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[Folge 1] (1878)
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Nr. 65. Schreiben des General-Feldmarschalls Emst Albrecht von Eberstein an Kurfürst Johann Georg II. vom 29. Mai 1674,die Bitte um eine Bittmeister stelle für seinen Sohn Christian Ludwig enthaltend.

Durchlauchtigster Chnrfürst, Gnädigster Herr, Ewer Churfürstl. Durehl. imtertliänigst hierdurch anzulangen, veranlaszetmich, dasz, nach deine der Herzog zu Braunschweig zu Wolffenbiittel meinen Sohn Christian Ludewig von Eberstein inKriegs-dienste begehret vnd demselben eine Compagnie zugeben gnd. Versprechung thun laszen. Alldieweiln solche Werbungnicht wieder das Römische Reich, sondern vielmehr zu behueff deszelben angesehen sein soll, dahero auch bey Ew. Churf.Durchl. uhrlaub zu erlangen ich ungezweiffelt verhoffet, meine bewilligung auff gewisze masze dazu gegeben; inzwischen aberich vor gewisz berichtet worden, wie Ew. Churf. Durchl. Hochgeehrter Herr Bruder, der liochwiirdigste, Durclileuchtigste Fürstvnd Herr, Herr Bioritz Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg etc., mein auch gnädiger Herr etc., zu Dero ohnlengstgerichteten Regiement zu pferde annoch zwey Compagnien geworben vnd noch eine Rittmeisters stelle dazu vacant seinsein solle, vnd ged. meinen Sohn viel lieber in Ew. Churf. Durchl. den in andern Kriegs-Diensten sehen vnd wiszen möchte,immaszen dann Ew. Churf. Durchl. zu unterschiedenen mahlen meine Söhne zu employren gste Vertröstung gegeben haben:So habe an Hochbesagte Ew. Churf. Durchl. Herrn Bruder Hochfürstl. Durchl., weiln die bewandnisz deszen nicht gewust,ümb sothane Compagnie unterth. ansuchung gethan, welche dan gst begehret, dasz ich meinen Sohn dahin kommen lassenmöchte, damit Sie Selbsten mit ihm reden könten, wie dann zu gehorsahmbster folge er zu unterth. auffwartung sich einge-stellet, da dann hochbesagte Hochfürstl. Durchl. nicht allein ihn gerne dazu employret sehen möchten , sondern auch an Ew.Churf. Durchl., alsz bey welcher solches zu suchen vnd sich zu praesentiren, seinetlialben ein Vorschrifft mitgeben wolten.Wie nun offtged. mein Sohn bereits unterwegens gewesen, Ew. Churf. Durchl. so wohl dero Herrn Brüdern Hochfürstl. Durchl.schreiben persöhnlich einzulieffern, alsz auch sonsten zue gehorsahmster unterthänigster auffwartung sich einzufinden: so hat eraber unterwegens mit den pferden Unglück gehabt, dasz er nicht fortkommen können, vnd dennoch eingeschloszen schreibengehorsahmbst überschicken wollen. Gelanget demnach an Ew. Churf. Durchl. mein unterthänigstes suchen vnnd bitten, Siegeruhen gnädigst offtbesagtem meinen Sohn die vacante Rittmeisters Charge bey riclitung ged. zwey Compagnien vor anderngst. zugönnen vnd dazu beforderlich zu sein, nicht zweiffelnde, weil er allbereit gute leute an der Handt, eine solche Com-pagnie auffbringen werde, dasz derselbe damit zubestehen verhoffet, gestalt ich denn zu solcher Werbung dafür zu cavirenunterthänigsten erbietens bin. Geruhen auch Dieselbe nicht ungnädigst zu vermerken, dasz zu unterth. auffwartung er per-söhnlich sich nicht einfinden können. Da aber über verhoffen solch ged. Compagnie etwa vergeben vnd er seine employnicht haben könte, so geruhen Ew. Churf. Durchl. gst., mehrged. meinen Sohn gst. zu dimittiren und zu verlauben, dasz erin andere Kriegszdienste gehen möge. Solchesz werde ich nebst meinem Sohn mit unterthänigster Dancknehmung erkennenvnd solches ümb Ew. Churf. Durchl. zu Tag und Nacht lebenslang unterth. zu verdienen möglichst angelegen sein laszen.Datum Neuliausz den 29. May Ao. 1674. Ewer Churfürstl. Durchl.

Unterthänigster Trewgehorsahmbster vnndt pflichtschuldigster Diener(Siegel: W. m. 5 F.) Ernst Albrecht von Eberstein.

Nr. 66. Bericht des Canzlers und der kurfürstl. Käthe an Kurfürst Johann Georg II. vom 30. Januar 1675, die auf Bequi-sition der F. S. Oberamtsrc gierung zu Lübben vor dem Ober - Aufseheramte der Grafschaft Mansfeld zu bewerkstelligendeeidliche Abhörung des General- Feldmarschalls Ernst Albrecht von Eber stein betreffend.

Durchl. etc. Churfürst etc. Alsz Ew. Churf. Durchl. jiingsthin von der Fiirstl. Sächsz. Ober-Amts Regierung des Marg-grafftliums Nieder Lausitz, damit Dero geheimter und KriegsRatli, General FeldMarsehall, Cammerherr, auch Oberster zu Roszund Fusz Ernst Albrecht von Eberstein, Bitter, über zween artieul, weil Ihn Caspar Ernst von Caras, LandesAeltisterdes Lucltoischcn Creyszes, in rechthängigen Sachen zwischen Ihn und Willi elm Philippen von Seifertitz und Consortenzum Zeugen angegeben, eydlich vernommen werden möchte, unterthänigst angelanget und uns solch requisition Schreibenaus Dero geheimten Canzley herüber gegeben worden: Haben in Ew. Churf. Durchl. hohen Nahmen wier in ansehung, dasses eine Justitien und vor dieses Collegium gehörige Sache, dem OberAufseher der Graffseliafft Manszfeldt, dasz Er diesessuchen dem Feldmarschaich, Eberstein zuvernehmen geben, Ihn sodann über die ermelte artieul eydlich abhören, deszenAussage mit fleisz registriren lassen und solche liernachmals in forma probante zur Regierung anhero einsenden solte, anbe-fohlen; Es hat sich aber Derselbe, wie Ihm disfalls von dem OberAufseher andeutung geschehen, in der Beylage sub t) be-schweret und darinnen mit anführung seines von Ew. Churf. Durchl. erlangten Prvilegii und Immcdiat-dependenz, dass Erforthin in solchen und dergleichen fällen von mir, dem Canzler, verschonet bleiben möchte, gebeten. Allermaszen Wier nundie von Ew. Churf. Durchl. habende Immedint-dependenz weder in Zweiffei ziehen, noch in militaribus etwas an Ihn ver-ordnen: Also können Wier auch nicht ursach finden, warum derselbe alsz der unter Ew. Churf. Durchl. in der GraffseliafftMannszfeldt hoheit wohnhnfft, Dero Regierung in civilibus nicht agnosciren solle, zumahl da von andern Ew. Churf. Durchl.hohen und mit dem herrn Fcldmarschalch in gleichen und höhern gradu stehenden, auch ebenfalls von Ew. Churf. Durchl.immediate bestelten Ministris in Justitien Bachen, wie disfalls patsame Exempla anzuführen weren, alle in Ew. Churf. Durchl.hohen nahmen von der Regierung gefertigte Hefehliche willigst angenommen werden, Er auch sonsten in andern Dingen, alszin Sachen/. Christian Vallentin Sorgen, vor dem O b e r Aufs eh e r Am t e, wie auch contr. Haunsz Christoffenund Erich Volckmar von Tettenborn, wie nicht weniger/. hannsz Moritzens von Brühl Erben vor dem Ober-Amte Tennstedt gestanden, in dieser Sache aber auch bereits ein schriftliches Altestatuni von sich gestellet, welches mitwürcklicher Eidesleistung zu bestärcken, Er te Jure sich schwerlich eutbrechen können wird. Wollen demnach der unter-thänigsten hoffnung leben, Ew. Churf. Durehl. werden uns ebenfalls bey den herkommen schützen, den Fcldmarschalch Eber-stein mit seinen suchen ab- und dahin weisen, dasz Er in solchen und dergleichen Justitien Sachen sich der gebühr gemeszbezeigen und mich, den Canzler, mit dergleichen unverdienten Anschuldigungen gegen Ew. Churf. Durchl. ins Kiinfftige ver-schonen, auch die in Dero hohen Nahmen ausgefertigte Rescripta beszer respectiren möchte Welches Ew. Churf. Durchl.Wier unterthänigst zuberichten nicht umhin gekont, zu Dero gnädigsten gefallen stellende, Was Sie uns hierunter anbefehlerfwollen. Derne sodann gehorsamst nach zuleben, Ew. Churf. Durchl. auch ohne das gehorsamste, treueste Dienste zuleisten,erkennen Wier uns jedesmahls so willigst alsz pflichtschuldigst. Datum Dreszden, den 30. Januarij Anno 1675. Ew. Churf.Durchl. unterthäuigste gehorsamste verordnete Cantzler und Räthe alhier K. I). Frh. von Taube. Andreas Halm.

Geheimarchivsacten zu Dresden (Justizsachen de ao. 1673^75), Bl. 346349. Loc. 8876.

Nr. 67. Antwortschreiben des Kurfürsten Johann Georg II. an seine Begicrung zu Dresden vom 8. März 1675.

Johann Georg der Andere etc. Wohlgobohrne, Yeste, hochgelehrte Räthe vnd lieben getrewe. Wir haben aus ewerinvom 30. Januarii itzhin abgelaszenem untertlienigsten Bericht verlesen hören, was Euch auff unsers Geheimen und Kriegs-Baths auch GencralFeldmarschalls Ernst Albrecht von Eberstein unterthenigstes Einwenden, in sacken ein von ihme auffAnsuchen der Fürstl. S. Regierung zu Lübben in NiederLausitz verlangtes Zeugriüs und nuwe deszhalber gethane Verord-nung betreffend, zu Gemiithe gehe. Nun dann in Justizsachen unser General Feldtmarschall von dem ordentlichen foro nichteximirt, auch wenn seinem diszfalls gethanem Ansuchen gefügt werden solte, es zu beschwerlichen consequenzien gereichenwürde: Alsz ist unser gnedigstes Begehru, ihr wollet, was die Rechte und der Process notturfft hierunter erheischt, gebührendund anderweit anordnen. Doran etc. Und etc. Dresden, am 8. Martii 1675.

Nr. 68. Schreiben des General-Feldmarschalls Ernst Albrecht v. E. an Kurfürst Johann Georg II. vom 11. Juni 1675,worin er um Entschuldigung bittet, dass er dem Kurfürsten noch nicht in Ferson habe aufwarten können.Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Herr!

Obwohln meine unterthäuigste Schuldigkeit erfordert bette, E. Churfürstl. Durchl. (: wie Ich denn solches offtmahls willensgewesen, auch nach jüngst verfloszenem Pfingstfest mir gänzlich fürgesetzet:) in Persohn gehorsambst auff zu warten, So bindoch alle Zeit von meinen alten- und itzo wieder von neüen zustoszenden Accidente (: salv. respeet:) an den schenkein, indem mir zu gehen und einigs treppen zusteigen unmüglich fället, solches gebührender maszen werekstellig zu machen, wiedermeinen willen davon abgehalten worden. Alsz lebe der untertlienigsten confidence, es werden E. Churfürstl. Durchl. solches