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[Folge 1] (1878)
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Nr. 87. Instruction für Ernst Friedrich von Eberstein bei dessen Verschickung an den kurtrier.-, cöln.-, pfälz.-, ingl. an denPaderborn- und münsterischen und osnabrückischen Hof wegen Geltendmachung der Garantie wider alle Schäden gegendie Schweden.

Von GOTTES Gnaden Friedrich August König in Polen, Herzog zu Sachsen etc., Kurfürst. Vester Katli, lieber getreuer,Was Wir und Unsere getreue Unterthanen des Churfiirstenthums Sachsen, incorporirter und übriger Lande , nicht nur durchden ungerechten Einfall derer Schweden in dieselbe in denen Jahren 1706 und 1707*) vor unsäglichen, auf vieleMillionen sich belaufenden Schaden erlitten, sondern auch, was für kostbare Aufwendungen Wir von ao. 1711 bis liieherbei der von Schweden Uns abgenöthigten Fortsetzung des Krieges, und von lteichswegen, anstatt des Neutralitaets - Corps inPommern beschehenen Einrückung, und all der Uns abgedrungeue Operationes Wir thun müssen, ist sowohl Reichs- undWeltkundig, als noch Jedermann in gutem Gedächtniss schweben muss, wie Wir zu der Zeit, als die Reichs-Kriegs-declarationwider Frankreich erfolgen sollen, dass die Garantie wider Schweden in dem Reichs-Concluso Uns namentlich versichert werdenmöchte, bei dem Reiche suchen lassen, und obgleich Glimefs halber so deutl. zu exprimiren nicht gut befunden worden, den-noch Uns des verstorbenen Kaisers Lepoldi Majt. und das gesammte Reich vermittelst solchen Reichs - Conelusi de ao. 1702die General - Garantie wider alle Vergewaltigung und Schäden effective versprochen haben. Es ist euch auch verhoffentlichnicht unbewusst, was Wir wegen Unserer in sothaner Obligation gegründeten Forderungen und der Indemnisation halber beides Kaisers Majt., dem Reiche und denen Siidischen Alliirten, sowohl an verschiedenen Chur- und Fiirstl. Höfen, insonderheitauch zu Regensburg und im Haag fürstellen lassen und bei denen mehrsten dererselben den Beifall, besonders bei denenChur-Mainz., Trier- und Pfälzischen Hofen dergestaltige favorable Instructiones an ihre Ministros bei dem Friedens - Congresszu Ütreeht, ingleichen gewierige Vorschriften an des Kaisers Majt. erhalten, wie die hier angefügten Copeyen in mehrernbesagen, und des Königs von Preussen Majt. nach der fernem Beilage nur noch kürzlich gar angelegentl. gethan haben.Alldieweiln Wir aber nunmehr occasione des Kaiserl. Commissions-Decreti vom 11. Jan. 1716 diese Sache bei dem Reichs-Convent von Neuem rege machen und durch Unsern daselbst betiudliehen Gesandten, den Grafen von Bose, dahin antragenzu lassen gnädigst entschlossen, dass in dem an Ihr. Maj. den Kaiser zu erstatten habenden Reichs - Gutachten auf Unsereaus dem fundamento der Reichs-Kriegs-declaration und dahin gehörigen obangezogenen conclusi originirende Schadloshaltungauf die Jahre 1706 und 1707, denn von ao. 1711 bis liieher, äusserstenfalls durch Zuschlagung eines proportionirten Antheilsder Intraden aus denen durch Unsere Waffen unter Gottes Segen mit eroberten Ortern umsoviel gewieriger mit reflectiretwerde, als Wir weit mehr dabei und seither der Sc.hwed. Kriegsunruhe gelitten und zugebiisset lieben, als Unsere Mit-Alliirten,denen Wir aber dasjenige, so hiernächst in ihrem faveur von dem Reiche wird vor gut geachtet werden, gerne gönnen. Alsbegehren Wir gnädigst, Ihr wollet sowohl bei den Mainz.-, Trier.- und Pfälz. Höfen, als auch bei derer Bischöfe zu Pader-born und Münster auch Osnabrück LLLbd., an welche Wir zu solchem Behuf beigehende Creditive abgelassen, durch gezie-mende Vorstellung aller hierzu dienlichen Motive dieses zu erwirken euch bemühen, dass Ihr. LLLbd. Dero Gesandtschaftenbei dem Reichs - Convent zu nachdrücklicher Unterstützung obgemelten Unsers gerechten und billigen Suchens favorabiliterzu instruireu belieben wollten. Und weil bei des itzo zur Regierung gekommenen Herrn Churfürstens zu Trier, wie ingleichendes Herrn Churfürstens zu Cöln Lbd. Lbd. bei denen ehemaligen Conjuncturen Wir diesfalls noch Nichts anbringen lassenkönnen, gleichwohl nach des Ersteren angetretenen Regierung und des Andern erfolgter völligen Wieder-Einsetzung in vorigeRechte, auch Dero assistenz und approbation zu suchen sein will: Als haben Wir an Dieselbe Euch abzuschicken der Noth-durft befunden, gnädigst begehrende, Ihr wollet sobald möglich zu Demselben euch begeben, durch die zu solchem Endeebenfalls hierbei kommende Creditive euch legitimiren und um gleichmässige Vorschrift an Ihr Maj. den Kaiser, sowohl umeine gewierige Instruction zu seiner Zeit für Dero Gesandten zu Regensburg anhalten und das Handschreiben sowohl als dieCopey davon, welche man euch nicht versagen wird, unverlängt allergeliorsamst einsenden und sonst von dem Erfolg unter-thänigst berichten. Dabei aber werdet Ihr überall mit der nöthigen Behutsamkeit zu verfahren, und die Umstände sammt derZeit, wo und wie hier und da die Sache anzubringen, wohl zu unterscheiden, auch ob allegirter Copeyen mit erforderterprudence Euch zu bedienen wissen, nicht weniger mit denen negotiis bis zu Unserer fernem Verordnung nicht vorgehen,sondern inzwischen Alles wohl zu praepariren suchen. Daran geschieht Unser Will und Meinung. Und Wir verbleiben Euchmit Gnaden gewogen. Datum Warschau den 18. Augusti 1716. Augustus Rex.

Dem Vesten Unsern Cammerherrn, auch Legations-Rath und lieben Getreuen Ernst Friedrichen von Eberstein.

Nr.8S. Von Ihr. K. M. in Voten an die Kurfürsten von Trier mul Cöln, den Bischof von Osnabrück und Bischöfe zuFaderborn und Münster.

Nachdem Wir in gewissen Unsern Angelegenheiten den Vesten Unsern Kammerherrn, Legationsrath und lieben GetreuenErnst Friedriehen von Eberstein an Ewr. Lbd. abzuschicken für gut befunden haben, als ersuchen Wir Dieselbe hiermitfreundvetterlich, Sie wollen denselben geneigt, zu admittiren geruhen, sein Anbringen von Unsertwegen willig vernehmenund ihm hierunter völligen Glauben beimessen, gestalt Wir auch zu Ewr. Lbd. der ungezweifelteu Zuversicht leben, Siewerden Sich gegen ihn so heraus zu lassen und zu erklären belieben, wie es Dero Uns jederzeit bezeigten Freundschaft undUuserm in Sie gesetzten besondern Vertrauen gemäss ist etc. Geben zu Warschau den 18. August 1716.

Nr.S9. Schreiben des k. poln. u. kurs. Ministers Ernst Friedrich v. Eberstein an den Grafen von Flemming d. d. Mainz21. Aug. 1716, die dringende Bitte um Unterstützung in seiner trostlosen Lage und um richtige Auszahlung seiner Gageenthaltend.

Eur Hochgräfl. Excellenz geehrtes Schreiben vom dato Lublin den 24. July habe den 19. in geziemendem Respect zurechterhalten, daraus aber mit äusserster Gemüths-Bestürzung ersehen, dass Iliro Königl. M. sicli genöthiget sehen, Dero gesammtenauswärtigen Ministren einen Theil ihrer Besoldung auf dieses Jahr durch zinsbare und 1725 gefällige Steuerscheine bezahlenzu lassen. Nun erkenne zwar gegen Eur Excellenz ich mit dem allerersinnlichsten gehorsamsten Dank, dass Selbige gegen michdie Gnade haben und davon Nachricht geben wollen, lebe auch der gerechten Hoffnung, es werden Ihro K. M. samt Dero HohenMinisterio von mir überzeuget sein, dass Ihro mein Blut und Leben zu saerificiren so wenig einen Augenblick balanciren werde,als der geringe fond meines kleinen Vermögens mich bis anhero in keine Weise abgehalten, solches und deutlich zu sagen, meinganzes Alles zu Dero Dienst und Ehren aufzuwenden. Allein nichtsdestominder bin der tröstlichen Zuversicht, es werden K. Mjt.zu allerhöchsten Gnaden mir zu halten geruhen, auch Eur Excellcnz nicht ungnädig vermerken, das hiedurch, dagegen jede'n-noch mit dem allersubjectesten Bcspect der Welt, vorzustellen mich ohnmöglich entbrechen kann. Wasmassen bis anhero zuKönigl. M. Ehre und in allerunterthänigstem Vertrauen, dadurch Dero allerhöchsten Gnade mich desto mehrers zu bewürdigen,auch allergnädigste Consideration zu ferneren wichtigen Employ und künftigen Ersatz Dero eingestammten und weltkundigenG^nerositö nach zu verdienen, allezeit mich in Eqvipage, Meublen und sonst allenthalben dergestalt aufgeführet, dass alleAugenblick darthun kann, wie über/io fl Mehreres darzu emplojTet, als das von Demselben mir allergnädigst angeordneteappointement betragen; zumalen dann sich gar leicht einzubilden und zu ermässigen, dass mit 15 bis 16 Pferden und II Per-

*) Kurfürst Friedrich August I., der 2. Juni 1697 die kathol. Religion angenommen und 5. Sept. ej. a. die KronePolens erhalten, bekriegte die Schweden, weil sie Liefland, Polen gehörig, gemisshandelt hatten. General Flemming fiel1700 in Liefland ein, aber Karl XII. trieb die Sachsen aus ihren Postirungen und spielte den Krieg nach Polen. KönigAugust brach sogleich dorthin auf und suchte seine Armee, die bei Guben stand, an sieh zu ziehen. Der schwed. GeneralRhenschild griff diese an, siegte und rückte in Sachsen ein, wo nun Noth und Elend die armen Unterthanen heimsuchte.Karl XII. hatte sein Hauptquartier zuerst in Taucha, dann in A1 transtedt, wo auch 24. Sept. 1706 der Friede geschlossenwurde, nach welchem den Schweden Winterquartiere in Sachsen gestattet wurden. Erst am 1. Sept. 1707 brach Karl XII.mit seiner 40000 Mann starken Armee wieder nach Polen auf, nachdem er in Sachsen 23 Millionen Thaler gehoben hatte(Kreussler, Sachsens Fürsten 36).