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thänigkeit wargenommon. derselben uns auch noch gehorsahmst trpsten, So nehmen anderweit die grosze freyheit, Eur. Chur-fürstl. Durchl. Unterthänigst zu ersuchen, Sie geruhen gnädigst, Uns die hohe Hulde und Gnade, zuförderst aber Dero nun-meliro in Gott ruhenden alten Diener die letzte Ehre zu erweisen und angesetzten tages bey angestelten Exequien mit DeroChurfürstl. Anwesenheit Uns zu begnadigen, hernachmahls mit unterthänigster und geliorsahmster Aufwartnng hiesigesorts Zeit und gelegenlieit nach gnädigst verlieb nehmen. Solche hohe Churfürstl. Gnade werden wier mit untertliänigstemgehorsahm erkennen und solches mit Leib und Bluth zu verdienen uns euserst angelegen sein laszen, Die wier Eür. Chur-fürstl. Durchl. sambt Dero gantzen hochgriinendem Churfürstlichen Hausze zu aller beständigen Leibes disposition Gottesgetreuen obhuth, Uns aber Dero hohen Gnade unterthänigst empfehlen, Lebenslang verharrende Eür Churfürstl. Durchl. Unseresgnädigsten Churfürsten und Herrn vntertliänigste pflichtschuldigste gehorsahmste Diener und Knechte
Gehofen den 24. Octobris 1676. . Wilhelm Emst von Eberstein. Anton Albrecht von Eberstein.
Nr. 74. Schreiben des Architecten etc. Herrn Otto Moser an Louis Ferdinand Frhrn. v. E. zu Dresden d. d. Leipzig 11. Febr.
1876, Ernst Albrecht's v. E. Denkmal in der alten Gehofener Kirche betreffend.
„Noch könnte ich das herrliche Denkmal zeichnen, rechts der Feldmarschall in vollem Harnisch, den Helmzur Seite, links die Gemahlin, beide vor einem Crucifix knieend, das Ganze von zierlich gearbeitetenWappen der verwandten Adelsgeschlechter umgeben. Dass dieses kostbare Epitaph so vandalenhaft vernichtet werden konnte,habe ich dem sei. Pastor Wollweber noch heute nicht vergeben" (vergl. v. E., Gesch. 1094).
Nr. 75. Schreiben der Kinder des General - Feldmarschalls Ernst Albrecht von Eberstein an Kurfürst Joh. Georg III. d. d.
Gehofen 20. Febr. 1689, die Bitte um Auszahlung des von ihrem Vater herrührenden Besoldungs-Büclcstandes betreffend.
Durchlauchtigster etc. Ew. Churfürstl. Durchl. können wir in Unterthänigkeit nicht verhalten, ist auch Deroselbenzweifelsohne gnädigst bekannt, wasmaszen von Dero in Gott ruhenden Höchstseeligen Herrn Vaters, weyl. Herrn JohannGeorgens des Andern ChurP. Durchl. unser seel. Vater, weyl Hr Ernst Albrecht von Eberstein, Bitter, zum General-Feld-Marsclialln vom 1. Januar 1666 an laut ausgefertigter gnädigster Bestallung in Churfürstl. Gnaden angenommen und be-stellt worden, welcher Charge derselbe auch bis an sein seel. Ende, welches im Junio 1676 erfolgt, gebührend vorgestandenund darinnen beharret. Wenn denn Höchstseelig gedachte Churf. Durchl. unsern Vater seel. zu einem jährl. Bestallungs-Geldevon gedachtem 1. Januar 1666 an 4000 Thlr. dergestalt versprochen, dasz 2500 Thlr. jährl. aus der Churfürstl. Kent- Cammer,1500 Thlr. aber von denen ChurFürstl. Steuer-Geldern aus der Renterey zu Eisziehen jährlich jedesmahl richtig vergnügetwerden sollten, und aber aus der ChurFürstl. Rent-Cammer die gantze Zeit über gar nichts davon abgeführet worden oderzu erheben gewesen, sondern laut der Beifuge sub A ein Rest von 26083 Kthlr. 16 gr. — angewachsen, au der gnädigstenAssignation nach Eiszleben aber laut Anfüge sub Lit. B 5005 fl. 2 gr. 2^ pf. ohngefehr restiren und wir der tröstlichenunterthänigsteu Hoffnung leben, es werden Ew. ChurFürstl. Durchl. in gnädigster Erwegnis unsers seel. Vaters geleistetentreuen Dienste und in Erinnerung der sonderbaren Hohen ChurFürstl. Gnade, womit demselben jederzeit beygethan gewesen,gegen uns, dessen hin t erlass ene Kinder, sich so gnädig und Landesväterlich beweisen, dasz wir uns dieser von unsermseel. Vater verdienten Besoldung nach und nach zu unserm sonderbaren Bedürfniss zu erfreuen und getrösten habenmöchten: Als gelanget an Ew. ChurFürstl. Durchl. unser unterthänigstes gehorsamstes Bitten, Sie geruhen gnädigst, nicht nurwegen der bey Ew. ChurFürstl. Durchl. hoclilöbl. Rent-Cammer diesfalls habenden Forderung ein ergiebiges inAbschlag bezahlen und auf das, so noch rückständig bleibet, wegen künftiger Zahlungs-Termine einige Handlung mit unspflegen und nach derselben uns contentiren lassen, sondern auch wegen des bey der Mannszfe Idisch en Steuerhälftevermöge der ChurFürstl. gnädigsten Assignation noch haftenden Restes Dero Ober-Aufsehern, dem von Kospoth, gnädigst an-zubefehlen, dasz er sich mit uns deshalber durch den RentMeister berechnen und in Abschlag solches Restes, sobaldetwas baar bezahlen, auf das übrige aber die compensation Dero Land- und Tranck-Steuer bey dem Amt Leunungenund zu Gehofen uns so lange, bis wir deshalber völlige Vergnügung erhalten, verstatten solle etc.
A. J. N. J. Vermöge des von letzt höchst seeligst verstorbener Chur-Fürstl. Durchl. christmildesten Andenckens mitDero gewesenen Feld-Marschall Herrn Ernst Albrecht von Eberstein, Bitter etc., unsern seel. Herrn Vater aufgerichtetenBestallung haben jährlich 2500 Thlr. aus der ChurFürstl. wohllöbl. Rent-Cammer und die übrigen 1500 Thlr. aus derSequestrations-Renterey zu Eiszleben erfolgen sollen, und zwar vom 1. Jan. 1666 an. Solches beträgt bei der ChurFürstl.löbl. Rent-Cammer allein auf 10 Jahr und 5 Monathe, weil unser seel. Vater im Junio 1676 verstorben, 26053 Thlr. 16 gr. —,worauf gar nichts abgeführet, sondern die völlige Post rückständig.
B. J. N. J. Vermöge ChurFürstl. Sächs. gnädigster Assignation hat weyl Hr. Ernst Albrecht von Eberstein, Bitter,und Sr. ChurFürstl. Durchl. zu Sachszen bestallt gewesener General-Feldmarschall seel. an Besoldung vom 1. Januar 1666an bis zu deszen seel. Absterben aus der Sequestrations-Rentherey von denen Mannszfeldisclien halben Steuern empfangen sollenwie folget: 1500 Rthlr. vom 1. Jan. 1666 bis dahin 1667, 1500 Rthlr. den 1. Jan. 1668, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1669, 1500 Rthlr. 1. Jan.1670, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1671, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1672, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1673, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1674, 1500 Rthlr. 1. Jan.1675, 1500 Rthlr. 1. Jan. 1676, 895 Rthlr. 8 gr. — bis zu deszen seel. Absterben, Sa. 15895 Thlr. 8 gr. •— oder 17895 fl. 5 gr. Essind aber hierauf, so viel man Nachricht findet, nach und nach nicht mehr erhoben worden als 12890 ff. 2 gr. 9^ pf. undzwar 857 fl. 3 gr. Anno 1666, 2057 fl. 3 gr. Anno 1667, 1249 fl. 14 gr. 4 pf. Anno 1668, 1669 fl. 9 gr. 11 pf. Anno 1669,1332 fl. 11 gr. 101 pf. Anno 1670, 1000 fl. Anno 1671, 1400 fl. Anno 1672, 1249 fl. 1 gr. 4 pf. Anno 1673, 1714 fl. 6 gr. Anno1674, 360 11. 19 gr. 4 pf. Anno 1675 und 1676, Sa. 12890 fl. 2 gr. 9) pf. Fände sich aber ein mehrers an Quittungen, wirdsolches billig von dem Rückstände abgezogen. Diesemnach verbleiben an solcher gnädigsten Anweisung noch rückständig5005 fl. 2 gr. 2£ pf. oder 4379 Rthlr. 11 gr. 21 pf.
Nr. 76. Schreiben Christian Ludwigs von Eberstein an Kurfürst Friedrich August III. d. d. Dresden 15. Januar 1774, die
Bitte um Auszahlung der rückständig gebliebenen Feldmarschalls-Besoldung enthaltend.
Durchlauchtigster etc. Ew. ChurFürstl. Durchl. geruhen gnädigst, HöchstDenenselben submissest vortragen zu lassen,was niaszen Ihre des in Gott ruhenden Herrn Johann Georg des Andern ChurFürstl. Durchl. unsern Elter-Vater weyl ErnstAlbrecht von Eberstein vom 1. Januar 1666 an zum General-FcldMarscliall gnädigst zu ernennen und selbigem zu einemjährlichen Bestallungs-Gelde von ersagtem 1. Januar 1666 an 4000 Thlr. dergestalt auszusetzen huldreichst geruhet, dasz2500 Thlr. jährl. aus der ChF. Ront-Cammer, 1500 Thlr. aber von denen ChF. Steuer-Geldern aus der Renterei zuEisl'ebenjedesmalcn richtig haben vergnüget werden sollen. Da nun gedachter unser ElterVater dieser Charge bis an sein im Junio1676 erfolgtes Ende gebührend vorgestanden, diese Zeit über aber von dem aus der ChF. Rent-Cammer zu erheben gehabtenTractamente gar Nichts, auf das bei der Renterei zu Eisleben zu erhebende Tractament aber mehr nicht, als 128,90 Thlr. 2. gr.9* Pf. an selbigen ausgezahlt worden, so ist solchergestalt ein Besoldungs-Rückstand von 30465 Thlr. 3 gr. 2.j pf. erwachsen.Dieses Rückstandes halber haben gedachten Ernst Albrecht's von Eberstein hinterlassene Erben, unsere Väter und resp. Gross-väter , inhalts derer abschriftlichen Anfügen sub 0 et 3 Ihro des nunmehr ebenfalls in Gott ruhenden Hern Johann GeorgensChF. D. sowohln, als hächst Dero Hrrn Elter-Vaters Königl. Majt. etc., wir selbst aber Ew. Chf. D. Herrn GrossVatersKönigl. Majt, etc. angegangen und um dessen Auszahlung devotest gebeten , sind aber niemals mit einiger gnädigster Reso-lution versehen worden. Da wir nun gedachten Ernst Albrecht's von Eberstein Descendenten und Erben sind (: maszen wiruns als solche gebührend zu legitimiren nicht ermangeln werden :), mithin obiger Tractaments-Rückstand auf uns nach Erb-gangsRecht verfället worden, wir auch zu Ew. ChF. D. Höchsten Gnade des submissesten Vertrauens leben, dass HöchstDie-selben uns dieserhalb unsere Befriedigung angedeihen zu lassen gnädigst geruhen werden Als unterwinden wir uns Ew. ChF. D.unterthänigst gehorsamst zu bitten, HöchDieselben wollen sothanen Traetaments-Riickstand von 30465 Rthlr. 3 gr. 2J pf. etc.uns huldreichst auszahlen zu lassen und deshalb behörigen Orts gnädigsten Befehl zu ertheilen mildest geruhen. Die wir etc.in tiefster Devotion ersterben werden Ew. CliF. D. etc. Chrishan Ludwig von Eberstein vor mich, meine Brüder und Vettern