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[Folge 1] (1878)
Entstehung
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50.

Hanns von Eberstein zu Gehofen ist Mitbürge wegen 2000 Gülden für Graf Hans Georg zu Mansfeld gegen CasparWormb zu Olbersleben (Notiz aus dem k. Hauptstaatsarchiv zu Dresden. S. aucli Geheim - Archivs Copialband Nr. 372,Meissn. Cop. v. J. 1572 [Loc. 1584], Bl. 803: Schreiben vom 22. Dec. 1572).

S. 692.

Bisher nahm man an, dass Hans v. Eberstein (zuerst in Diensten des Herzogs von Braunschweig und des Grafen vonGleichen, 11. Juni 1587 kursächs. Kriegshauptmann, 21. Juni ej. a. des Kurfürsten Christian v. Sachsen Thürknecht undHauptmann über dieGwardj"), welcher 1590 bis 2. Nov. 1607 Commandant der Festung Königstein war, zu dem reichsritterl.Geschlechte Eberstein in Franken und Thüringen gehöre und dass derselbe Hans' V. v. E. ältester Sohn sei. Letzterer führteaber die Namen Hans Wilhelm, auch wird der kurs. Kriegshauptmann Hans v. E. niemals in Geliofen'schen Lehen-briefen genannt. Bei Durchsicht der ihn betreffenden Urkunden im k. Hauptstaatsarchive zu Dresden fand ich nun einenBrief dieses Hans v. E. d. d.Berckuestung Kenigstein den 14. Octob. etc. 91" mit seinem Siegel. Dieses trägt die AufschriftH. v. E. und zeigt das Wappen der Niedersächs. Grafen v. E. (Löwen im Schilde und 4 Straussfedern als Helmzier). DieserHans gehörte aber weder zur gräfl., noch zur reichsritterl. Familie E., er war überhaupt gar kein Eberstein. Da er sich ver-schiedene Dienstvergehen hatte zu Schulden kommen lassen, so wurde er deshalb vernommen und auf die Frage:Ob nichtder gewesene heubtmann zum Konigstein einen andern namen alsz Hansz von Eberstein habe," erfolgte die Aussage:SagtJa, sein Vater, so lange Eer gelebet, habe Kersebeer geheiszen vnd sey kein kriegsz- sondern ein hauszman gewesen, vnd ersehreibe sich von Eberstein von dem Ortt, da sein Vater gewohnet, vnd wie ein Soldat." Er war aber auch nicht einmalaus einem Orte Namens Eberstein, sondern aus Ebershausen, wie aus den Bestallungsurk. von 1587 ersichtlich ist. ImJ. 1613 begab er sich in das Braunschweigsclie, wo er ein Gütchen erworben hatte (vgl. Vorschrift des Kurfürsten v. S. anHerzog Heinrich Julius zu Braunschweig). Dieser sogenannte Hans v. E. hatte einen Bruder: Ernst von Eberstein,zuerst Soldat, dann Wachtmeister auf dem Königstein, welcher sich dort 1594 verheirathete und wahrscheinlich derVater des Hans von Eberstein war, der 1644 von den Schweden aus seinem Wohnorte Burgk vertrieben wurde undnach seiner 1647 erfolgten Rückkehr alsSalpeter- und Pulvermacher" erscheint.

S. 695.

1645 ist in den Palmorden und fruchbringender Gesellschaft eingetreten :

446. Hans-George von Eberstein.

Der Abthuende. Der Meldensahmen. Die gelbe Sucht.

(Name) (Gewächs) (Wort)

G. Neumark, der neusprossende teutsche Palmbaum oder Bericht von der fruchtbringenden Gesellschaft, S. 283.

S. 750, nach Nr. 595.

Nr. 51. Schreiben des Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt an Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen vom 17. Juni1644, die Ernennung Ernst Albrechts v. E. zum hessen- darmstädt. Generalmajor betreffend.

Auch Durchleuchtiger, Hochgeborner Fürst, freundlicher liber Vetter, lierr Vatter vnd Gevatter, mögen E 1 'L. Wir insonderbahren wohlmeinenden Freundsöhnlichem vertrawen nicht verhalten, Welchergestalt Wir bewogen worden, bey den itzigensehr gefährlichen Kriegsleufften vnd zumahl in dem Wir Vnsz allerhand Machinationen besorgt nach einem wohl qualificirtenSubjecto zum Commendanten in Vnsere Vestung Giszen, auff dessen treuw vnd qualitäten Wir Vnsz in begebenden fällensicherlich zu verlassen haben möchten, zutrachten. Worauff sich dann zugetragen, dasz Vnsz endlich vnd nachdem Wir Vnszhierunder eine Zeithero bemüht, E r Ld. Landsasz der hibevor gewesene NiederHessisclie GeneralMajor Ernst Albrecht vonEberstein vff Gehören vnd Kenstorff von vndersehiedenen orten vorgeschlagen worden. Gleichwie Wir nun vor nötig befundenhaben, liierbey gute Vorsichtigkeit zu gebrauchen, Also haben Wir Vnsz vor allen Dingen dessen person, auch Religion, thunvnd wandels mit allem fleis erkundiget. Vnd nach dem Wir befunden, dasz er 1) Vnserer wahren seeligmaclienden Religionder vnverenderten Augspurg. Confession zugethan, 2) in E r Ld. Churfürstentliumb gesessen vnd begütert vnd Derselben ein-geborner Landsasz, auch ohnangesehen seiner vorigen nunmehr quittirter Kriegsdienste widerumb in derselben gnad vndhulden ist, 3) auch sonst von guter renome vnd 4) von ihm selbst hibevor die Niderhessische Dienste quittirt, vber das auchvnd 5) vor diesem schon, alsz er noch in Niederhesz. Diensten sich befunden, gegen Vnsz vnd die Vnserige mit ziemlicherModeration vnd discretion sich iederzeit erwiesen, vnd Wir 6) darfür gehalten, dasz Wir auch durch das juramentum vndleibliche aydspfliehte seiner desto besser würden versichert sein können: So haben Wir Vnsz endlich in Gottes nahmen nachvorgehabtem reiffen bedacht resolvirt, Ihn GeneralMajor in Vnsere Dienste anzunehmen, allermassen auch erfolgt, dasz Wirdenselben, alsz er jiingsthin (8. Juni) persönlich bey Vnsz in Vnserer Statt vnd Vestung Giszen gewesen, in Vnsere pflichtengenommen vnd zu Vnserm KriegsRatli, auch OberCommendanten Vnserer Vestung Giszen würcldich bestellt baben. Nachdemer dann in willens ist, seinen Vffzugk ausz E r L. Landen ehistes (geschah etwa Anfang August) zu befördern, So haben Wirnicht vnderlassen wollen, Er Ld. auch hiervon freund Vetter: vnd Söhnliche communication zu thun, Nicht zweifflend, E. Ld.werden solches lhro gefälligkeit sein lassen, auch denselben vmb dieser Vnserer ihme zum besten gemeinter recommendationwillen vnd seiner hinderlassender guter halber auff allen fall, vnd do er sich vnderthenigst derentwegen anmelden würde, ingute gnedigste recommendation nehmen, Gestalt Wir Sie darumb freund Vetter- vnd Söhnlich hiermit ersuchen. Datum utin literis Darmstatt den 17. Juny Anno 1644. Georg.

Nr. 52. Antivortschreiben des Kurfürsten vom 12. Juli 1644.

Auch hochgeborner Fürst, freundlicher lieber Vetter, Sohn und Gevatter, haben wir aus E. L. Post-scripto vernommen,wasz maszen Sie vns nicht allein die annehm- vnd bestellung des gewesenen Niederhessischen GeneralMajors Ernst Albrechtvon Eberstein zu dero KriegsRath vnd OberCommendanten der Vestung Gieszen frundsöhnlich communiciren, sondern auchdenselben als unsern LehenMann wegen seiner hinterlaszender Güter bestes recommendiren. Bedancken vns dieser bescliehenencommunication freundväterlich vnd lassen vns die annehm- vnd bestellung des von Eberstein person nicht zu wieder seyn:Vnd gleich wie wir bald nach vnserm ihme ertheilten Perdon die gehörige notturfft wegen seiner Güter angeordnet: Alsowollen wir ihn auch in künftig zutragenden fällen E. L. freundsöhnlich recommendacion geniessen laszen, Dero wir zu allerangenehmen willfahrung ieder Zeit geneigt vnd erböthig verbleiben. Signatum ut in ltris. SchloszChemnitz den 12. July 1644.An Landgraff Georgen zu Hessen. Johann Georg.

Am 20. Dec. 1644 berichtet der Kammerschreiber Philipp Riesz dem Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt:

dasz der Niederhessische Commissarius Goeddaeus fleiszig nach etc. GeneralMajor deine von Eberstein gefragt, waser machte vnd ihme das zeugnüs gegeben, das er ein tapferer Cavallier seye, der es in allen occassionen frisch gegen seinenfeind wagte, vnd darbey diesses gedacht, wir solten zusehen, wie lang wir ihnen in Diensten behalten würden etc., dasz dieNieder hessen darmit vmbgingen wie sie ihme, herrn GeneralMajor, wo nicht in ihre, iedoch zum wenigsten in franzö-sische dienste bringen möchten, auch was sie, Niederhessen, ihres orts nicht darzu thun, noch zu wegen bringen könten,solches durch andere ins werek zu richten gedächten" (s. v. E., Gesch. 795).