar und accurat gereichet,ingleichen die Rechnung meiner bis daliero vorgeschossenen Extra-Gelder an Post- und Reisekosten vergnüget werden möge.Eur Excellenz geruhen gnädig zu consideriren, dass bei meinem bis dalierigen Gehalt und dem zu Königlichem Respect gethanenAufwandt ich Nichts ersparen noch beilegen können, vielmehr, wie aller Welt bekannt, Alles, was ich nur im Leben gehabt,zugesetzet; mithin in Wahrhaftigkeit ausser Möglichkeit bin (so bereit ich auch mich in Allem gelassentlich zu sacrificiren) nurdas Geringste entbehren zu können, ich müsste dann Leute, Pferde und Alles abschaffen, welches Ihro Königl. M. despectuös,also schwerlich angenehm und recht sein dürfte. So ist es ja auch ein so Geringes und wird es Ihro ja auf so wenig baare100 Thlr. nicht ankommen. Eur Excellenz thun hiedurch einen wahren Coup de Gönerositö. Ich aber verbleibe bis ins Grabin treuster Devotion Eur Hochgräfl. Excellenz ganz gehorsamster etc. E. F. von Eberstein.

Mainz 2! Aug. 1716.

Gehorsamstes Inserat! Auch hochgeborner Graf: Will davon gar nicht gedenken, wie unendlich unglückseligstsein würde, wann, da ich bishero Nichts erwinden lassen, was nur zu Ihro K. M. Ehren sein mögen und zu dem Ende gewissmehr gethan als welche vielleicht doppelt mehr als ich bekommen, sonder dass ich Ihro K. M. mit vielen Implorationenbehelliget, hingegen dadurch alles das Meinige völlig consumiret, wie auch, da durch mein Abwesen bei dem Stift Merseburgäusserst zurückkommen, ja dermalen (wann anders Ihro K. M. nicht das gerechteste Einsehen meinen vorlängstigen deli-müthigsten Bitten gemäss haben und durch Dero allerhöchste protection und Vorschrift mich conserviren) im hazard undäusserster Befahrniss bin, mein Capitulshaus und praesenz daselbst zu verlieren, anstatt der gehofften Reeomcndation zuweiteren allerhöchsten Gnaden der Zulage und remuneration mich gänzlich ausser Stand ferners fortzukommen finden sollte,dann Ihro K. M. grosses und aller mildestes Gemüth allzubekannt, auch Eur Excellenz allzu hocherleuchtet und generös sind,dass Sie solches nicht von seihst ermässigen und mir zu Gnaden rechnen sollten. Getröste mich vielmehr gewiss, dassEur Excellenz Gnade und Protection vor mich nicht geringer, als gegen alle, so Deroselben sich gleich mir herzlich und vollendevouiret, sondern so gross sein werde, dass Sie vor mein solides Unterkommen und beständiges Stücklein Brod einige gnädigeSorgfalt nehmen und bei K. M. mir ein fermes Etablissement zu erwirken geruhen werden. Welches bis an meinen Tod in un-verletzlichem Attachement, Treue und Respect erkennen werde Eur Hochgräfl. Excellenz ganz gehorsamst ergebenster etc.

Mainz 21. Aug. 1716. E. F. von Eberstein.

Des k. poln. u. kursächs. Legationsraths und Ministers am kurmainz. Hofe Ernst Friedr. von Eberstein Correspondenzmit dem General-Feldmarscliall Grafen von Flemming im k. Hauptstaatsarchive zu Dresden, Jahrg. 1716, S. 62. Nr. 29.

Nr. 90. Schreiben Ernst Friedrichs v. E. an K. Maj. in Polen d. d. Bamberg 3. Sept. 1716, die Bitte um Ertlieilung einer

Vorschrift an das Hom-Capitel zu Merseburg enthaltend.

Ewr. K. M. mich noclimaln in meinen wenigen privatis etc. zu Fusse zu werfen, finde mich wider AVillen genüthiget, umDieselben etc. zu bitten. Sich etc. zurückzuerinnern zu geruhen, was Deroselben schon sieder 1714 wegen meiner Curia zuMerseburg und dasigen Praesenz-Einkünften etc. vorgestellet. Nun hätte ich zwar billig hoffen sollen, es würde dasiges Dom-Capitul in reife Erwägung nehmen, dass ja Ewr. IL M. etc. Befehl und Geschäfte, nicht aber meine Privat-Angelegenlieitenmich hemmten, die in denen Statuten vorgeschriebene Residenzzeit daselbst gegenwärtig sein zu können. Derne olrn ermessenaber will solches in keine Weise verfangen, sondern ich bin im Hazard, nächst bevorstehendes General-Capitul drum zu kommensolche zu verlieren, ob ich schon bei bemeltem Dom-Capitul verschiedentlich und umständlich repraesentiret, dass ja unmöglichdadurch solcher mich verlustig machen können, dass ich propter absentiam Reipublicae causa meine Residenz bis anhero nichtjährlichen zu bewerkstelligen vermocht. Ich liesse zwar dahin gestellt sein, dass man vermeinet, die Statuta hielten nur alleindie negotia Ecclesiae vor sufficient, Jemanden von der Residenz zu eximiren; jedoch müsse man specialiter wohl bedenken, dassnach allen geist- und weit! Rechten, auch der bei allen andern Erz- und Stiftern noch grünender Observanz negotia Rei-publicae auch negotia Ecclesiae seind, und die Verschickung in Landes-Geschäften um dessentwillen sowohl, als in Kirchen-Geschäften anderwärtig die Residenz hinlänglich execusiret, wciln salus Ecclesiae ä salute Reipublicae dependiret, auch über-denr bei dem Hochstift Merseburg dieses sonderlich zu respectiren und zu statten kommen muss, dass die mir allergnädigstanvertraute Geschäfte von dem Stiftsschutzherrn und Chef de famille, nämlich Ewr. Iv. M., herkommen und wahr-haftig dem armen Stift übel geflücht sein würde, wenn solches nicht von der Wohlfahrt des Hohen Churliauses und desChristenthums partieipiren und mit selbigen gleichen Schutz, Schirm und Nutzens Rechtens fruiren sollte. Gelanget demnachan E. K. M. mein etc. Bitten, Dieselbe wollen etc. geruhen, durch Dero allerhöchste Autoritaet mir diessfalls zu statten zukommen und an Ein Dom-Capitul des Stifts Merseburg rescribiren zu lassen, dass man mir darum, weil bis daliero meineordentliche Residenz-Wochen zu Merseburg nicht halten können, meiner optirten Curia nicht priviren, noch von andern derpraesenz anhangenden beneficien ausschliessen, sondern vielmehr in Betracht Ewr. K. M. etc. Verschickung und so lange solchedauert, man mich nichts desto minder pro actualiter praesenti allenthalben achten und die sämmtliclien beneficia fixa et nonfixa zusammt denen panibus, Holzung und was denen ferners anhängig oder denen Residenten gehörig, unverweigerlich proparte sonder Consequenz und Praejudiz auf andere mitgeniessen, auch meine curiam ohne Widersetzen lassen solle etc.

E. IL M. etc. E. F. von Eberstein.

Unterm 26. April 1717 sandte König August die von seinem Kammerherrn E. F. v. E. erbetene durch seine Unterschriftvollzogene Vorschrift zur weiteren Ueberscliickung an seine Gelieimen-Räthe (AHL Abth. S.-R. Fr. Aug. I. Bd. XLA r I. Nr. 4553und Bd. XLAHI. Nr. 4693 im k. Hauptstaatsarchive zu Dresden).